Deutschland wird ab kommenden Montag mit den ersten Lockerungen der einschränkenden Maßnahmen in der Corona-Krise beginnen, allerdings nur in kleinen Schritten. Auf einen Rahmen haben sich Bund und Länder heute geeinigt. „Wir haben etwas erreicht…Was wir erreicht haben, ist ein zerbrechlicher Zwischenerfolg“, so bilanziert Bundeskanzlerin Angela Merkel die bisherige Entwicklung. Deshalb soll das öffentliche Leben auch nur vorsichtig und schrittweise wieder aufgenommen werden. Grundlegend bleiben die Kontakteinschränkungen bis zum 3. Mai definitiv beibehalten. Zudem wird dringend empfohlen , in der Öffentlichkeit sogenannte Alltagsmasken (Schutz für Mund und Nase) zu nutzen, sofern sie vorhanden sind und regelmäßig gewaschen sowie anschließend mit Wärme behandelt werden (Backofen, Mikrowelle oder bügeln). Eine Schutzpflicht gibt es nicht. Die einzelnen Länder können die Maßnahmen noch konkretisieren. Der konkrete Fahrplan von Brandenburg in Form einer neuen Verordnung soll laut Ministerpräsident Dietmar Woidke voraussichtlich am Freitag vom Kabinett beschlossen werden . Bund und Länder wollen alle 14 Tage über die Lage und das weitere Vorgehen beraten. Die nächste Beratung soll am 30.April stattfinden.
Zu den Maßnahmen teilte die Bundesregierung mit:
Die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert.
- Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden – zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
- Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können.
- Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
- Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
- Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.
- Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden.
- Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
- Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.
Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier PDF, 120 KB, nicht barrierefrei .
Woidke rechnet mit Öffnung von Geschäften erst am 27. April
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke rechnet damit, dass Geschäfte hierzulande wohl erst ab dem 27. April wieder öffnen können. Das hat er heute in einer anschließenden Pressekonferenz gesagt. Brandenburg will sich dazu mit Berlin abstimmen.
Für Brandenburg ist folgendes konkret vorgesehen und soll in einer neuen Eindämmungsverordnung festgeschrieben werden; dabei sind jeweils die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln strikt einzuhalten:
Kita und Schule:
Krippe, Kita und Schulen bleiben vorerst bis 3. Mai für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Die bestehende Notbetreuung wird für weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Die konkrete Ausgestaltung wird mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen (Unterricht) der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen ab 27. April wieder stattfinden können. Das betrifft in Brandenburg die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien, die noch in diesem Jahr den Mittleren Abschluss erreichen wollen.
Eine Woche später, ab 4. Mai, soll der Schulunterricht in geeigneter Form wieder beginnen für
• die letzte Grundschulklasse,
• die Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen.
Die Lerngruppen sollen an den Schulen verkleinert, damit Abstände eingehalten werden können. Die konkrete Ausgestaltung wird vom Bildungsministerium erarbeitet.
Das Abitur soll in Brandenburg unabhängig von der Öffnung der Schulen wie geplant stattfinden (Prüfungsstart am Montag, 20. April)
Universitäten, Bibliotheken und Archive:
In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern (z. B. Laborpraktika, Präparierkurse) unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Einhaltung der Regeln wieder geöffnet werden.
Einzelhandel:
Zusätzlich zu den bestehenden Erlaubnissen (z. B. Lebensmittel und Apotheken) können folgende Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
• alle Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche
• unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.
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Red. / Presseinfo