In ihrer zweiten Sitzung am Mittwoch hat die neue Cottbuser Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Kommunalwahl in einem Wahlbezirk zu wiederholen. Betroffen ist der Wahlbezirk 03101 (Evangelische Gottfried-Forck-Grundschule, Turnhalle) in Klein Ströbitz, Wahlkreis 2, wo versehentlich 26 Stimmzettel aus einem anderen Wahlkreis ausgegeben wurden. Die Entscheidung folgte der Empfehlung des Wahlleiters Carsten Konzack und einem Einspruch aus der Bürgerschaft. Die Wiederholungswahl soll, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Innenministerium, am 22. September 2024 zeitgleich mit der Landtagswahl stattfinden. Etwa 1.100 Wahlberechtigte sind davon betroffen. Zur Begründung äußerte sich Wahlleiter Carsten Konzack gegenüber der Stadtverordnetenversammlung wie folgt: “Im Rahmen der Zuteilung der Stimmzettel für das Wahllokal wurden irrtümlicherweise falsche Stimmzettel ausgeliefert. Das hängt damit zusammen, dass ein Kollege aus dem Team am Mittwoch vor der Wahl ein gesundheitliches Problem bekommen hat, wobei ein Notarzteinsatz notwendig war. Diese Person ist kurzfristig ausgefallen, wodurch die Stimmzettel in das Wahllokal gelangt sind.”
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 31.07.2024 die Wiederholung der Kommunalwahl in einem Wahlbezirk in Cottbus/Chóśebuz beschlossen. Betroffen ist der Wahlbezirk 03101 (Evangelische Gottfried-Forck-Grundschule, Turnhalle) in Klein Ströbitz (Wahlkreis 2). Dort waren versehentlich 26 Stimmzettel aus dem Wahlkreis 1 ausgegeben worden.
Die Stadtverordneten, die am 09.06.2024 neu gewählt worden waren, folgten damit der Empfehlung des Wahlleiters und gaben dessen Einspruch und einem gleich lautenden Einspruch aus der Bürgerschaft statt. Weitere Wahleinsprüche wurden als unbegründet zurückgewiesen.
Die Entscheidung der Stadtverordneten wird nunmehr dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt. Sollte diese Bestätigung erfolgen, wäre der Termin zur Landtagswahl am 22.09.2024 auch der Nachwahltermin für diesen Wahlbezirk der Kommunalwahl. Betroffen sind dort ca. 1.100 Wahlberechtigte. Überdies hat die Stadtverordnetenversammlung die Kommunalwahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten für gültig erklärt. Die Sitzungsperiode der Gremien beginnt im September.
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Red. / Presseinfo