Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen deutlich verändert: Mit Beginn des Jahres 2020 wurde mit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes das Recht der Eingliederungshilfe als neues Leistungsgesetz ausgestaltet, um die Eingliederungshilfe zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung weiterzuentwickeln. Damit diese Umstellung in Brandenburg gut klappt, wurde im Sozialministerium jetzt eine Clearingstelle bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Sie soll bei Streitigkeiten zwischen Leistungsberechtigten und dem zuständigen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe im Einzelfall vermitteln.
Weiter teilte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutzdes Landes Brandenburg dazu mit:
Elke Mandel, die die Aufgaben der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen wahrnimmt, sagt: „Mit dieser großen Reform vollziehen wir jetzt einen lange geforderten Perspektivwechsel. Weg vom sogenannten Fürsorgeprinzip hin zu einem modernen Teilhaberecht. Der einzelne Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen rückt in den Fokus. Welche Unterstützung Menschen wegen ihrer Behinderung bekommen, hängt damit nur noch davon ab, was sie brauchen und was sie möchten, und nicht länger davon, wo sie untergebracht sind. Doch klar ist auch, dass es bei der Umsetzung solch großer Reformen auch Differenzen zwischen dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe und Betroffenen geben kann. Hier kann die Clearingstelle vermitteln. Deshalb freue ich mich, dass sie jetzt auch ihre Arbeit aufgenommen hat.“
Leistungsberechtigte können sich an die Clearingstelle wenden, wenn es um Art und Umfang der Leistung oder das Verfahren geht. Das Angebot ist kostenfrei.
Alle Informationen zum neuen Angebot und der Kontakt zur Clearingstelle sind auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht.
Red./ Presseinfo
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