Marktcheck: Verbraucherzentralen nehmen kostenpflichtige Angebote unter die Lupe
Kostenpflichtige Online-Patientenverfügungen versprechen eine schnelle, professionelle Erstellung individuell passender Unterlagen. Dabei reichen die Preise von 10 bis 140 Euro und die Bandbreite der Angebote vom reinen Download der Formulare bis hin zum persönlichen Kontakt. Die Verbraucherzentralen haben das Geschäftsmodell unter die Lupe genommen und festgestellt: Teurer ist nicht immer besser.
Eine Patientenverfügung legt den Willen des Patienten für mögliche medizinische Behandlungssituationen in der Zukunft fest für den Fall, dass der Patient dazu nicht mehr in der Lage ist. Dafür müssen die Patienten vorsorglich Angaben zu häufig auftretenden Behandlungssituationen machen. Online-Angebote können dazu eine rechtswirksame Festlegung der eigenen Wünsche leisten. „In unserem Marktcheck haben wir allerdings festgestellt, dass kostenpflichtige Online-Patientenverfügungen nicht per se besser sind als gängige Vordrucke, die sich Verbraucher von Ministerien besorgen, aus dem Internet kostenfrei zum Ausfüllen herunterladen oder im Buchhandel kaufen können“, so Sabine Weiß-Gränzer, Pflegerechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
In einem Test von elf kostenpflichtigen Online-Angeboten stellte eine bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen fest, dass die meisten online angebotenen Patientenverfügungen mit den kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustizministeriums (BMJV) übereinstimmen.
Kritisch sind Angebote zu betrachten, die eine Optimierung erprobter Patientenverfügungsmuster versprechen. Die Verbraucherzentralen konnten sich von einem Mehrwert solcher Angebote nicht überzeugen. Im ungünstigsten Fall können wortreiche Erweiterungen gängiger Formulierungen sogar Zweifel aufwerfen, wenn die Breite der Formulierungen als Unsicherheit des Verfassers interpretiert wird. Dann wäre der höhere Preis für eine solche Version schlecht investiert. Als bedenklich bewerten die Verbraucherzentralen zudem Stil und Inhalt zahlreicher Werbetexte. Häufig schüren diese die Angst der Verbraucher, der Medizin ohne die beworbene Patientenverfügung hilflos ausgesetzt zu sein. „Dabei ist gerade ein kühler Kopf bei der Erstellung einer Patientenverfügung die beste Garantie für eine nachvollziehbare Bekundung des eigenen Willens“, so Expertin Sabine Weiß-Gränzer.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt daher, die Informationen der Verbraucherzentrale sowie die Textbausteine des BMJV zu nutzen.
Wer mehr wissen möchte, erhält ausführliche Hintergründe, praktische Tipps und umfangreiche Checklisten zur Erstellung einer Patientenverfügung im Ratgeberheft Patientenverfügung der Verbraucherzentralen (kostenpflichtig).
Für eine persönliche Beratung zum Erstellen einer Patientenverfügung können Verbraucher einen individuellen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg vereinbaren:
Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine
pm/red