Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, 15. März 2018, den Beelitzer Spargel in die Liste der geschützten europäischen Produkte aufgenommen. Damit darf der Spargel, der rund um Beelitz angebaut wird, das EU-Siegel „geschützte geografische Angaben (g. g. A.)“ tragen.
„Ich freue mich sehr, dass mit dem Beelitzer Spargel ein weiteres traditionelles Produkt aus dem Land Brandenburg dieses EU-weite Gütezeichen trägt. Das ist nicht nur eine tolle Werbung für das ‚weiße Gold‘ aus Beelitz, sondern auch ein Aushängeschild für die ganze Region“, sagt Susanne Melior, SPD-Europaabgeordnete im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Seit 1992 schützt die EU bestimmte Agrarprodukte und Lebensmittel mit dem Siegel zur geschützten geografischen Angabe (g. g. A.). Waren, die das Siegel tragen, müssen entweder in dieser Region erzeugt, verarbeitet oder hergestellt werden, wie beispielsweise auch die Spreewälder Gurken. In einer Online-Datenbank können sich Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Händler über die derzeit rund 1425 geschützten Produkte informieren. Neben den besseren Vermarktungsmöglichkeiten des regionalen Produkts werden die Produzenten gleichzeitig vor Nachahmung geschützt.
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich sicher sein, dass der Beelitzer Spargel mit dem blau-gelben Siegel zur geschützten geografischen Angabe auch wirklich aus den sandigen Böden der Region gestochen wurde und den Qualitätsanforderungen an Geschmack und Produktionsbedingungen, die mit diesem Namen verbunden sind, entspricht“, so Susanne Melior.