Nachdem Klimaaktivisten im September das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde blockiert hatten, hat das Amtsgericht Cottbus jetzt die ersten zwei Urteile gefällt. So sind gestern Abend zwei Kraftwerksbesetzer zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Weitere Aktivisten hatten bis in die Abendstunden vor dem Gerichtsgebäude protestiert und eine Freilassung der Angeklagten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Angeklagten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Amtsgericht Cottbus teilte dazu mit:
Die beiden Angeklagten wurden nach mehrstündiger Verhandlung am gestrigen Abend wegen tateinheitlich und gemeinschaftlich begangener Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht hat ferner die ursprünglich auf die Dauer von zwei Monaten befristeten Untersuchungshaftanordnungen des Gerichts entfristet. Die Angeklagten haben ihre Identität nach wie vor nicht preisgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten befinden sich daher weiterhin in Untersuchungshaft.
Der Direktor des Amtsgerichts teilt hierzu mit: „Der weitere Vollzug der Untersuchungshaft ist angesichts des ausgeurteilten Strafmaßes verhältnismäßig und vor dem Hintergrund, dass die Angeklagten ihre Personalien nicht angeben, wozu sie verpflichtet sind, auch erforderlich, um die weitere Durchführung des Verfahrens zu sichern. Die Angeklagten können binnen einer Woche nach Urteilsverkündung entweder Berufung oder Sprungrevision einlegen.“ Im Falle der (unbeschränkten) Berufung würde die Verhandlung mit Beweisaufnahme vor dem Landgericht erneut stattfinden müssen. Im Falle der Sprungrevision würde das Urteil des Amtsgerichts durch das Oberlandesgericht lediglich auf Rechtsfehler bzw. auf Verfahrensfehler überprüft.
So reagiert die Aktivistengruppe “Unfreiwillige Feuerwehr” auf das Urteil
Die Gruppe teilte mit: Zu dem Urteil äußerte sich die Aktivistin Jette Klamnitz, die als Zuschauerin den Prozess begleitete: “Das ganze Urteil ist eine Farce. Bei der Haftprüfung nach der Aktion legte sich das Gericht auf eine U-Haft von zwei Monaten fest. Eine längere Bestrafung sah es als unverhältnismäßig an. Nun müssen die beiden doch noch für weitere 2 Monate in den Knast. Doch all das überrascht uns nicht, die Klimagerechtigkeitsbewegung wird immer heftiger kriminalisiert. Egal ob mit präventiver Haft in Bayern oder mit einer weiteren Verlängerung der Knastzeit hier – wir lassen uns nicht einschüchtern!” Aktivistin Jette Klamnitz dazu weiter: “Die Zeug*innenaussagen wimmelten nur so von Ungereimtheiten. Zufällig vergessene Unterlagen oder ein Angestellter, der in seinem eigenen Fachgebiet keine stichhaltigen Aussagen machen konnte.”
Die Verteidigung berief sich während der Verhandlung auf den rechtfertigenden Notstand nach §34 StGB. Denn sogar das Bundesverfassungsgerichtes urteilte 2021, dass die Gesetzgebung der Bundesregierung zum Klimaschutz unzureichend sei. Nach diesem Paragrafen und Begründung wurde in der vergangenen Woche ein*e Klimaaktivist*in aus Flensburg freisgesprochen. In diesem Fall urteilte das Flensburger Amtsgericht, dass Klimaschutz überwogen hat und die Tat, in diesem Fall Hausfriedensbruch, gerechtfertigt sei. Doch das Amtsgericht in Cottbus verwarf die Berufung auf den Notstandsparagraphen mit der absurden Begründung dass “der Klimawandel keine gegenwärtige Gefahr” darstelle. Dazu die Aktivistin Lena Ströer: “Die konkrete Aussage des Gerichts ist zutiefst kurzsichtig. Im letztjährigen Dürresommer mit Rekordtemperaturen und ausgetrockneten Flüssen, übrigens auch hier in Brandenburg, spürten wir die Klimakrise tagtäglich. Im globalen Süden sind Dürren und Flutkatastrophen, verursacht durch die Klimakrise, schon jetzt lebensbedrohlich. Es ist die Verantwortung der Länder, die für die meisten Treibhausemissionen verursacht haben, diese Emissionen jetzt massiv zu reduzieren. Da die Politik dieser Verantwortung bisher in keinster Weise nachkommt, sehen wir es als die einzige Möglichkeit an den Ausstieg aus der fossilien Infrastruktur selbst in die Hand zu nehmen!”
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Red. / Presseinfo