In der Stadt Cottbus sind bis zum 28. Februar 2011 folgende weitere
Baumfällungen auszuführen:
– im Stadtteil Mitte
in der Dresdener Straße (Grünfläche Südseite, Höhe Südstraße):
ein Spitzahorn (Baumkrone gebrochen) und eine Robinie (Wildaufwuchs mit stark geschädigter Baumkrone und Bruchgefahr)
– im Stadtteil Sandow
in der Muskauer Straße/ Bodelschwinghstraße, an der Zufahrt vom Parkplatz zur Muskauer Straße 1E:
drei Pappeln (Wurzelanhebungen und Astausbrüche);
in der Liebermannstraße/ Forster Straße:
zwei Robinien (Schiefstand und Bruchgefahr) und drei Spitzahorne (Wildaufwuchs mit unzureichendem Abstand zum Anwohnergrundstück)
– im Stadtteil Spremberger Vorstadt
in der Bautzener Straße:
ein Spitzahorn/ Baum-Nr. 105 (wiederholte Starkastausbrüche) und eine Birke/ Baum-Nr. 112 (kleiner Baum mit starkem Anfahrschaden, ragt ins Lichtraumprofil)
-im Stadtteil Sachsendorf
in der Kantstraße/ Höhe Haus-Nr. 8, Ostseite:
eine Kiefer (Baum steht in geringem Abstand zur Grundstücksgrenze und behindert mit seinem starken Wurzelwachstum die Grundstücksnutzung)
Quelle: Stadt Cottbus
In der Stadt Cottbus sind bis zum 28. Februar 2011 folgende weitere
Baumfällungen auszuführen:
– im Stadtteil Mitte
in der Dresdener Straße (Grünfläche Südseite, Höhe Südstraße):
ein Spitzahorn (Baumkrone gebrochen) und eine Robinie (Wildaufwuchs mit stark geschädigter Baumkrone und Bruchgefahr)
– im Stadtteil Sandow
in der Muskauer Straße/ Bodelschwinghstraße, an der Zufahrt vom Parkplatz zur Muskauer Straße 1E:
drei Pappeln (Wurzelanhebungen und Astausbrüche);
in der Liebermannstraße/ Forster Straße:
zwei Robinien (Schiefstand und Bruchgefahr) und drei Spitzahorne (Wildaufwuchs mit unzureichendem Abstand zum Anwohnergrundstück)
– im Stadtteil Spremberger Vorstadt
in der Bautzener Straße:
ein Spitzahorn/ Baum-Nr. 105 (wiederholte Starkastausbrüche) und eine Birke/ Baum-Nr. 112 (kleiner Baum mit starkem Anfahrschaden, ragt ins Lichtraumprofil)
-im Stadtteil Sachsendorf
in der Kantstraße/ Höhe Haus-Nr. 8, Ostseite:
eine Kiefer (Baum steht in geringem Abstand zur Grundstücksgrenze und behindert mit seinem starken Wurzelwachstum die Grundstücksnutzung)
Quelle: Stadt Cottbus
In der Stadt Cottbus sind bis zum 28. Februar 2011 folgende weitere
Baumfällungen auszuführen:
– im Stadtteil Mitte
in der Dresdener Straße (Grünfläche Südseite, Höhe Südstraße):
ein Spitzahorn (Baumkrone gebrochen) und eine Robinie (Wildaufwuchs mit stark geschädigter Baumkrone und Bruchgefahr)
– im Stadtteil Sandow
in der Muskauer Straße/ Bodelschwinghstraße, an der Zufahrt vom Parkplatz zur Muskauer Straße 1E:
drei Pappeln (Wurzelanhebungen und Astausbrüche);
in der Liebermannstraße/ Forster Straße:
zwei Robinien (Schiefstand und Bruchgefahr) und drei Spitzahorne (Wildaufwuchs mit unzureichendem Abstand zum Anwohnergrundstück)
– im Stadtteil Spremberger Vorstadt
in der Bautzener Straße:
ein Spitzahorn/ Baum-Nr. 105 (wiederholte Starkastausbrüche) und eine Birke/ Baum-Nr. 112 (kleiner Baum mit starkem Anfahrschaden, ragt ins Lichtraumprofil)
-im Stadtteil Sachsendorf
in der Kantstraße/ Höhe Haus-Nr. 8, Ostseite:
eine Kiefer (Baum steht in geringem Abstand zur Grundstücksgrenze und behindert mit seinem starken Wurzelwachstum die Grundstücksnutzung)
Quelle: Stadt Cottbus
In der Stadt Cottbus sind bis zum 28. Februar 2011 folgende weitere
Baumfällungen auszuführen:
– im Stadtteil Mitte
in der Dresdener Straße (Grünfläche Südseite, Höhe Südstraße):
ein Spitzahorn (Baumkrone gebrochen) und eine Robinie (Wildaufwuchs mit stark geschädigter Baumkrone und Bruchgefahr)
– im Stadtteil Sandow
in der Muskauer Straße/ Bodelschwinghstraße, an der Zufahrt vom Parkplatz zur Muskauer Straße 1E:
drei Pappeln (Wurzelanhebungen und Astausbrüche);
in der Liebermannstraße/ Forster Straße:
zwei Robinien (Schiefstand und Bruchgefahr) und drei Spitzahorne (Wildaufwuchs mit unzureichendem Abstand zum Anwohnergrundstück)
– im Stadtteil Spremberger Vorstadt
in der Bautzener Straße:
ein Spitzahorn/ Baum-Nr. 105 (wiederholte Starkastausbrüche) und eine Birke/ Baum-Nr. 112 (kleiner Baum mit starkem Anfahrschaden, ragt ins Lichtraumprofil)
-im Stadtteil Sachsendorf
in der Kantstraße/ Höhe Haus-Nr. 8, Ostseite:
eine Kiefer (Baum steht in geringem Abstand zur Grundstücksgrenze und behindert mit seinem starken Wurzelwachstum die Grundstücksnutzung)
Quelle: Stadt Cottbus