Für eine Vielzahl der gegenwärtig in Cottbus lebenden 3580 Ausländerinnen und Ausländer wird sich ab dem 01.09.2011 die Erteilung der Aufenthaltstitel, d.h. der Aufenthalts- oder der Niederlassungserlaubnis, grundlegend ändern.
Gemäß einer Forderung der Europäischen Union sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ausländischen Staatsangehörigen einen elektronischen Aufenthaltstitel auszustellen. Die Bundesregierung hat dieser Forderung jetzt mit einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes Rechnung getragen.
Danach wird allen Ausländern, außer EU-Bürgern und Asylbewerbern, auf Antrag ab dem 01.09.2011 ein elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Er hat die Größe einer Scheckkarte und enthält einen kontaktlosen Chip, der neben personenbezogenen auch die biometrischen Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke) des Antragstellers speichert. Die technische Ausgestaltung orientiert sich dabei an dem seit dem vorigen Jahr für deutsche Staatsbürger ausgegebenen Personalausweis.
Der elektronische Aufenthaltstitel ersetzt das bisher von der Ausländerbehörde ausgestellte und in den Reisepass des Antragstellers eingebrachte Klebeetikett. Vorteile für den Ausländer bringt die Neuerung durch die Zusatzfunktionen (Online-Ausweisfunktion und elektronische Unterschriftsfunktion), den Schutz vor Fälschung und Missbrauch sowie das praktische Format. Das spiegelt sich allerdings auch in den Kosten wieder. Die Gebühr für einen solchen Aufenthaltstitel erhöht sich pauschal um 50 Euro. So hat ein Bürger ab dem 01. September z.B. für eine Niederlassungserlaubnis 135 Euro zu bezahlen.
Für die Ausländerbehörde bringt die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. So sind von allen Antragstellern ab sechs Jahre u. a. die Abdrücke beider Zeigefinger zu nehmen; zudem sind die Antragsteller mündlich über die Besonderheiten des elektronischen Aufenthaltstitels zu informieren. Die Ausländerbehörde händigt deshalb jedem Antragssteller eine Broschüre aus, die alles Wissenswerte enthält. Das Heft liegt zunächst in deutscher und englischer Sprache vor, kann aber bei Bedarf auch in weiteren 13 Sprachen erstellt werden.
Die Ausrüstung der Ausländerbehörde Cottbus mit der notwendigen Technik ist abgeschlossen, die Ausbildung des Personals hat begonnen. Der Testbetrieb wird voraussichtlich in der ersten Augusthälfte 2011 anlaufen können.
Trotz langfristiger Vorbereitung können ab dem 01. September Anlaufschwierigkeiten auftreten. Die Antragsteller werden sich in der Startphase auf längere Wartezeiten einrichten müssen. Auch die Produktionszeiten in der Bundesdruckerei sind noch nicht eindeutig; gegenwärtig geht man von vier bis sechs Wochen aus. Der ausländische Bürger bzw. die ausländische Bürgerin ist also gut beraten, einen Antrag rechtzeitig (zwei Monate) vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels zu stellen. Prinzipiell können Anträge auf den elektronischen
Aufenthaltstitel aber erst ab dem 01.09.2011 in der Ausländerbehörde gestellt werden.
Alle bisher erteilten Aufenthaltstitel behalten natürlich weiter ihre Gültigkeit, die unbefristeten bis zum 30.04.2021. Kein ausländischer Staatsbürger, der über einen noch langfristig gültigen Aufenthaltstitel verfügt, muss also im September 2011 in der Behörde vorsprechen, um einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Für Sparfüchse sei darauf hingewiesen, dass alle, die ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels bis zum 30.08.2011 in der Ausländerbehörde stellen, noch einen „alten“ Titel (Klebeetikett) erhalten, selbst wenn dieser erst im September oder später ausgestellt wird. Dann ist natürlich auch nur die um 50 Euro geringere Gebühr zu zahlen.
Quelle: Stadt Cottbus
Für eine Vielzahl der gegenwärtig in Cottbus lebenden 3580 Ausländerinnen und Ausländer wird sich ab dem 01.09.2011 die Erteilung der Aufenthaltstitel, d.h. der Aufenthalts- oder der Niederlassungserlaubnis, grundlegend ändern.
Gemäß einer Forderung der Europäischen Union sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ausländischen Staatsangehörigen einen elektronischen Aufenthaltstitel auszustellen. Die Bundesregierung hat dieser Forderung jetzt mit einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes Rechnung getragen.
Danach wird allen Ausländern, außer EU-Bürgern und Asylbewerbern, auf Antrag ab dem 01.09.2011 ein elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Er hat die Größe einer Scheckkarte und enthält einen kontaktlosen Chip, der neben personenbezogenen auch die biometrischen Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke) des Antragstellers speichert. Die technische Ausgestaltung orientiert sich dabei an dem seit dem vorigen Jahr für deutsche Staatsbürger ausgegebenen Personalausweis.
Der elektronische Aufenthaltstitel ersetzt das bisher von der Ausländerbehörde ausgestellte und in den Reisepass des Antragstellers eingebrachte Klebeetikett. Vorteile für den Ausländer bringt die Neuerung durch die Zusatzfunktionen (Online-Ausweisfunktion und elektronische Unterschriftsfunktion), den Schutz vor Fälschung und Missbrauch sowie das praktische Format. Das spiegelt sich allerdings auch in den Kosten wieder. Die Gebühr für einen solchen Aufenthaltstitel erhöht sich pauschal um 50 Euro. So hat ein Bürger ab dem 01. September z.B. für eine Niederlassungserlaubnis 135 Euro zu bezahlen.
Für die Ausländerbehörde bringt die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. So sind von allen Antragstellern ab sechs Jahre u. a. die Abdrücke beider Zeigefinger zu nehmen; zudem sind die Antragsteller mündlich über die Besonderheiten des elektronischen Aufenthaltstitels zu informieren. Die Ausländerbehörde händigt deshalb jedem Antragssteller eine Broschüre aus, die alles Wissenswerte enthält. Das Heft liegt zunächst in deutscher und englischer Sprache vor, kann aber bei Bedarf auch in weiteren 13 Sprachen erstellt werden.
Die Ausrüstung der Ausländerbehörde Cottbus mit der notwendigen Technik ist abgeschlossen, die Ausbildung des Personals hat begonnen. Der Testbetrieb wird voraussichtlich in der ersten Augusthälfte 2011 anlaufen können.
Trotz langfristiger Vorbereitung können ab dem 01. September Anlaufschwierigkeiten auftreten. Die Antragsteller werden sich in der Startphase auf längere Wartezeiten einrichten müssen. Auch die Produktionszeiten in der Bundesdruckerei sind noch nicht eindeutig; gegenwärtig geht man von vier bis sechs Wochen aus. Der ausländische Bürger bzw. die ausländische Bürgerin ist also gut beraten, einen Antrag rechtzeitig (zwei Monate) vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels zu stellen. Prinzipiell können Anträge auf den elektronischen
Aufenthaltstitel aber erst ab dem 01.09.2011 in der Ausländerbehörde gestellt werden.
Alle bisher erteilten Aufenthaltstitel behalten natürlich weiter ihre Gültigkeit, die unbefristeten bis zum 30.04.2021. Kein ausländischer Staatsbürger, der über einen noch langfristig gültigen Aufenthaltstitel verfügt, muss also im September 2011 in der Behörde vorsprechen, um einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Für Sparfüchse sei darauf hingewiesen, dass alle, die ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels bis zum 30.08.2011 in der Ausländerbehörde stellen, noch einen „alten“ Titel (Klebeetikett) erhalten, selbst wenn dieser erst im September oder später ausgestellt wird. Dann ist natürlich auch nur die um 50 Euro geringere Gebühr zu zahlen.
Quelle: Stadt Cottbus
Für eine Vielzahl der gegenwärtig in Cottbus lebenden 3580 Ausländerinnen und Ausländer wird sich ab dem 01.09.2011 die Erteilung der Aufenthaltstitel, d.h. der Aufenthalts- oder der Niederlassungserlaubnis, grundlegend ändern.
Gemäß einer Forderung der Europäischen Union sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ausländischen Staatsangehörigen einen elektronischen Aufenthaltstitel auszustellen. Die Bundesregierung hat dieser Forderung jetzt mit einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes Rechnung getragen.
Danach wird allen Ausländern, außer EU-Bürgern und Asylbewerbern, auf Antrag ab dem 01.09.2011 ein elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Er hat die Größe einer Scheckkarte und enthält einen kontaktlosen Chip, der neben personenbezogenen auch die biometrischen Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke) des Antragstellers speichert. Die technische Ausgestaltung orientiert sich dabei an dem seit dem vorigen Jahr für deutsche Staatsbürger ausgegebenen Personalausweis.
Der elektronische Aufenthaltstitel ersetzt das bisher von der Ausländerbehörde ausgestellte und in den Reisepass des Antragstellers eingebrachte Klebeetikett. Vorteile für den Ausländer bringt die Neuerung durch die Zusatzfunktionen (Online-Ausweisfunktion und elektronische Unterschriftsfunktion), den Schutz vor Fälschung und Missbrauch sowie das praktische Format. Das spiegelt sich allerdings auch in den Kosten wieder. Die Gebühr für einen solchen Aufenthaltstitel erhöht sich pauschal um 50 Euro. So hat ein Bürger ab dem 01. September z.B. für eine Niederlassungserlaubnis 135 Euro zu bezahlen.
Für die Ausländerbehörde bringt die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. So sind von allen Antragstellern ab sechs Jahre u. a. die Abdrücke beider Zeigefinger zu nehmen; zudem sind die Antragsteller mündlich über die Besonderheiten des elektronischen Aufenthaltstitels zu informieren. Die Ausländerbehörde händigt deshalb jedem Antragssteller eine Broschüre aus, die alles Wissenswerte enthält. Das Heft liegt zunächst in deutscher und englischer Sprache vor, kann aber bei Bedarf auch in weiteren 13 Sprachen erstellt werden.
Die Ausrüstung der Ausländerbehörde Cottbus mit der notwendigen Technik ist abgeschlossen, die Ausbildung des Personals hat begonnen. Der Testbetrieb wird voraussichtlich in der ersten Augusthälfte 2011 anlaufen können.
Trotz langfristiger Vorbereitung können ab dem 01. September Anlaufschwierigkeiten auftreten. Die Antragsteller werden sich in der Startphase auf längere Wartezeiten einrichten müssen. Auch die Produktionszeiten in der Bundesdruckerei sind noch nicht eindeutig; gegenwärtig geht man von vier bis sechs Wochen aus. Der ausländische Bürger bzw. die ausländische Bürgerin ist also gut beraten, einen Antrag rechtzeitig (zwei Monate) vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels zu stellen. Prinzipiell können Anträge auf den elektronischen
Aufenthaltstitel aber erst ab dem 01.09.2011 in der Ausländerbehörde gestellt werden.
Alle bisher erteilten Aufenthaltstitel behalten natürlich weiter ihre Gültigkeit, die unbefristeten bis zum 30.04.2021. Kein ausländischer Staatsbürger, der über einen noch langfristig gültigen Aufenthaltstitel verfügt, muss also im September 2011 in der Behörde vorsprechen, um einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Für Sparfüchse sei darauf hingewiesen, dass alle, die ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels bis zum 30.08.2011 in der Ausländerbehörde stellen, noch einen „alten“ Titel (Klebeetikett) erhalten, selbst wenn dieser erst im September oder später ausgestellt wird. Dann ist natürlich auch nur die um 50 Euro geringere Gebühr zu zahlen.
Quelle: Stadt Cottbus
Für eine Vielzahl der gegenwärtig in Cottbus lebenden 3580 Ausländerinnen und Ausländer wird sich ab dem 01.09.2011 die Erteilung der Aufenthaltstitel, d.h. der Aufenthalts- oder der Niederlassungserlaubnis, grundlegend ändern.
Gemäß einer Forderung der Europäischen Union sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ausländischen Staatsangehörigen einen elektronischen Aufenthaltstitel auszustellen. Die Bundesregierung hat dieser Forderung jetzt mit einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes Rechnung getragen.
Danach wird allen Ausländern, außer EU-Bürgern und Asylbewerbern, auf Antrag ab dem 01.09.2011 ein elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Er hat die Größe einer Scheckkarte und enthält einen kontaktlosen Chip, der neben personenbezogenen auch die biometrischen Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke) des Antragstellers speichert. Die technische Ausgestaltung orientiert sich dabei an dem seit dem vorigen Jahr für deutsche Staatsbürger ausgegebenen Personalausweis.
Der elektronische Aufenthaltstitel ersetzt das bisher von der Ausländerbehörde ausgestellte und in den Reisepass des Antragstellers eingebrachte Klebeetikett. Vorteile für den Ausländer bringt die Neuerung durch die Zusatzfunktionen (Online-Ausweisfunktion und elektronische Unterschriftsfunktion), den Schutz vor Fälschung und Missbrauch sowie das praktische Format. Das spiegelt sich allerdings auch in den Kosten wieder. Die Gebühr für einen solchen Aufenthaltstitel erhöht sich pauschal um 50 Euro. So hat ein Bürger ab dem 01. September z.B. für eine Niederlassungserlaubnis 135 Euro zu bezahlen.
Für die Ausländerbehörde bringt die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. So sind von allen Antragstellern ab sechs Jahre u. a. die Abdrücke beider Zeigefinger zu nehmen; zudem sind die Antragsteller mündlich über die Besonderheiten des elektronischen Aufenthaltstitels zu informieren. Die Ausländerbehörde händigt deshalb jedem Antragssteller eine Broschüre aus, die alles Wissenswerte enthält. Das Heft liegt zunächst in deutscher und englischer Sprache vor, kann aber bei Bedarf auch in weiteren 13 Sprachen erstellt werden.
Die Ausrüstung der Ausländerbehörde Cottbus mit der notwendigen Technik ist abgeschlossen, die Ausbildung des Personals hat begonnen. Der Testbetrieb wird voraussichtlich in der ersten Augusthälfte 2011 anlaufen können.
Trotz langfristiger Vorbereitung können ab dem 01. September Anlaufschwierigkeiten auftreten. Die Antragsteller werden sich in der Startphase auf längere Wartezeiten einrichten müssen. Auch die Produktionszeiten in der Bundesdruckerei sind noch nicht eindeutig; gegenwärtig geht man von vier bis sechs Wochen aus. Der ausländische Bürger bzw. die ausländische Bürgerin ist also gut beraten, einen Antrag rechtzeitig (zwei Monate) vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels zu stellen. Prinzipiell können Anträge auf den elektronischen
Aufenthaltstitel aber erst ab dem 01.09.2011 in der Ausländerbehörde gestellt werden.
Alle bisher erteilten Aufenthaltstitel behalten natürlich weiter ihre Gültigkeit, die unbefristeten bis zum 30.04.2021. Kein ausländischer Staatsbürger, der über einen noch langfristig gültigen Aufenthaltstitel verfügt, muss also im September 2011 in der Behörde vorsprechen, um einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Für Sparfüchse sei darauf hingewiesen, dass alle, die ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels bis zum 30.08.2011 in der Ausländerbehörde stellen, noch einen „alten“ Titel (Klebeetikett) erhalten, selbst wenn dieser erst im September oder später ausgestellt wird. Dann ist natürlich auch nur die um 50 Euro geringere Gebühr zu zahlen.
Quelle: Stadt Cottbus