Im Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) gibt es 53 Patienten, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Auf Grund ihres stabilen Gesundheitszustandes befinden sich die meisten Betroffenen in häuslicher Absonderung und werden ärztlich betreut. Sechs Personen befinden sich im Krankenhaus. Die Kontaktpersonen werden bzw. wurden ermittelt. Schwerpunkt der kritischen Entwicklung im Kreisgebiet sind die Stadtteile Jessen und Schweinitz der Stadt Jessen (Elster). Im Pflegeheim ist die Zahl der Erkrankungen in den vergangenen beiden Tagen auf inzwischen 11 Bewohner und 5 Mitarbeiter drastisch gestiegen. Drei Bewohner wurden zur Beobachtung hospitalisiert. Eine Ausbreitung der der Erkrankungsgeschehens war mit den bisherigen Maßnahmen nicht zu unterbinden. Daher hat der Landrat des Landkreises Wittenberg, zum Schutz bzw. zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf der Grundlage des § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Allgemeinverfügung zum Schutz bzw. zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in den Ortsteilen Jessen und Schweinitz der Stadt Jessen (Elster) nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen. Es wurde eine absolute Zugangsbeschränkung bis einschließlich 10.04.2020 verfügt.
Im Detail bedeutet das:
Für die Ortsteile Jessen und Schweinitz werden folgende Maßnahmen angeordnet:
1. Die gesamte Bevölkerung sowohl mit Haupt- und Nebenwohnsitz, die sich innerhalb der letzten 14 Tage dort – und sei es auch nur kurzfristig bzw. vorübergehend – aufgehalten hat, ist verpflichtet sich auschließlich in ihrer Wohnung bzw. auf ausschließlich selbstgenutzten Bereichen des eigenen Wohngrundstücks aufzuhalten.
2. Personen ist der Zutritt bzw. die Zufahrt zur den Ortsteilen nur gestattet, wenn sie dort ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben und sich unverzüglich in die häusliche Quarantäne nach Ziffer 1 begeben. Ausgenommen hiervon sind nur Personen die Maßnahmen der medizinisch indizierten Pflege wahrnehmen, Rettungsdienste, ärztliche Hausbesuche und Maßnahmen vergleichbarer Organisation und Tätigkeiten sowie Tätigkeiten für die Bayrische Milchindustrie e.G., MEG Jessen GmbH, Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG, Feintool System Parts Jessen GmbH, Jessener Personennahverkehrsgesellschaft mbH, Bleck- und Technologiezentrum Linda GmbH verichten. Ein Verlassen der Ortsteile Jessen und Schweinitz wird mit Ausnahme des vorstehenden besonders genanntem Personenkreis untersagt.
3. Weisen die in Ziffer 1 genannten Personen Erkältungssymptome auf, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Atemprobleme, sind sie verpflichtet unverzüglich telefonisch den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zu kontaktieren.
4. Die Personen unter Ziffer 1 sind verpflichtet, den direkten Kontakt mit anderen Personen einzustellen. Der Kontakt mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie zur Pflege und Versorgung tätigen Personen ist auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.
5. Sollte während der angeordneten Quarantäne eine medizinische Behandlung erforderlich werden, sind die Personen unter Ziffer 1 und die Personenberechtigten der Personen unter Ziffer 2 verpflichtet, den Rettungsdienst sowie die sie versorgende medizinischen Einrichtung (z.B. Artzpraxis, Krankenhäuser) bereits vorab telefonisch über die angeordnete Quarantäne und deren Grund zu informieren.
6. Zum Zweck der Selbstversorgung mit Lebensnotwendigen Gütern sind Personen, welche die Erklältungssymptome nach Ziffer 3 nicht aufweisen, berechtigt, auf kürzestem Wege entsprechende Einrichtungen zur Versorgung aufzusuchen. Am Anschluss haben sich diese Personen unverzüglich wieder in die hausliche Quarantäne zurück zu begeben.
7. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich 10.04.2020, 0:00 Uhr.
8. Anordnungen nach Ziffer 1 bis 7 sind gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 lfSG sofort vollziehbar.
9. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung strafrechtlich oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Maßnahmen dieser Allgemeinverfügung mit unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden können.
Sämtliche Aus- und Zufahrten zu den Ortsteilen werden ab 26.03.2020, 07:00 Uhr gesperrt:
1. B 187 außerhalb Jessen, ab Jessen Ortslage bis Ortslage Schweinitz (Abzweig Mönchenhöfe)
2. L37 aus Rrichtung Seyda kommend vor OL Jessen
3. L 113 ab Abzweig Klossa – OL Schweinitz bis Abzweig Lindwerder
4. L 114 OT Grabo vor Brücke in Richtung Jessen
5. L 116 ab Abzweig Gertrudshof in Richtung Jessen
6. K 2221 aus Richtung Kleinkorga nach Einfahrt Kommunalentsorgung Richtung Schweinitz
7. K 2230 ab Ortsausgang Gerbisbach Abzweig Gertrudshof in Richtung Jessen
8. K 2235 nach Ortsausgang Arnsdorf in Richtung Jessen
IMenschen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, sollten vor allen Dingen zuhause bleiben und telefonisch mit ihrem Hausarzt sprechen, wie die Situation abgeklärt werden kann und wenn ja, wo sie auf das Virus getestet werden können.
Wer zur Risikogruppe gehört, in einer Risikoregion [rki.de] war oder mit jemandem aus dieser in engerem Kontakt stand und unter Husten, Fieber oder Atemnot leidet, sollte vorsichtshalber den Kontakt zu anderen vermeiden und sich testen lassen.
Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin appelliert an alle, die von Reisen zurückkommen oder zurückgeholt werden, sich in eine freiwillige 14-tägige Quarantäne zu begeben. Das gelte unabhängig vom Reiseziel und unabhängig davon, ob sie Symptome zeigen oder nicht.
Infotelefon Landkreis Wittenberg (Mo bis Fr, 6 – 22 Uhr, Sa und So 8 – 18 Uhr):
- Tel.: 03491 479 479
- E-Mail:
medizinische Fragen: [email protected]
Fragen zu Veranstaltungen: [email protected]
- Infotelefon Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (Montag bis Sonntag 8 – 20 Uhr): Tel.: 0391 2564 222,
- Infotelefon Bundesministerium für Gesundheit
Tel.: 030 346 465 100
Betroffene können sich aber auch telefonisch wenden an:
- Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses
- kassenärztlicher Notdienst, Tel.: deutschlandweit 116 117
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Tel.: 0800-011-7725
Der Landkreis Wittenberg hat in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Berufsschulzentrum ein Abstrichzentrum eingerichtet. Ein Rachenabstrich wird ausschließlich nach Terminvergabe durch den Fachdienst Gesundheit durchgeführt.
Über das Infotelefon Landkreis Wittenberg erfolgen grundsätzlich keine Informationen zu Testergebnissen. Eventuell betroffene Personen werden vom Fachdienst Gesundheit persönlich über die weiteren Maßnahmen informiert. Auch der in Betracht kommende Kreis der Kontaktpersonen wird vom Fachdienst Gesundheit ermittelt und persönlich informiert.
Abgestimmt mit dem Fachdienst Gesundheit haben Johanniter einen Untersuchungscontainer und ein Zelt am Paul Gerhardt Stift aufgestellt. Das Krankenhaus ist räumlich und logistisch in einen Covid-freien Bereich sowie einen Bereich für Corona-infizierte Patienten unterteilt. Im Container und Zelt werden Notfallpatienten mit Verdacht auf Corona zunächst abgestrichen und bei notwendiger stationärer Behandlung über einen separaten Eingang in den Covid-Bereich des Krankenhauses eingeschleust. Notfallpatienten ohne Corona-Verdacht, zum Beispiel mit Herzinfarkt oder nach einem Verkehrsunfall, werden weiter über die bisherige Rettungsstelle ins Krankenhaus eingeliefert.