Die Corona-Regeln werden für vollständig Geimpfte und Genesene gelockert. Einen Tag nach dem Bundestag passierte die entsprechende Verordnung heute auch den Bundesrat. Die neuen Lockerungen treten am Sonntag in Kraft. Auch Brandenburg stimmte heute zu. Dazu sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Damit werden Grundrechtseingriffe zurückgenommen. Es geht nicht um Privilegien oder Sonderrechte. Weiterhin müssen sich aber alle an die geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten. Da gibt es keine Ausnahmen. Das ist ein Gebot des Gesundheitsschutzes.”
Gestern hatte das Parlament für die Verordnung gestimmt, heute folgte der Bundesrat. Demzufolge entfallen für Geimpfte und Gesene die Kontaktbeschränkungen, die Ausgangssperren, die Testpflicht beispielsweise bei Friseurbesuchen oder im Handel (wie berichtet). Auch die Quarantänepflicht nach Kontakt mit positiv getesten Personen ist vom Tisch. Die Maskenpflicht sowie die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln gelten allerdings weiterhin.
Wer gilt als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gilt, wer alle vorgesehenen Dosen eines zugelassenen Impfstoffs erhalten hat, zusätzlich müssen seit der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sein. Bei zuvor von einer Covid-Erkrankung Genesenen kann dazu auch eine einzige Dosis genügen.
Wer gilt als genesene Person?
Als genesen gelten Personen, die nachweislich an Covid-19 erkrankt waren. Der positive PCR-Befund muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt sein. Sowohl für Geimpfte als auch für Genesene gilt zusätzlich, dass die Erleichterungen für sie nur gelten, wenn sie keine akuten Symptome wie Atemnot, Husten oder Fieber haben.
Lockerungen laut Verordnung
Geimpfte und Genesene brauchen keinen negativen Test mehr, wenn sie zum Beispiel einkaufen gehen oder zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen. Wer geimpft oder genesen ist, kann sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen. Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für geimpfte und genesene Personen.
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