Da hat nun jemand Daten gestohlen und möchte aus seinem Diebstahl Kapital schlagen. Nein, er bietet seine “Ware” nicht irgendeinem Hehler an; das Finanzministerium soll die Daten kaufen. Schließlich geht es um – vermutlich – hinterzogene Steuern. Da ist das Finanzministerium der geeignete Abnehmer.
Im Stafgesetzbuch steht im Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262):
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gilt das auch für die Regierung? Oder gilt das Strafgesetzbuch nur für die Bürger?
Eine Frage, über die die Parteien derzeit diskutieren. Offenbar ist die SPD und die Grünen der Ansicht, dieses Gesetz gelte nicht für das Finanzministerium.
Die FPD ist vehement gegen einen Ankauf gestohlener Daten und CSU Politiker “haben ein Problem” mit dem Ankauf, die CDU zögert noch.
Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, nennt den Preis von 2,5 Millionen Euro ein “Informationshonorar”.
Vielleicht ist ist nur eine Frage des Begriffes; Informationshonorar hört sich allemal besser an als Hehlerei.
Es gibt da aber eine Lösung, die “Schlapphutbranche”.
Peer Steinbrück, ehemaliger Finanzminister, hat es vorgemacht.
Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Geheimdienst Daten und Informationen im Interesse der öffentlichen Sicherheit kaufen und an die Behörden weitergeben. Neben Mord, Bandenkriminalität und Drogenhandel ist Steuerhinterziehung doch bestimmt auch ein Delikt im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Falls nicht, sollte die Regierung schnell das Gesetz ändern.
Dann ist wieder alles legal.
In der Liechtenstein-Affäre hat es damals vor Gericht – der frühere Topmanager Zumwinkel wurde nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt; auf Revision verzichtete er ebenso wie die Staatsanwaltschaft – so etwas wie einen Deal gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb wegen der Verwendung angekaufter, gestohlener Daten, nie angerufen.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Datenschutz, Hehlerei, Kungeleien vor Gericht. Schwer verständlich für die Bürger.
Der Tip für Autodiebe: Luxuskarrossen von Halbweltgrößen stehlen und anschließend dem BND anbieten. Es könnten ja Spuren von Drogen oder anderen Straftaten zu finden sein.
… und den Dieben passiert auch nichts. Es wurde ja nur eine “Informationshonorar” an sie gezahlt.
Aber das muß versteuert werden, sonst schlägt vielleicht ein Datendieb wegen des “Informationshonorars” zu.
Es wäre interessant zu wissen, wie Leser darüber denken.
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)
Da hat nun jemand Daten gestohlen und möchte aus seinem Diebstahl Kapital schlagen. Nein, er bietet seine “Ware” nicht irgendeinem Hehler an; das Finanzministerium soll die Daten kaufen. Schließlich geht es um – vermutlich – hinterzogene Steuern. Da ist das Finanzministerium der geeignete Abnehmer.
Im Stafgesetzbuch steht im Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262):
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gilt das auch für die Regierung? Oder gilt das Strafgesetzbuch nur für die Bürger?
Eine Frage, über die die Parteien derzeit diskutieren. Offenbar ist die SPD und die Grünen der Ansicht, dieses Gesetz gelte nicht für das Finanzministerium.
Die FPD ist vehement gegen einen Ankauf gestohlener Daten und CSU Politiker “haben ein Problem” mit dem Ankauf, die CDU zögert noch.
Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, nennt den Preis von 2,5 Millionen Euro ein “Informationshonorar”.
Vielleicht ist ist nur eine Frage des Begriffes; Informationshonorar hört sich allemal besser an als Hehlerei.
Es gibt da aber eine Lösung, die “Schlapphutbranche”.
Peer Steinbrück, ehemaliger Finanzminister, hat es vorgemacht.
Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Geheimdienst Daten und Informationen im Interesse der öffentlichen Sicherheit kaufen und an die Behörden weitergeben. Neben Mord, Bandenkriminalität und Drogenhandel ist Steuerhinterziehung doch bestimmt auch ein Delikt im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Falls nicht, sollte die Regierung schnell das Gesetz ändern.
Dann ist wieder alles legal.
In der Liechtenstein-Affäre hat es damals vor Gericht – der frühere Topmanager Zumwinkel wurde nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt; auf Revision verzichtete er ebenso wie die Staatsanwaltschaft – so etwas wie einen Deal gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb wegen der Verwendung angekaufter, gestohlener Daten, nie angerufen.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Datenschutz, Hehlerei, Kungeleien vor Gericht. Schwer verständlich für die Bürger.
Der Tip für Autodiebe: Luxuskarrossen von Halbweltgrößen stehlen und anschließend dem BND anbieten. Es könnten ja Spuren von Drogen oder anderen Straftaten zu finden sein.
… und den Dieben passiert auch nichts. Es wurde ja nur eine “Informationshonorar” an sie gezahlt.
Aber das muß versteuert werden, sonst schlägt vielleicht ein Datendieb wegen des “Informationshonorars” zu.
Es wäre interessant zu wissen, wie Leser darüber denken.
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)
Da hat nun jemand Daten gestohlen und möchte aus seinem Diebstahl Kapital schlagen. Nein, er bietet seine “Ware” nicht irgendeinem Hehler an; das Finanzministerium soll die Daten kaufen. Schließlich geht es um – vermutlich – hinterzogene Steuern. Da ist das Finanzministerium der geeignete Abnehmer.
Im Stafgesetzbuch steht im Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262):
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gilt das auch für die Regierung? Oder gilt das Strafgesetzbuch nur für die Bürger?
Eine Frage, über die die Parteien derzeit diskutieren. Offenbar ist die SPD und die Grünen der Ansicht, dieses Gesetz gelte nicht für das Finanzministerium.
Die FPD ist vehement gegen einen Ankauf gestohlener Daten und CSU Politiker “haben ein Problem” mit dem Ankauf, die CDU zögert noch.
Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, nennt den Preis von 2,5 Millionen Euro ein “Informationshonorar”.
Vielleicht ist ist nur eine Frage des Begriffes; Informationshonorar hört sich allemal besser an als Hehlerei.
Es gibt da aber eine Lösung, die “Schlapphutbranche”.
Peer Steinbrück, ehemaliger Finanzminister, hat es vorgemacht.
Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Geheimdienst Daten und Informationen im Interesse der öffentlichen Sicherheit kaufen und an die Behörden weitergeben. Neben Mord, Bandenkriminalität und Drogenhandel ist Steuerhinterziehung doch bestimmt auch ein Delikt im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Falls nicht, sollte die Regierung schnell das Gesetz ändern.
Dann ist wieder alles legal.
In der Liechtenstein-Affäre hat es damals vor Gericht – der frühere Topmanager Zumwinkel wurde nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt; auf Revision verzichtete er ebenso wie die Staatsanwaltschaft – so etwas wie einen Deal gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb wegen der Verwendung angekaufter, gestohlener Daten, nie angerufen.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Datenschutz, Hehlerei, Kungeleien vor Gericht. Schwer verständlich für die Bürger.
Der Tip für Autodiebe: Luxuskarrossen von Halbweltgrößen stehlen und anschließend dem BND anbieten. Es könnten ja Spuren von Drogen oder anderen Straftaten zu finden sein.
… und den Dieben passiert auch nichts. Es wurde ja nur eine “Informationshonorar” an sie gezahlt.
Aber das muß versteuert werden, sonst schlägt vielleicht ein Datendieb wegen des “Informationshonorars” zu.
Es wäre interessant zu wissen, wie Leser darüber denken.
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)
Da hat nun jemand Daten gestohlen und möchte aus seinem Diebstahl Kapital schlagen. Nein, er bietet seine “Ware” nicht irgendeinem Hehler an; das Finanzministerium soll die Daten kaufen. Schließlich geht es um – vermutlich – hinterzogene Steuern. Da ist das Finanzministerium der geeignete Abnehmer.
Im Stafgesetzbuch steht im Abschnitt – Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 – 262):
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Gilt das auch für die Regierung? Oder gilt das Strafgesetzbuch nur für die Bürger?
Eine Frage, über die die Parteien derzeit diskutieren. Offenbar ist die SPD und die Grünen der Ansicht, dieses Gesetz gelte nicht für das Finanzministerium.
Die FPD ist vehement gegen einen Ankauf gestohlener Daten und CSU Politiker “haben ein Problem” mit dem Ankauf, die CDU zögert noch.
Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, nennt den Preis von 2,5 Millionen Euro ein “Informationshonorar”.
Vielleicht ist ist nur eine Frage des Begriffes; Informationshonorar hört sich allemal besser an als Hehlerei.
Es gibt da aber eine Lösung, die “Schlapphutbranche”.
Peer Steinbrück, ehemaliger Finanzminister, hat es vorgemacht.
Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Geheimdienst Daten und Informationen im Interesse der öffentlichen Sicherheit kaufen und an die Behörden weitergeben. Neben Mord, Bandenkriminalität und Drogenhandel ist Steuerhinterziehung doch bestimmt auch ein Delikt im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Falls nicht, sollte die Regierung schnell das Gesetz ändern.
Dann ist wieder alles legal.
In der Liechtenstein-Affäre hat es damals vor Gericht – der frühere Topmanager Zumwinkel wurde nach nur zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt; auf Revision verzichtete er ebenso wie die Staatsanwaltschaft – so etwas wie einen Deal gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht wurde deshalb wegen der Verwendung angekaufter, gestohlener Daten, nie angerufen.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Datenschutz, Hehlerei, Kungeleien vor Gericht. Schwer verständlich für die Bürger.
Der Tip für Autodiebe: Luxuskarrossen von Halbweltgrößen stehlen und anschließend dem BND anbieten. Es könnten ja Spuren von Drogen oder anderen Straftaten zu finden sein.
… und den Dieben passiert auch nichts. Es wurde ja nur eine “Informationshonorar” an sie gezahlt.
Aber das muß versteuert werden, sonst schlägt vielleicht ein Datendieb wegen des “Informationshonorars” zu.
Es wäre interessant zu wissen, wie Leser darüber denken.
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)