Ministerium informiert Grundbuchämter über Rücknahme von laufenden Anträgen des Landes
Potsdam – Das brandenburgische Finanzministerium hat mit der Umsetzung des in der vergangenen Woche von Finanzminister Rainer Speer angekündigten 5-Punkte-Paketes zu den Konsequenzen aus dem BGH-Urteil zu Bodenreformland begonnen. „Es soll so schnell wie möglich Rechtsfrieden hergestellt werden“, sagte Finanzstaatssekretär Rudolf Zeeb heute in Potsdam.
Grundbuchämter: Eintragungsanträge werden zurückgezogen
Noch in dieser Woche wird sich das Finanzministerium in einem Schreiben an alle Grundbuchämter des Landes wenden und die unmittelbar bevorstehende Rücknahme aller noch nicht vollzogenen Grundbucheintragungsanträge in den Fällen, in denen das Land als Vertreter unbekannter Erben aufgetreten ist, erklären. Dies werde durch die Brandenburgische Bodengesellschaft (BBG) erfolgen. Sämtliche derartige Eintragungsanträge des Landes werden auf diese Weise zurückgezogen.
Landkreise: Land erklärt Rücknahme von Vertreterbestellungsanträgen
Gleichzeitig erfolgt ein Rundschreiben an alle Landräte. Als Sofortmassnahme soll verhindert werden, dass in gleichem Umfang wie oben angegeben noch nicht erledigte Vertreterbestellungsanträge und Genehmigungen notarieller Beurkundungen zugunsten des Landes in den betreffenden Bodenreformverfahren noch vollzogen werden. Mit dem Rundschreiben werden die Landräte darüber informiert, dass die BBG in Kürze für das Land die Rücknahme aller noch nicht erledigten Vertreterbestellungsanträge und sämtlicher Anträge auf Genehmigung notarieller Auflassungsurkunden in den betreffenden Verfahren erklären wird. Damit wird sichergestellt, dass keine Beeinträchtigung der Rechtsposition der bislang unbekannten Erben mehr erfolgen kann.
Service für Erben: BLB richtet ab sofort Info-Hotline ein
Ab dem 8. Februar steht ratsuchenden Bürgern eine zentrale Info-Hotline des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) zur Verfügung. Die Rufnummer lautet: 0331 / 5 81 81 381. An die Hotline können sich insbesondere jene Erben von Bodenreformland wenden, die vor der Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000 weder eine Auflassungserklärung zugunsten des Landes Brandenburg abgegeben haben noch dazu rechtskräftig verurteilt wurden. Es handelt sich bei dieser Personengruppe also in aller Regel um Erben, die dem Land bislang unbekannt sind. Die Mitarbeiter der Hotline werden das Anliegen entgegennehmen und Hinweise zum weiteren Verfahren geben, mit dem diese Personen zu einem Grundbucheintrag gelangen können. Im BLB steht dazu auch ein Liegenschaftsinformationssystem zu sämtlichen Bodenreformgrundstücken zur Verfügung, für die das Land als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Damit kann ratsuchenden Bürgern sehr schnell eine erste Auskunft dazu gegeben werden, ob das betreffende Grundstück von dem BGH-Urteil betroffen sein könnte.
Erbenaufruf: Anzeigen werden bis Anfang März geschaltet
Um die bislang unbekannten Erben ausfindig zu machen, wird das Finanzministerium bis Anfang März Anzeigen in allen Regionalzeitungen des Landes schalten, in denen die Konsequenzen des BGH-Urteils erläutert und Erben gebeten werden, sich zur Klärung ihrer Ansprüche mit dem BLB in Verbindung zu setzen.
Ministerium verstärkt zuständiges Referat
Um die erforderlichen Konsequenzen aus dem BGH-Urteil so rasch wie möglich umsetzen zu können, wurde das zuständige Referat des Finanzministeriums unterdessen personell verstärkt.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Ministerium informiert Grundbuchämter über Rücknahme von laufenden Anträgen des Landes
Potsdam – Das brandenburgische Finanzministerium hat mit der Umsetzung des in der vergangenen Woche von Finanzminister Rainer Speer angekündigten 5-Punkte-Paketes zu den Konsequenzen aus dem BGH-Urteil zu Bodenreformland begonnen. „Es soll so schnell wie möglich Rechtsfrieden hergestellt werden“, sagte Finanzstaatssekretär Rudolf Zeeb heute in Potsdam.
Grundbuchämter: Eintragungsanträge werden zurückgezogen
Noch in dieser Woche wird sich das Finanzministerium in einem Schreiben an alle Grundbuchämter des Landes wenden und die unmittelbar bevorstehende Rücknahme aller noch nicht vollzogenen Grundbucheintragungsanträge in den Fällen, in denen das Land als Vertreter unbekannter Erben aufgetreten ist, erklären. Dies werde durch die Brandenburgische Bodengesellschaft (BBG) erfolgen. Sämtliche derartige Eintragungsanträge des Landes werden auf diese Weise zurückgezogen.
Landkreise: Land erklärt Rücknahme von Vertreterbestellungsanträgen
Gleichzeitig erfolgt ein Rundschreiben an alle Landräte. Als Sofortmassnahme soll verhindert werden, dass in gleichem Umfang wie oben angegeben noch nicht erledigte Vertreterbestellungsanträge und Genehmigungen notarieller Beurkundungen zugunsten des Landes in den betreffenden Bodenreformverfahren noch vollzogen werden. Mit dem Rundschreiben werden die Landräte darüber informiert, dass die BBG in Kürze für das Land die Rücknahme aller noch nicht erledigten Vertreterbestellungsanträge und sämtlicher Anträge auf Genehmigung notarieller Auflassungsurkunden in den betreffenden Verfahren erklären wird. Damit wird sichergestellt, dass keine Beeinträchtigung der Rechtsposition der bislang unbekannten Erben mehr erfolgen kann.
Service für Erben: BLB richtet ab sofort Info-Hotline ein
Ab dem 8. Februar steht ratsuchenden Bürgern eine zentrale Info-Hotline des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) zur Verfügung. Die Rufnummer lautet: 0331 / 5 81 81 381. An die Hotline können sich insbesondere jene Erben von Bodenreformland wenden, die vor der Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000 weder eine Auflassungserklärung zugunsten des Landes Brandenburg abgegeben haben noch dazu rechtskräftig verurteilt wurden. Es handelt sich bei dieser Personengruppe also in aller Regel um Erben, die dem Land bislang unbekannt sind. Die Mitarbeiter der Hotline werden das Anliegen entgegennehmen und Hinweise zum weiteren Verfahren geben, mit dem diese Personen zu einem Grundbucheintrag gelangen können. Im BLB steht dazu auch ein Liegenschaftsinformationssystem zu sämtlichen Bodenreformgrundstücken zur Verfügung, für die das Land als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Damit kann ratsuchenden Bürgern sehr schnell eine erste Auskunft dazu gegeben werden, ob das betreffende Grundstück von dem BGH-Urteil betroffen sein könnte.
Erbenaufruf: Anzeigen werden bis Anfang März geschaltet
Um die bislang unbekannten Erben ausfindig zu machen, wird das Finanzministerium bis Anfang März Anzeigen in allen Regionalzeitungen des Landes schalten, in denen die Konsequenzen des BGH-Urteils erläutert und Erben gebeten werden, sich zur Klärung ihrer Ansprüche mit dem BLB in Verbindung zu setzen.
Ministerium verstärkt zuständiges Referat
Um die erforderlichen Konsequenzen aus dem BGH-Urteil so rasch wie möglich umsetzen zu können, wurde das zuständige Referat des Finanzministeriums unterdessen personell verstärkt.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Ministerium informiert Grundbuchämter über Rücknahme von laufenden Anträgen des Landes
Potsdam – Das brandenburgische Finanzministerium hat mit der Umsetzung des in der vergangenen Woche von Finanzminister Rainer Speer angekündigten 5-Punkte-Paketes zu den Konsequenzen aus dem BGH-Urteil zu Bodenreformland begonnen. „Es soll so schnell wie möglich Rechtsfrieden hergestellt werden“, sagte Finanzstaatssekretär Rudolf Zeeb heute in Potsdam.
Grundbuchämter: Eintragungsanträge werden zurückgezogen
Noch in dieser Woche wird sich das Finanzministerium in einem Schreiben an alle Grundbuchämter des Landes wenden und die unmittelbar bevorstehende Rücknahme aller noch nicht vollzogenen Grundbucheintragungsanträge in den Fällen, in denen das Land als Vertreter unbekannter Erben aufgetreten ist, erklären. Dies werde durch die Brandenburgische Bodengesellschaft (BBG) erfolgen. Sämtliche derartige Eintragungsanträge des Landes werden auf diese Weise zurückgezogen.
Landkreise: Land erklärt Rücknahme von Vertreterbestellungsanträgen
Gleichzeitig erfolgt ein Rundschreiben an alle Landräte. Als Sofortmassnahme soll verhindert werden, dass in gleichem Umfang wie oben angegeben noch nicht erledigte Vertreterbestellungsanträge und Genehmigungen notarieller Beurkundungen zugunsten des Landes in den betreffenden Bodenreformverfahren noch vollzogen werden. Mit dem Rundschreiben werden die Landräte darüber informiert, dass die BBG in Kürze für das Land die Rücknahme aller noch nicht erledigten Vertreterbestellungsanträge und sämtlicher Anträge auf Genehmigung notarieller Auflassungsurkunden in den betreffenden Verfahren erklären wird. Damit wird sichergestellt, dass keine Beeinträchtigung der Rechtsposition der bislang unbekannten Erben mehr erfolgen kann.
Service für Erben: BLB richtet ab sofort Info-Hotline ein
Ab dem 8. Februar steht ratsuchenden Bürgern eine zentrale Info-Hotline des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) zur Verfügung. Die Rufnummer lautet: 0331 / 5 81 81 381. An die Hotline können sich insbesondere jene Erben von Bodenreformland wenden, die vor der Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000 weder eine Auflassungserklärung zugunsten des Landes Brandenburg abgegeben haben noch dazu rechtskräftig verurteilt wurden. Es handelt sich bei dieser Personengruppe also in aller Regel um Erben, die dem Land bislang unbekannt sind. Die Mitarbeiter der Hotline werden das Anliegen entgegennehmen und Hinweise zum weiteren Verfahren geben, mit dem diese Personen zu einem Grundbucheintrag gelangen können. Im BLB steht dazu auch ein Liegenschaftsinformationssystem zu sämtlichen Bodenreformgrundstücken zur Verfügung, für die das Land als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Damit kann ratsuchenden Bürgern sehr schnell eine erste Auskunft dazu gegeben werden, ob das betreffende Grundstück von dem BGH-Urteil betroffen sein könnte.
Erbenaufruf: Anzeigen werden bis Anfang März geschaltet
Um die bislang unbekannten Erben ausfindig zu machen, wird das Finanzministerium bis Anfang März Anzeigen in allen Regionalzeitungen des Landes schalten, in denen die Konsequenzen des BGH-Urteils erläutert und Erben gebeten werden, sich zur Klärung ihrer Ansprüche mit dem BLB in Verbindung zu setzen.
Ministerium verstärkt zuständiges Referat
Um die erforderlichen Konsequenzen aus dem BGH-Urteil so rasch wie möglich umsetzen zu können, wurde das zuständige Referat des Finanzministeriums unterdessen personell verstärkt.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Ministerium informiert Grundbuchämter über Rücknahme von laufenden Anträgen des Landes
Potsdam – Das brandenburgische Finanzministerium hat mit der Umsetzung des in der vergangenen Woche von Finanzminister Rainer Speer angekündigten 5-Punkte-Paketes zu den Konsequenzen aus dem BGH-Urteil zu Bodenreformland begonnen. „Es soll so schnell wie möglich Rechtsfrieden hergestellt werden“, sagte Finanzstaatssekretär Rudolf Zeeb heute in Potsdam.
Grundbuchämter: Eintragungsanträge werden zurückgezogen
Noch in dieser Woche wird sich das Finanzministerium in einem Schreiben an alle Grundbuchämter des Landes wenden und die unmittelbar bevorstehende Rücknahme aller noch nicht vollzogenen Grundbucheintragungsanträge in den Fällen, in denen das Land als Vertreter unbekannter Erben aufgetreten ist, erklären. Dies werde durch die Brandenburgische Bodengesellschaft (BBG) erfolgen. Sämtliche derartige Eintragungsanträge des Landes werden auf diese Weise zurückgezogen.
Landkreise: Land erklärt Rücknahme von Vertreterbestellungsanträgen
Gleichzeitig erfolgt ein Rundschreiben an alle Landräte. Als Sofortmassnahme soll verhindert werden, dass in gleichem Umfang wie oben angegeben noch nicht erledigte Vertreterbestellungsanträge und Genehmigungen notarieller Beurkundungen zugunsten des Landes in den betreffenden Bodenreformverfahren noch vollzogen werden. Mit dem Rundschreiben werden die Landräte darüber informiert, dass die BBG in Kürze für das Land die Rücknahme aller noch nicht erledigten Vertreterbestellungsanträge und sämtlicher Anträge auf Genehmigung notarieller Auflassungsurkunden in den betreffenden Verfahren erklären wird. Damit wird sichergestellt, dass keine Beeinträchtigung der Rechtsposition der bislang unbekannten Erben mehr erfolgen kann.
Service für Erben: BLB richtet ab sofort Info-Hotline ein
Ab dem 8. Februar steht ratsuchenden Bürgern eine zentrale Info-Hotline des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) zur Verfügung. Die Rufnummer lautet: 0331 / 5 81 81 381. An die Hotline können sich insbesondere jene Erben von Bodenreformland wenden, die vor der Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000 weder eine Auflassungserklärung zugunsten des Landes Brandenburg abgegeben haben noch dazu rechtskräftig verurteilt wurden. Es handelt sich bei dieser Personengruppe also in aller Regel um Erben, die dem Land bislang unbekannt sind. Die Mitarbeiter der Hotline werden das Anliegen entgegennehmen und Hinweise zum weiteren Verfahren geben, mit dem diese Personen zu einem Grundbucheintrag gelangen können. Im BLB steht dazu auch ein Liegenschaftsinformationssystem zu sämtlichen Bodenreformgrundstücken zur Verfügung, für die das Land als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Damit kann ratsuchenden Bürgern sehr schnell eine erste Auskunft dazu gegeben werden, ob das betreffende Grundstück von dem BGH-Urteil betroffen sein könnte.
Erbenaufruf: Anzeigen werden bis Anfang März geschaltet
Um die bislang unbekannten Erben ausfindig zu machen, wird das Finanzministerium bis Anfang März Anzeigen in allen Regionalzeitungen des Landes schalten, in denen die Konsequenzen des BGH-Urteils erläutert und Erben gebeten werden, sich zur Klärung ihrer Ansprüche mit dem BLB in Verbindung zu setzen.
Ministerium verstärkt zuständiges Referat
Um die erforderlichen Konsequenzen aus dem BGH-Urteil so rasch wie möglich umsetzen zu können, wurde das zuständige Referat des Finanzministeriums unterdessen personell verstärkt.
Quelle: Ministerium der Finanzen