Fast 1.000 Anfragen und Beschwerden auf Klartext-Nahrungsergänzung.de der Verbraucherzentralen – Produkte mit sogenannten „Botanicals“ stark nachgefragt. Nahrungsergänzungsmittel mit einem Mix aus verschiedenen Pflanzenstoffen sind bei Verbrauchern derzeit sehr beliebt. Gleichzeitig besteht ein erkennbarer Informationsbedarf zu diesen Produkten. Denn den verlockenden Werbeversprechen der Anbieter stehen unzureichende Sicherheitsnachweise und riskante Zutaten gegenüber. Eine gezielte Überwachung dieser Produkte sowie klare gesetzliche Regelungen fehlen bisher.
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen umfassende Informationen zu den teilweise willkürlich zusammengemixten Nahrungsergänzungsmitteln aus Pflanzenextrakten, Vitaminen, Mineralstoffen und diversen sonstigen Stoffen“, fordert Veronika Wrobel, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Grundsätzlich müssen Nahrungsergänzungsmittel nicht amtlich zugelassen werden, ehe sie auf den Markt kommen. Keine Behörde prüft folglich die möglichen, gesundheitlichen Wirkungen der Produkte. Die verwendeten Pflanzen und in einigen Mitteln sogar hochkonzentrierten Pflanzenextrakten können aber durchaus gesundheitsschädlich wirken.
„Rein pflanzlich“ heißt nicht immer „harmlos“
„Die Inhaltsstoffe von exotischen Pflanzen wie Kudzuwurzel, Schlafbeere oder Maca können sich negativ auf den Hormonstoffwechsel oder Blutdruck auswirken“, erklärt die Expertin. Auch ist unklar, wie die verschiedenen Pflanzenextrakte, Algen, Pilze und anderen zugesetzten Stoffe miteinander oder in Kombination mit Medikamenten reagieren. Bisher ist zum Beispiel bekannt, dass Gingko-Präparate die Wirkung von blutverdünnenden Medikamenten beeinflussen. „Insbesondere vor diesem Hintergrund ist es untragbar, dass allein der Hersteller für die Sicherheit des Produktes verantwortlich ist“, meint Veronika Wrobel. „Ohne die unabhängige und neutrale Sicherheitsbewertung der verwendeten Pflanzenstoffe ist es für Verbraucher unmöglich einzuschätzen, ob sie das Nahrungsergänzungsmittel gefahrlos einnehmen können.“
Handlungsbedarf auch bei Direktvertrieb und Internethandel
Häufig verwechseln Verbraucher solche Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Arzneimitteln und erwarten eine geprüfte Wirkung. „Nahrungsergänzungsmittel gelten rechtlich aber als Lebensmittel. Ihre Einnahme ist bei einer ausgewogenen Ernährung grundsätzlich nicht notwendig“, erklärt die Lebensmittelexpertin. Vollmundige, aber meist unhaltbare Werbeversprechen und riskante Zutaten häufen sich vor allem bei Produkten, die in Online-Shops oder im Direktvertrieb angeboten werden. Das zeigen zahlreiche Verbraucherbeschwerden sowie die Warnungen und Untersuchungen der Verbraucherzentralen und Behörden zu Nahrungsergänzungsmitteln mit gefährlichen, teilweise sogar illegalen Zutaten wie Sibutramin in Schlankheitskapseln.
Verbraucher, die Fragen zu sogenannten „Botanicals“ in Nahrungsergänzungsmitteln haben, finden Hintergrundinformationen und aktuelle Warnungen auf der Plattform Klartext-Nahrungsergänzung.de.
pm/red