Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgericht zur so genannten Vorratsdatenspeicherung erklärte Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Es bedeutet eine Stärkung der Grundrechte, dass der Datenspeichereifer des Staates künftig strengeren Regeln unterliegt. Eine Totalerfassung sämtlicher Telekommunikationsdaten ist zwar auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglich, aber ein ungehemmter Gebrauch der Daten dürfte nun ausgeschlossen sein. Es wäre begrüßenswert, wenn der Gesetzgeber in Zukunft Sicherheitsaspekte und Freiheitsrechte gründlicher abwägen würde. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann nicht ein ums andere Mal den Gesetzgeber korrigieren. Für das Vertrauen der Bürger in die Politik könnte das nur positiv sein.
Quelle: Ministerium der Justiz
Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgericht zur so genannten Vorratsdatenspeicherung erklärte Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Es bedeutet eine Stärkung der Grundrechte, dass der Datenspeichereifer des Staates künftig strengeren Regeln unterliegt. Eine Totalerfassung sämtlicher Telekommunikationsdaten ist zwar auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglich, aber ein ungehemmter Gebrauch der Daten dürfte nun ausgeschlossen sein. Es wäre begrüßenswert, wenn der Gesetzgeber in Zukunft Sicherheitsaspekte und Freiheitsrechte gründlicher abwägen würde. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann nicht ein ums andere Mal den Gesetzgeber korrigieren. Für das Vertrauen der Bürger in die Politik könnte das nur positiv sein.
Quelle: Ministerium der Justiz
Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgericht zur so genannten Vorratsdatenspeicherung erklärte Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Es bedeutet eine Stärkung der Grundrechte, dass der Datenspeichereifer des Staates künftig strengeren Regeln unterliegt. Eine Totalerfassung sämtlicher Telekommunikationsdaten ist zwar auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglich, aber ein ungehemmter Gebrauch der Daten dürfte nun ausgeschlossen sein. Es wäre begrüßenswert, wenn der Gesetzgeber in Zukunft Sicherheitsaspekte und Freiheitsrechte gründlicher abwägen würde. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann nicht ein ums andere Mal den Gesetzgeber korrigieren. Für das Vertrauen der Bürger in die Politik könnte das nur positiv sein.
Quelle: Ministerium der Justiz
Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgericht zur so genannten Vorratsdatenspeicherung erklärte Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Es bedeutet eine Stärkung der Grundrechte, dass der Datenspeichereifer des Staates künftig strengeren Regeln unterliegt. Eine Totalerfassung sämtlicher Telekommunikationsdaten ist zwar auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglich, aber ein ungehemmter Gebrauch der Daten dürfte nun ausgeschlossen sein. Es wäre begrüßenswert, wenn der Gesetzgeber in Zukunft Sicherheitsaspekte und Freiheitsrechte gründlicher abwägen würde. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann nicht ein ums andere Mal den Gesetzgeber korrigieren. Für das Vertrauen der Bürger in die Politik könnte das nur positiv sein.
Quelle: Ministerium der Justiz