Verbraucherzentrale bietet Vorträge zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder). Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – wie unterscheiden sich diese Dokumente und welche sind für den Notfall, bei ernster Erkrankung oder im Alter sinnvoll?
In Vorträgen und mit einem Online-Informationsangebot informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg Menschen, die vorsorgen wollen, umfassend.
„Mit einer Vorsorgevollmacht können Menschen eine Person ihres Vertrauens bestimmen, die sich in einem Notfall im Sinne des Betroffenen um dessen Angelegenheiten kümmert“, informiert Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Wir empfehlen Verbrauchern, sich frühzeitig mit der Vorsorge zu beschäftigen, damit im Fall des Falles alles nach ihren Wünschen abläuft“, betont die Verbraucherschützerin.
Dazu hat die Verbraucherzentrale Brandenburg die wichtigsten Informationen unter www.verbraucherzentrale-
Weiterhin bietet sie Interessierten den Vortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ an. Die Vorträge finden statt:
Beratungszentrum Potsdam, Dienstag, 6. November 2018, 11 Uhr
(Babelsberger Straße 18,14473 Potsdam)
Beratungszentrum Cottbus, Mittwoch, 14. November 2018, 10 Uhr
(Am Turm 14,03046 Cottbus)
Beratungszentrum Frankfurt (Oder), Dienstag, 20. November 2018, 10:30 Uhr
(Karl-Marx-Str. 8,15230 Frankfurt)
Bei den Vorträgen beantworten Experten der Verbraucherzentrale alles Wissenswerte rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Wie verfasst man eine rechtssichere Patientenverfügung? Kann man die Dokumente selbst erstellen? Oder muss man einen Notar hinzuziehen? Die Teilnehmer erhalten zusätzlich Materialien zur eigenen Verwendung.
Der Vortrag ist kostenpflichtig (4 Euro pro Person). Eine Anmeldung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo-Fr: 9-18 Uhr, landesweites Servicetelefon) ist erforderlich.
pm/red