Unterrichtsfrei und Schule zu, für viele Jugendliche ist das die beste Zeit zum Freunde treffen und lange Feiern. Was für die Ferien gilt, soll aber in der Coronakrise dringend vermieden werden. „Es ist wichtig, dass wir jetzt alle unsere Sozialkontakte drastisch einschränken. Es ist nicht die Zeit, sich mit vielen Freunden im Park oder an der Skaterbahn zu treffen, um Spaß zu haben und zu feiern. Ich bitte besonders Jugendliche um ihr Verständnis und ihre Hilfe. Es gilt, besonders schwache und ältere Menschen zu schützen“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher heute in Potsdam.
Lebenswichtiges Interesse der ganzen Gesellschaft
Die Jugendlichen auf der ganzen Welt hätten mit der Fridays for Future Bewegung bewiesen, dass sie sich für lebenswichtige Interessen der ganzen Gesellschaft und für gesunde Lebensbedingungen stark einsetzen. „Der Kampf gegen das Coronavirus erfordert genau solch ein Engagement. Wir alle müssen das Virus sehr ernst nehmen und gemeinsam alles dafür tun, dass Infektionsketten so gut es geht verhindert werden, auch wenn wir uns dafür vorübergehend in unserem Leben sehr stark einschränken müssen“, so Nonnemacher.
Der beste Schutz vor einer Infektion ist: mehrmals täglich die Hände 20 bis 30 Sekunden lang zu waschen, mit den Händen nicht in das Gesicht fassen, hygienisch husten und niesen, Handydisplays regelmäßig mit dafür vorgesehene Reinigungsmittel zu reinigen und desinfizieren sowie auf erste Anzeichen einer Infektion wie Husten, Halzkratzen und Fieber zu achten. Wer Sorge hat, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, soll zuhause bleiben und den Hausarzt anrufen.
Drastische Maßnahmen schon jetzt in Kraft
Das Coronavirus breitet sich immer weiter aus. Die Zahlen steigen sehr schnell an. Deshalb hat das Land Brandenburg notwendige Maßnahmen umgesetzt, um die Ausbreitung zu verlangsamen und so gut es geht einzudämmen. Im Zeitraum vom 18. März bis einschließlich 19. April 2020 findet an Schulen kein Unterricht statt, Kitas sind geschlossen. Seit Mittwoch gilt in Brandenburg die „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus“. Sie regelt unter anderem das Verbot von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden. Wenn sich weniger als 50 Menschen zusammenfinden, gelten genaue Vorgaben über Anwesenheitslisten. Außerdem müssen Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr schließen. Ausnahmen gelten unter anderem für den Einzelhandel für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen.