Wird jemand pflegebedürftig, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten. Die verbleibenden Kosten müssen die Betroffenen selbst übernehmen. Um diese Lücke zu schließen, kann eine private Pflegezusatzversicherung helfen. „Interessierte sollten sich jedoch stets individuell beraten lassen, ob ein Vertragsabschluss in ihrer Lebenssituation überhaupt sinnvoll ist“, so Rechtsexpertin Sabine Weiß-Gränzer von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Denn der Beitrag der Pflegezusatzversicherung ist abhängig vom Gesundheitszustand, dem Alter bei Vertragsbeginn sowie den gewünschten Leistungen. „Hinzu kommt, dass der monatliche Beitrag für die Versicherung häufig auch im Pflegefall weiterhin bezahlt werden muss“, warnt die Verbraucherschützerin.
Im Wesentlichen gibt es drei Formen der privaten Pflegeversicherung: Die Pflegetagegeld-, die Pflegekosten- und die Pflegerentenversicherung.
Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte einen bestimmten Betrag pro Tag zur freien Verfügung, unabhängig davon, ob er zu Hause von Angehörigen, von einem professionellen Pflegedienst oder im Heim gepflegt wird. Die Höhe richtet sich meist nach dem Pflegegrad. Das volle Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 4 oder 5 gezahlt. In den unteren Pflegegraden erhält der Versicherte nur einen anteiligen Tagessatz. Der Beitrag kann im Laufe der Zeit steigen.
Eine Pflegekostenversicherung erstattet bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze die nachgewiesenen Pflegerestkosten einer professionellen Pflege zu Hause oder im Heim. Pflegen nur Familienangehörige, zahlt der Versicherer einen monatlichen Betrag. Rechnungen müssen dann nicht vorgelegt werden. Gezahlt wird in der Regel erst ab Pflegegrad 2. Auch bei dieser Versicherungsform können die Beiträge im Laufe der Zeit steigen.
Bei der Pflegerentenversicherung zahlt der Versicherer beim Vorliegen der Pflegebedürftigkeit eine bei Vertragsbeginn festgelegte monatliche Rente. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird meist ab Pflegegrad 2 gezahlt. Die Rente steht auch hier zur freien Verfügung. Die Beiträge sind bei dieser Form der Zusatzversicherung stabil, dafür ist die Versicherung aber deutlich teurer.
Kommt die eine oder andere Versicherung für Verbraucher in Betracht, kann ein Abschluss auch an Gesundheitsfragen scheitern. Denn bei bestehenden Erkrankungen kann der Versicherer den Vertragsabschluss ganz ablehnen oder zumindest Risikozuschläge erheben oder Leistungen für bestimmte Situationen ausschließen. In diesen Fällen ist es wichtig, zu prüfen, ob die Versicherung sich überhaupt noch lohnt.
Eine Alternative kann manchmal der sogenannte „Pflege-Bahr“ sein, eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung. Im Unterschied zu rein privaten Versicherungen fällt hierfür keine Gesundheitsprüfung an, der Versicherer darf Interessenten also nicht abweisen. Die Versicherung wird mit fünf Euro im Monat staatlich gefördert. Der Schutz greift jedoch nur bis zu relativ niedrigen Summen. Deshalb lohnt sich der Pflege-Bahr meist nur als Zusatz zu einem nicht geförderten Tarif.
Kommt eine Pflegezusatzversicherung in Frage, sollten Verbraucher diese vor Vertragsschluss genau prüfen und auf folgende Mindestanforderungen achten:
– Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sollte sich an der Einstufung der gesetzlichen Pflegekassen orientieren
– Bei stationärer Pflege sollte der Vertrag für den Pflegegrad 2 bis 5 stets den gleichen Leistungsbetrag vorsehen – denn der Eigenanteil im Pflegeheim ist ab Pflegegrad 2 immer der gleiche
– Bei der Pflege zu Hause sollten die Leistungen identisch sein, egal ob die Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste erfolgt
– Der Vertrag sollte keine Warte- und Karenzzeiten vorsehen
– Im Leistungsfall sollte eine Beitragsbefreiung vorgesehen sein
pm/red
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