Die Härtefallkommission des Landes Brandenburg ist am (heutigen) Donnerstag zur konstituierenden Sitzung der zweiten Amtsperiode in Potsdam zusammengekommen. Dem Gremium gehören insgesamt zehn Personen an, von denen zwei Mitglieder kein Stimmrecht haben. Innenminister Jörg Schönbohm würdigte bei der Ernennung der neuen Kommission die bisherige Arbeit des Gremiums: „Sie hat zahlreiche humanitäre Lösungen für ausländische Familien gebracht, für die wir lange Jahre nach den Paragraphen des Ausländerrechts keine wirklich befriedigende Lösungen gefunden haben.”
Er dankte zugleich den alten und neuen Mitgliedern für die Bereitschaft, die „verantwortungsvolle und mitunter sehr schwierige Aufgabe” in der Härtefallkommission übernommen zu haben. „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu”, erläuterte der Innenminister.
Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis. Schönbohm würdigte dabei, „dass die Kommission in der Vergangenheit insbesondere der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Antragsteller, sowie der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen, ein besonderes Gewicht bei der Entscheidung über ein Härtefallersuchen eingeräumt hat”. Deshalb sei es auch erfreulich, dass 75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge eines Härtefallverfahrens erhielten, ihren Lebensunterhalt inzwischen vollständig oder zumindest teilweise selbst sichern können.
Auf Vorschlag der entsendenden Verbände und Institutionen berief Schönbohm folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder in die Härtefallkommission: Eckhard Fichtmüller (Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz), Dr. Franz Josef Conraths (katholische Kirche/Erzbistum Berlin), Marcus Reinert (Flüchtlingsorganisationen des Landes Brandenburg/Flüchtlingsrat Brandenburg), Helen Sundermeyer (LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg), Thomas Golinowski (Städte- und Gemeindebund Brandenburg), Lothar Kaden (Landkreistag Brandenburg), Andreas Hauk (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie) sowie der frühere Präsident des Landgerichts Potsdam, Hans-Jürgen Wende, für das Innenministerium.
Als Mitglieder ohne Stimmrecht sind in der Härtefallkommission vertreten die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Prof. Dr. Karin Weiss, sowie die Leiterin der beim Ministerium des Innern eingerichteten Geschäftsstelle der Härtefallkommission, Patricia Chop-Sugden, welche auch den Vorsitz in der Kommission führt.
Brandenburg hatte Anfang 2005 als eines der ersten Bundesländer eine Härtefallkommission eingesetzt. Es machte damit von der Ermächtigung des zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getretenen ‚Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern’ Gebrauch. Durch das Härtefallverfahren kann in besonders gelagerten Einzelfällen – abweichend von den im Aufenthaltsgesetz geregelten Voraussetzungen – ein Bleiberecht ermöglicht werden.
Quelle: Ministerium des Innern
Die Härtefallkommission des Landes Brandenburg ist am (heutigen) Donnerstag zur konstituierenden Sitzung der zweiten Amtsperiode in Potsdam zusammengekommen. Dem Gremium gehören insgesamt zehn Personen an, von denen zwei Mitglieder kein Stimmrecht haben. Innenminister Jörg Schönbohm würdigte bei der Ernennung der neuen Kommission die bisherige Arbeit des Gremiums: „Sie hat zahlreiche humanitäre Lösungen für ausländische Familien gebracht, für die wir lange Jahre nach den Paragraphen des Ausländerrechts keine wirklich befriedigende Lösungen gefunden haben.”
Er dankte zugleich den alten und neuen Mitgliedern für die Bereitschaft, die „verantwortungsvolle und mitunter sehr schwierige Aufgabe” in der Härtefallkommission übernommen zu haben. „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu”, erläuterte der Innenminister.
Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis. Schönbohm würdigte dabei, „dass die Kommission in der Vergangenheit insbesondere der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Antragsteller, sowie der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen, ein besonderes Gewicht bei der Entscheidung über ein Härtefallersuchen eingeräumt hat”. Deshalb sei es auch erfreulich, dass 75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge eines Härtefallverfahrens erhielten, ihren Lebensunterhalt inzwischen vollständig oder zumindest teilweise selbst sichern können.
Auf Vorschlag der entsendenden Verbände und Institutionen berief Schönbohm folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder in die Härtefallkommission: Eckhard Fichtmüller (Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz), Dr. Franz Josef Conraths (katholische Kirche/Erzbistum Berlin), Marcus Reinert (Flüchtlingsorganisationen des Landes Brandenburg/Flüchtlingsrat Brandenburg), Helen Sundermeyer (LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg), Thomas Golinowski (Städte- und Gemeindebund Brandenburg), Lothar Kaden (Landkreistag Brandenburg), Andreas Hauk (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie) sowie der frühere Präsident des Landgerichts Potsdam, Hans-Jürgen Wende, für das Innenministerium.
Als Mitglieder ohne Stimmrecht sind in der Härtefallkommission vertreten die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Prof. Dr. Karin Weiss, sowie die Leiterin der beim Ministerium des Innern eingerichteten Geschäftsstelle der Härtefallkommission, Patricia Chop-Sugden, welche auch den Vorsitz in der Kommission führt.
Brandenburg hatte Anfang 2005 als eines der ersten Bundesländer eine Härtefallkommission eingesetzt. Es machte damit von der Ermächtigung des zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getretenen ‚Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern’ Gebrauch. Durch das Härtefallverfahren kann in besonders gelagerten Einzelfällen – abweichend von den im Aufenthaltsgesetz geregelten Voraussetzungen – ein Bleiberecht ermöglicht werden.
Quelle: Ministerium des Innern
Die Härtefallkommission des Landes Brandenburg ist am (heutigen) Donnerstag zur konstituierenden Sitzung der zweiten Amtsperiode in Potsdam zusammengekommen. Dem Gremium gehören insgesamt zehn Personen an, von denen zwei Mitglieder kein Stimmrecht haben. Innenminister Jörg Schönbohm würdigte bei der Ernennung der neuen Kommission die bisherige Arbeit des Gremiums: „Sie hat zahlreiche humanitäre Lösungen für ausländische Familien gebracht, für die wir lange Jahre nach den Paragraphen des Ausländerrechts keine wirklich befriedigende Lösungen gefunden haben.”
Er dankte zugleich den alten und neuen Mitgliedern für die Bereitschaft, die „verantwortungsvolle und mitunter sehr schwierige Aufgabe” in der Härtefallkommission übernommen zu haben. „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu”, erläuterte der Innenminister.
Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis. Schönbohm würdigte dabei, „dass die Kommission in der Vergangenheit insbesondere der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Antragsteller, sowie der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen, ein besonderes Gewicht bei der Entscheidung über ein Härtefallersuchen eingeräumt hat”. Deshalb sei es auch erfreulich, dass 75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge eines Härtefallverfahrens erhielten, ihren Lebensunterhalt inzwischen vollständig oder zumindest teilweise selbst sichern können.
Auf Vorschlag der entsendenden Verbände und Institutionen berief Schönbohm folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder in die Härtefallkommission: Eckhard Fichtmüller (Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz), Dr. Franz Josef Conraths (katholische Kirche/Erzbistum Berlin), Marcus Reinert (Flüchtlingsorganisationen des Landes Brandenburg/Flüchtlingsrat Brandenburg), Helen Sundermeyer (LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg), Thomas Golinowski (Städte- und Gemeindebund Brandenburg), Lothar Kaden (Landkreistag Brandenburg), Andreas Hauk (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie) sowie der frühere Präsident des Landgerichts Potsdam, Hans-Jürgen Wende, für das Innenministerium.
Als Mitglieder ohne Stimmrecht sind in der Härtefallkommission vertreten die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Prof. Dr. Karin Weiss, sowie die Leiterin der beim Ministerium des Innern eingerichteten Geschäftsstelle der Härtefallkommission, Patricia Chop-Sugden, welche auch den Vorsitz in der Kommission führt.
Brandenburg hatte Anfang 2005 als eines der ersten Bundesländer eine Härtefallkommission eingesetzt. Es machte damit von der Ermächtigung des zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getretenen ‚Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern’ Gebrauch. Durch das Härtefallverfahren kann in besonders gelagerten Einzelfällen – abweichend von den im Aufenthaltsgesetz geregelten Voraussetzungen – ein Bleiberecht ermöglicht werden.
Quelle: Ministerium des Innern
Die Härtefallkommission des Landes Brandenburg ist am (heutigen) Donnerstag zur konstituierenden Sitzung der zweiten Amtsperiode in Potsdam zusammengekommen. Dem Gremium gehören insgesamt zehn Personen an, von denen zwei Mitglieder kein Stimmrecht haben. Innenminister Jörg Schönbohm würdigte bei der Ernennung der neuen Kommission die bisherige Arbeit des Gremiums: „Sie hat zahlreiche humanitäre Lösungen für ausländische Familien gebracht, für die wir lange Jahre nach den Paragraphen des Ausländerrechts keine wirklich befriedigende Lösungen gefunden haben.”
Er dankte zugleich den alten und neuen Mitgliedern für die Bereitschaft, die „verantwortungsvolle und mitunter sehr schwierige Aufgabe” in der Härtefallkommission übernommen zu haben. „Trotz der gesetzlichen Altfallregelung kann es weiterhin Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. In solchen humanitären Konfliktsituationen kommt der Härtefallkommission auch zukünftig eine bedeutsame Rolle zu”, erläuterte der Innenminister.
Seit Einsetzung der Härtefallkommission im Jahre 2005 erhielten im Zuge der Härtefallregelung insgesamt 125 Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis. Schönbohm würdigte dabei, „dass die Kommission in der Vergangenheit insbesondere der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Antragsteller, sowie der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen, ein besonderes Gewicht bei der Entscheidung über ein Härtefallersuchen eingeräumt hat”. Deshalb sei es auch erfreulich, dass 75 Prozent der Ausländer, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge eines Härtefallverfahrens erhielten, ihren Lebensunterhalt inzwischen vollständig oder zumindest teilweise selbst sichern können.
Auf Vorschlag der entsendenden Verbände und Institutionen berief Schönbohm folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder in die Härtefallkommission: Eckhard Fichtmüller (Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz), Dr. Franz Josef Conraths (katholische Kirche/Erzbistum Berlin), Marcus Reinert (Flüchtlingsorganisationen des Landes Brandenburg/Flüchtlingsrat Brandenburg), Helen Sundermeyer (LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg), Thomas Golinowski (Städte- und Gemeindebund Brandenburg), Lothar Kaden (Landkreistag Brandenburg), Andreas Hauk (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie) sowie der frühere Präsident des Landgerichts Potsdam, Hans-Jürgen Wende, für das Innenministerium.
Als Mitglieder ohne Stimmrecht sind in der Härtefallkommission vertreten die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Prof. Dr. Karin Weiss, sowie die Leiterin der beim Ministerium des Innern eingerichteten Geschäftsstelle der Härtefallkommission, Patricia Chop-Sugden, welche auch den Vorsitz in der Kommission führt.
Brandenburg hatte Anfang 2005 als eines der ersten Bundesländer eine Härtefallkommission eingesetzt. Es machte damit von der Ermächtigung des zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getretenen ‚Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern’ Gebrauch. Durch das Härtefallverfahren kann in besonders gelagerten Einzelfällen – abweichend von den im Aufenthaltsgesetz geregelten Voraussetzungen – ein Bleiberecht ermöglicht werden.
Quelle: Ministerium des Innern