Bewohnerinnen und Bewohner in brandenburgischen Alten- und Pflegeheimen dürfen ab Samstag (9. Mai) unter strengen Auflagen wieder Besuch bekommen. Das seit Mitte März geltende coronabedingte Besuchsverbot wird gelockert. „Unter dem Besuchsverbot und der Einsamkeit haben in den vergangenen Wochen viele Bewohnerinnen und Bewohner sehr gelitten. Deswegen war es eine sehr gute Nachricht, dass sich Bund und Länder in dieser Woche gemeinsam auf Lockerungen der Besuchsregelung geeinigt haben. Die Sehnsucht ist sehr groß, deshalb haben wir auch in Brandenburg diese Lockerung schon ab dem morgigen Samstag, vor dem Muttertag, ermöglicht. Wir bitten aber eindringlich alle Familienangehörigen und Freunde, ihren Besuch telefonisch frühzeitig mit dem Pflegeheim genau abzustimmen. Denn wir müssen zum Schutz der älteren Menschen die Abstandsregeln diszipliniert einhalten“, betonte Sozialministerin Ursula Nonnemacher am Freitag.
Mehr soziale Kontakte möglich
Nonnemacher weiter: „Ich weiß, welche Entbehrungen wir den Bewohnerinnen und Bewohnern von Einrichtungen und ihren Angehörigen zumuten, wenn Besuche nicht möglich sind. Daher bin ich sehr froh, dass wir auch hier nun vorsichtige Schritte gehen können, damit diese wichtigen Kontakte – wenn auch in begrenzter Form – wieder möglich sind. Aber mehr soziale Kontakte bedeuten auch ein größeres Infektionsrisiko. Um die Besuche sicher auszugestalten, müssen sie vorher mit den Einrichtungen rechtzeitig telefonisch abgesprochen werden.
Da vielfach auch noch einige Voraussetzungen für Besuche geschaffen werden müssen, kann es gerade am ersten Wochenende, an dem wir auch Muttertag feiern, passieren, dass nicht alle Besuchswünsche verwirklicht werden können. Pflegeheime müssen sich auf die neue Situation vorbereiten können. Deshalb bitte ich Besucher, maßvoll von der neuen Regelung Gebrauch zu machen und zum Schutz ihrer Liebsten alle Anordnungen und Hinweise der Einrichtungen diszipliniert zu beachten.“
Die Landesregierung hat heute eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen und damit weitere Corona-Regeln gelockert. So können Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen Besuch durch eine Person empfangen, wenn sichergestellt ist, dass
- der Zutritt gesteuert wird und unnötige physische Kontakte zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, zum Personal sowie unter den Besuchenden vermieden werden und
- soweit möglich, durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen ein wirksamer Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals vor Infektionen gewährleistet wird.