Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Cottbus eine illegale Zigarettenproduktion in Cottbus gestoppt und einen Haftbefehl vollstreckt. Es wird ein Steuerschaden von über 2,5 Millionen Euro angenommen. Bei der Durchsuchung wurden 5,9 Millionen illegal produzierte Zigaretten und 20.000 Kilogramm unversteuerter Tabak sichergestellt. Die Ermittlungen laufen noch.
Ausgangspunkt der Ermittlung war ein angemeldetes Steuerlager, welches der Hauptbeschuldigte und seine Mittäter in einem Gewerbegebiet in Cottbus betrieben.
Steuerlager sind Orte, an denen verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung, also unversteuert, verwendet und gelagert werden dürfen. In diesem Fall handelte es sich um ein sogenanntes Tabaksteuerlager, welches neben Lagerflächen eine professionelle Fertigungsstrecke zur Herstellung von Zigaretten beinhaltete.
Der Betrieb eines solchen Lagers ist rechtmäßig, solange der Betreiber das Hauptzollamt über Produktion sowie An- und Entnahme von Zigaretten oder Tabak unterrichtet.
2,5 Millionen Euro Steuerschaden
Bei einer Betriebsprüfung im Jahr 2021 sind erste Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Daraus ergab sich ein Anfangsverdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung. Mittlerweile geht die Staatsanwaltschaft von einem Steuerschaden in Höhe von von 2,5 Millionen Euro aus.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg – Dienstsitz Cottbus – feststellen, dass die Aktivitäten der Tätergruppierung auch ohne Anmeldungen beim Hauptzollamt Frankfurt (Oder) erfolgten.
Ein Lkw, der mit 5,5 Millionen unversteuerten Zigaretten als Ladung im Herbst 2022 sichergestellt wurde, konnte zweifelsfrei der in Rede stehenden Produktionsstätte zugeordnet werden. Der Fahrer wurde hierfür letzte Woche zu einer Haftstrafe verurteilt.
6 Millionen Zigaretten, 20.000kg Tabak sichergestellt
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen am 22. Mai 2023 konnten 5,9 Millionen illegal hergestellte Zigaretten sowie 20.000 Kilogramm unversteuerter Tabak sichergestellt werden. Diese wurden an mehreren anderen Orten gelagert und waren allesamt nicht angemeldet.
Unterstützt wurde die Maßnahme von Kolleginnen und Kollegen der Hauptzollämter Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie der Landespolizei Brandenburg und dem örtlichen Verband des Technischen Hilfswerks. Über 100 Beamtinnen und Beamte waren insgesamt beteiligt.
Die Ermittlungen und Auswertungen dauern an.
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Aus diesem Anlass noch einmal ein wichtiger Hinweis:
In keinem Fall werden sich Staatsanwälte, Gerichte oder die Polizei telefonisch oder persönlich an Sie wenden, um Bargeld oder gar Wertgegenstände, Schmuck oder Edelmetalle zur Abdeckung offenstehender Verfahren entgegenzunehmen. Kautionen in Form von Bargeld gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. Vielmehr geht jeder Forderung ein Schriftwechsel voraus und Sie haben stets die Gelegenheit, sich die Legitimation eines Behördenvertreters von dessen Dienststelle bestätigen zu lassen. Seien Sie skeptisch und aufmerksam, wenn Unbekannte bei Ihnen anrufen und nur das „Beste“ von Ihnen wollen – Ihr Geld! Kontakttelefonnummern und Hinweise zum Schutz vor aktuellen Betrugsmaschen finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de.
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Pressemitteilung/Redaktion