Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus informiert zum neuen EU-Führerschein in einer Praxisveranstaltung am Dienstag, den 26.02.2013, um 15 Uhr in Cottbus, Goethestraße 1.
Anmeldungen sind möglich unter der Telefonnummer 0355 365-1501 oder www.cottbus.ihk.de, Rubrik Veranstaltungen (Dok.-Nr. 13457328).
Informiert wird über wichtige Änderungen, die mit der neuen „3. EU-Führerschein-Richtlinie“ jetzt in Kraft getreten sind. Dazu gehört, dass das Führerschein-Dokument befristet nur noch 15 Jahre lang gültig ist. Nach 15 Jahren muss der Schein neu ausgestellt werden. Die neuen Regelungen betreffen alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist europaweit einheitlich. Bisher gab es in Europa ca. 110 unterschiedliche Führerscheindokumente. Durch die Neuregelung soll der Führerschein bei Name und Bild des Inhabers aktuell bleiben, als zuverlässiges Ausweisdokument dienen und fälschungssicherer werden.
Für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erworben wurden, gibt es derzeit keine Pflicht zum Umtausch. Allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der neuen Führerscheinrichtlinie entsprechen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus informiert zum neuen EU-Führerschein in einer Praxisveranstaltung am Dienstag, den 26.02.2013, um 15 Uhr in Cottbus, Goethestraße 1.
Anmeldungen sind möglich unter der Telefonnummer 0355 365-1501 oder www.cottbus.ihk.de, Rubrik Veranstaltungen (Dok.-Nr. 13457328).
Informiert wird über wichtige Änderungen, die mit der neuen „3. EU-Führerschein-Richtlinie“ jetzt in Kraft getreten sind. Dazu gehört, dass das Führerschein-Dokument befristet nur noch 15 Jahre lang gültig ist. Nach 15 Jahren muss der Schein neu ausgestellt werden. Die neuen Regelungen betreffen alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist europaweit einheitlich. Bisher gab es in Europa ca. 110 unterschiedliche Führerscheindokumente. Durch die Neuregelung soll der Führerschein bei Name und Bild des Inhabers aktuell bleiben, als zuverlässiges Ausweisdokument dienen und fälschungssicherer werden.
Für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erworben wurden, gibt es derzeit keine Pflicht zum Umtausch. Allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der neuen Führerscheinrichtlinie entsprechen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus informiert zum neuen EU-Führerschein in einer Praxisveranstaltung am Dienstag, den 26.02.2013, um 15 Uhr in Cottbus, Goethestraße 1.
Anmeldungen sind möglich unter der Telefonnummer 0355 365-1501 oder www.cottbus.ihk.de, Rubrik Veranstaltungen (Dok.-Nr. 13457328).
Informiert wird über wichtige Änderungen, die mit der neuen „3. EU-Führerschein-Richtlinie“ jetzt in Kraft getreten sind. Dazu gehört, dass das Führerschein-Dokument befristet nur noch 15 Jahre lang gültig ist. Nach 15 Jahren muss der Schein neu ausgestellt werden. Die neuen Regelungen betreffen alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist europaweit einheitlich. Bisher gab es in Europa ca. 110 unterschiedliche Führerscheindokumente. Durch die Neuregelung soll der Führerschein bei Name und Bild des Inhabers aktuell bleiben, als zuverlässiges Ausweisdokument dienen und fälschungssicherer werden.
Für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erworben wurden, gibt es derzeit keine Pflicht zum Umtausch. Allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der neuen Führerscheinrichtlinie entsprechen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus informiert zum neuen EU-Führerschein in einer Praxisveranstaltung am Dienstag, den 26.02.2013, um 15 Uhr in Cottbus, Goethestraße 1.
Anmeldungen sind möglich unter der Telefonnummer 0355 365-1501 oder www.cottbus.ihk.de, Rubrik Veranstaltungen (Dok.-Nr. 13457328).
Informiert wird über wichtige Änderungen, die mit der neuen „3. EU-Führerschein-Richtlinie“ jetzt in Kraft getreten sind. Dazu gehört, dass das Führerschein-Dokument befristet nur noch 15 Jahre lang gültig ist. Nach 15 Jahren muss der Schein neu ausgestellt werden. Die neuen Regelungen betreffen alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist europaweit einheitlich. Bisher gab es in Europa ca. 110 unterschiedliche Führerscheindokumente. Durch die Neuregelung soll der Führerschein bei Name und Bild des Inhabers aktuell bleiben, als zuverlässiges Ausweisdokument dienen und fälschungssicherer werden.
Für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erworben wurden, gibt es derzeit keine Pflicht zum Umtausch. Allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der neuen Führerscheinrichtlinie entsprechen.