Seit dem 1. Oktober 2017 düren gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Bisher war lediglich eine “eingetragene Lebensgemeinschaft” möglich. Das bürgerliche Gesetzbuch wurde dahingehend geändert. Im Paragrafen 1353 findet man den entsprechenden Auszug: “Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.” Bisher durften nur Mann und Frau heiraten. Die eingetragene Lebensgemeinschaft für homosexuelle Paare war seit 2001 möglich, weitere Gleichstellungen zur Ehe veranlasste seitdem meist das Bundesverfassungsgericht. Eine komplette Gleichstellung zur Ehe gab es bis heute nicht, die größte Ungleichheit war das Adoptionsrecht, wonach gleichgeschlechtliche Paare keine Kinder adoptieren durften.
Das ist nun passé. Ab sofort dürfen gleichgeschlechtliche Paare, genau wie heterosexuelle, Kinder adoptieren, sobald sie verheiratet sind und die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Die Umwandlung von einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in eine Ehe erfolgt jedoch nicht automatisch. Beide Partner müssen sich vor dem Standesamt dazu bereit erklären. Neue eingetragene Lebensgemeinschaften sind nicht mehr möglich, bestehende bleiben jedoch in Kraft.
Der deutsche Bundestag hatte Ende Juni mit großer Mehrheit für die Öffnung der “Ehe für alle” gestimmt. In Deutschland leben derzeit etwa 94.000 homosexuelle Paare, 43.000 davon sind als eingetragene Lebensgemeinschaft registriert.
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