Potsdam – Mit einem 5-Punkte-Paket reagiert Brandenburgs Finanzminister Rainer Speer auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Problematik von Bodenreformflächen. Im Einzelnen sehen die Maßnahmen folgendes vor:
* Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 07.12.2007 waren Verfahren, in denen das Land nach ergebnislos verlaufener Recherche nach den Eigentümern/Erben von Bodenreformgrundstücken Eigentumsverschaffungsansprüche nach den Bestimmungen über die Abwicklung der Bodenreform selbst durchgesetzt hat, nachdem es sich zum gesetzlichen Vertreter der unbekannten Eigentümer bestellen lassen hat. Als Konsequenz aus dem BGH‑Urteil vom 07.12.2007 wird das Land seine in diesen Verfahren noch nicht vollzogenen Grundbucheintragungsanträge zurücknehmen.
* Ist das Land in diesen Verfahren bereits im Grundbuch eingetragen worden und tauchen später Eigentümer der Bodenreformflächen oder deren Erben, die ihr Erbrecht durch Erbschein nachweisen, auf, die bei den Recherchen, die der Anspruchsdurchsetzung vorausgingen, nicht ermittelt wurden, wird das Land diesen das Grundstückseigentum übertragen, unabhängig davon, ob sie besser berechtigt sind als das Land.
* Um möglicherweise bei den Recherchen, die der Anspruchsdurchsetzung vorausgingen, übersehene Bodenreformgrundstückseigentümer oder deren Erben über die vorgenannten Maßnahmen zu unterrichten, wird das Land in der Regionalpresse Aufrufe an Bodenreformeigentümer/deren Erben richten, die ihre Grundbucheintragung bislang noch nicht veranlasst haben oder nach ihrer Grundbucheintragung ihren Wohnort gewechselt haben, mit der Bitte, sich an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Zeppelinstr. 136, 14471 Potsdam, zu wenden, um zu klären, ob ihre Bodenreformflächen von einer solchen Anspruchsdurchsetzung betroffen sind.
* Das Ministerium der Finanzen wird an das Ministerium der Justiz mit dem Angebot herantreten, in Auswertung des BGH‑Urteils vom 07.12.2007 gemeinsam eine Arbeitshilfe für die Grundbuchämter für den Umgang mit den verschiedenen Fallgestaltungen zu entwickeln.
* Ist das Land bereits im Grundbuch eingetragen worden und melden sich auch auf die Aufrufe in der Regionalpresse keine Grundstückseigentümer oder Erben, wird das Land die Flächen absondern und sie wie ein Treuhänder zugunsten der unbekannten Eigentümer/Erben bewirtschaften.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Potsdam – Mit einem 5-Punkte-Paket reagiert Brandenburgs Finanzminister Rainer Speer auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Problematik von Bodenreformflächen. Im Einzelnen sehen die Maßnahmen folgendes vor:
* Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 07.12.2007 waren Verfahren, in denen das Land nach ergebnislos verlaufener Recherche nach den Eigentümern/Erben von Bodenreformgrundstücken Eigentumsverschaffungsansprüche nach den Bestimmungen über die Abwicklung der Bodenreform selbst durchgesetzt hat, nachdem es sich zum gesetzlichen Vertreter der unbekannten Eigentümer bestellen lassen hat. Als Konsequenz aus dem BGH‑Urteil vom 07.12.2007 wird das Land seine in diesen Verfahren noch nicht vollzogenen Grundbucheintragungsanträge zurücknehmen.
* Ist das Land in diesen Verfahren bereits im Grundbuch eingetragen worden und tauchen später Eigentümer der Bodenreformflächen oder deren Erben, die ihr Erbrecht durch Erbschein nachweisen, auf, die bei den Recherchen, die der Anspruchsdurchsetzung vorausgingen, nicht ermittelt wurden, wird das Land diesen das Grundstückseigentum übertragen, unabhängig davon, ob sie besser berechtigt sind als das Land.
* Um möglicherweise bei den Recherchen, die der Anspruchsdurchsetzung vorausgingen, übersehene Bodenreformgrundstückseigentümer oder deren Erben über die vorgenannten Maßnahmen zu unterrichten, wird das Land in der Regionalpresse Aufrufe an Bodenreformeigentümer/deren Erben richten, die ihre Grundbucheintragung bislang noch nicht veranlasst haben oder nach ihrer Grundbucheintragung ihren Wohnort gewechselt haben, mit der Bitte, sich an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Zeppelinstr. 136, 14471 Potsdam, zu wenden, um zu klären, ob ihre Bodenreformflächen von einer solchen Anspruchsdurchsetzung betroffen sind.
* Das Ministerium der Finanzen wird an das Ministerium der Justiz mit dem Angebot herantreten, in Auswertung des BGH‑Urteils vom 07.12.2007 gemeinsam eine Arbeitshilfe für die Grundbuchämter für den Umgang mit den verschiedenen Fallgestaltungen zu entwickeln.
* Ist das Land bereits im Grundbuch eingetragen worden und melden sich auch auf die Aufrufe in der Regionalpresse keine Grundstückseigentümer oder Erben, wird das Land die Flächen absondern und sie wie ein Treuhänder zugunsten der unbekannten Eigentümer/Erben bewirtschaften.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Potsdam – Mit einem 5-Punkte-Paket reagiert Brandenburgs Finanzminister Rainer Speer auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Problematik von Bodenreformflächen. Im Einzelnen sehen die Maßnahmen folgendes vor:
* Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 07.12.2007 waren Verfahren, in denen das Land nach ergebnislos verlaufener Recherche nach den Eigentümern/Erben von Bodenreformgrundstücken Eigentumsverschaffungsansprüche nach den Bestimmungen über die Abwicklung der Bodenreform selbst durchgesetzt hat, nachdem es sich zum gesetzlichen Vertreter der unbekannten Eigentümer bestellen lassen hat. Als Konsequenz aus dem BGH‑Urteil vom 07.12.2007 wird das Land seine in diesen Verfahren noch nicht vollzogenen Grundbucheintragungsanträge zurücknehmen.
* Ist das Land in diesen Verfahren bereits im Grundbuch eingetragen worden und tauchen später Eigentümer der Bodenreformflächen oder deren Erben, die ihr Erbrecht durch Erbschein nachweisen, auf, die bei den Recherchen, die der Anspruchsdurchsetzung vorausgingen, nicht ermittelt wurden, wird das Land diesen das Grundstückseigentum übertragen, unabhängig davon, ob sie besser berechtigt sind als das Land.
* Um möglicherweise bei den Recherchen, die der Anspruchsdurchsetzung vorausgingen, übersehene Bodenreformgrundstückseigentümer oder deren Erben über die vorgenannten Maßnahmen zu unterrichten, wird das Land in der Regionalpresse Aufrufe an Bodenreformeigentümer/deren Erben richten, die ihre Grundbucheintragung bislang noch nicht veranlasst haben oder nach ihrer Grundbucheintragung ihren Wohnort gewechselt haben, mit der Bitte, sich an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Zeppelinstr. 136, 14471 Potsdam, zu wenden, um zu klären, ob ihre Bodenreformflächen von einer solchen Anspruchsdurchsetzung betroffen sind.
* Das Ministerium der Finanzen wird an das Ministerium der Justiz mit dem Angebot herantreten, in Auswertung des BGH‑Urteils vom 07.12.2007 gemeinsam eine Arbeitshilfe für die Grundbuchämter für den Umgang mit den verschiedenen Fallgestaltungen zu entwickeln.
* Ist das Land bereits im Grundbuch eingetragen worden und melden sich auch auf die Aufrufe in der Regionalpresse keine Grundstückseigentümer oder Erben, wird das Land die Flächen absondern und sie wie ein Treuhänder zugunsten der unbekannten Eigentümer/Erben bewirtschaften.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Potsdam – Mit einem 5-Punkte-Paket reagiert Brandenburgs Finanzminister Rainer Speer auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Problematik von Bodenreformflächen. Im Einzelnen sehen die Maßnahmen folgendes vor:
* Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 07.12.2007 waren Verfahren, in denen das Land nach ergebnislos verlaufener Recherche nach den Eigentümern/Erben von Bodenreformgrundstücken Eigentumsverschaffungsansprüche nach den Bestimmungen über die Abwicklung der Bodenreform selbst durchgesetzt hat, nachdem es sich zum gesetzlichen Vertreter der unbekannten Eigentümer bestellen lassen hat. Als Konsequenz aus dem BGH‑Urteil vom 07.12.2007 wird das Land seine in diesen Verfahren noch nicht vollzogenen Grundbucheintragungsanträge zurücknehmen.
* Ist das Land in diesen Verfahren bereits im Grundbuch eingetragen worden und tauchen später Eigentümer der Bodenreformflächen oder deren Erben, die ihr Erbrecht durch Erbschein nachweisen, auf, die bei den Recherchen, die der Anspruchsdurchsetzung vorausgingen, nicht ermittelt wurden, wird das Land diesen das Grundstückseigentum übertragen, unabhängig davon, ob sie besser berechtigt sind als das Land.
* Um möglicherweise bei den Recherchen, die der Anspruchsdurchsetzung vorausgingen, übersehene Bodenreformgrundstückseigentümer oder deren Erben über die vorgenannten Maßnahmen zu unterrichten, wird das Land in der Regionalpresse Aufrufe an Bodenreformeigentümer/deren Erben richten, die ihre Grundbucheintragung bislang noch nicht veranlasst haben oder nach ihrer Grundbucheintragung ihren Wohnort gewechselt haben, mit der Bitte, sich an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Zeppelinstr. 136, 14471 Potsdam, zu wenden, um zu klären, ob ihre Bodenreformflächen von einer solchen Anspruchsdurchsetzung betroffen sind.
* Das Ministerium der Finanzen wird an das Ministerium der Justiz mit dem Angebot herantreten, in Auswertung des BGH‑Urteils vom 07.12.2007 gemeinsam eine Arbeitshilfe für die Grundbuchämter für den Umgang mit den verschiedenen Fallgestaltungen zu entwickeln.
* Ist das Land bereits im Grundbuch eingetragen worden und melden sich auch auf die Aufrufe in der Regionalpresse keine Grundstückseigentümer oder Erben, wird das Land die Flächen absondern und sie wie ein Treuhänder zugunsten der unbekannten Eigentümer/Erben bewirtschaften.
Quelle: Ministerium der Finanzen