Der Lockdown in Deutschland soll in stufenweisen Öffnungenschritten gelockert werden können, allerdings immer in Abhängigkeiten der Inzidenzwerte. Die neuen Grenzwerte liegen demzufolge bei 100, 50 und 35. Auf ihrer stundenlangen Konferenz haben Bund und Länder heute fünf große Öffnungsschritte vereinbart, die je nach Inzidenzwert jeweils innerhalb von 14 Tagen angepasst werden. So könnten beispielweise der Einzelhandel sowie Museen und Galerien bereits ab der kommenden Woche unter Auflagen öffnen, wenn die Entwicklung des Inzidenzwertes es zulässt. Am 22. März könnten so Außenbereiche der Gastronomie sowie Kinos, Theater-und Konzerthäuser folgen. Ab dem 5. April wären unter entsprechender Inzidenz erste Outdoor-Veranstaltungen möglich. Ab der kommenden Woche soll jeder Bürger zudem die Möglichkeit bekommen, sich pro Woche einmal kostenfrei per Schnelltest auf Covid-19 testen zu lassen. Ab Ende des Monats sollen Hausärzte flächendeckend gegen Covid-19 impfen dürfen. Wie es mit den Schulen weitergeht, darüber sollen die Länder selbst entscheiden. Es bleibt aktuell noch abzuwarten, wie Brandenburg den Stufenplan umsetzt. Bund und Länder wollen sich wieder am 22. März treffen.
Der Stufenplan
Mit drei großen Instrumenten wollen Bund und Länder den Weg aus dem Lockdown ebnen und beschleunigen.
Impfungen vorantreiben
Bund und Länder wollen die Schutzimpfungen effektiver vorantreiben. Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung soll demzufolge maximal ausgenutzt werden, um so viele Menschen wie möglich schnell mit einer Erstimpfung versorgen zu können. Der Impfstoff Astrazeneca wird zudem für Ü65 zugelassen. Und es soll ein „kluges“ Nachrückersystem integriert werden. Ab Ende März sollen auch die Hausärzte das Tempo ankurbeln und mit Impfstoff versorgt werden.
Teststrategie
Ab 8. März soll jeder Bürger die Möglichkeit bekommen, pro Woche einen kostenfreien Schnelltest zu bekommen. Außerdem sollen die ersten Selbsttests bereits in der nächsten Woche im Handel erhältlich sein.
Digitale Kontaktnachverfolgung
Um Kontakte effektiver nachverfolgen zu können, soll die App “luca” in den Fokus gesetzt werden. Sie übermittelt die Kontaktdaten per QR-Code anstatt der bisherigen Zettelwirtschaft. Die Gesundheitsämter sind die einzigen Stellen, die diese Daten auslesen können, sollte eine Kontaktnachverfolgung wegen eines Corona-Falls nötig sein.
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Red. / Presseinfo