Vom Lottogewinn über einen Gerichtsbeschluss bis hin zur Flugreise: Verbraucher aus Brandenburg bekommen vermehrt telefonisch oder per Post dubiose Gewinnbenachrichtigungen oder vermeintliche Amtsschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt davor, sich auf solche Anrufe oder Briefe einzulassen und erklärt, wie Betroffene am besten reagieren sollten.
Die Maschen, um an das Geld und die Kontodaten von Verbrauchern zu kommen, sind häufig dreist – und werden zum Teil immer kurioser, weiß Michèle Scherer, Expertin für Digitales von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die folgenden vier Fälle zeigen, wie einfallsreich Betrüger vorgehen, um Verbrauchern das Geld abzuknöpfen.
Flugreise mit untergeschobenem Abo
Mit dem angeblichen Gewinn einer Flugreise zum Gardasee und einer Zugreise nach Paris wurde im August ein Brandenburger am Telefon überrascht. Obendrauf sollte es noch einen Sofortgewinn von 500 Euro geben – für die Überweisung würden natürlich die Kontodaten des Brandenburgers benötigt. Zwischen all den vermeintlichen Gewinnen erwähnt der ungebetene Anrufer schließlich kurz ein kostenfreies Zeitungs-Abonnement, welches zum Ende des Jahres gekündigt werden könne. Um erst gar nicht in solch eine Abo-Falle zu tappen, weiß Michèle Scherer einen einfachen Rat: „Wenn einem merkwürdig vorkommt, was am anderen Ende des Telefons gesprochen oder angeboten wird – einfach ablehnen und auflegen.“ Wenn Tage nach einem solchen Anruf dennoch ungewollt Zeitschriften und Rechnungen im Briefkasten sind, sollten Verbraucher schnell reagieren. Unter anderem können Verbraucher in den meisten Fällen widerrufen. Welche weiteren Möglichkeiten Betroffene haben, sich gegen ungebetene Anrufe zu wehren, ist hier zusammengestellt.
Angeblicher Lottogewinn animiert zum Rückruf
Eine weitere aktuelle Masche: Brandenburger bekommen neuerdings Post vom „Europäischen Ziehungskomitee“. Dort werden Verbrauchern lukrative Gewinne oder Gewinnchancen in Aussicht gestellt, sofern diese eine angegebene Nummer anrufen. Auch in anderen Bundesländern gehen die Briefe um. Wie solche Schreiben aussehen, hat die Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern hier dokumentiert. Michèle Scherer warnt: „Solche Schreiben suggerieren zwar einen Lottogewinn. Doch statt eines Gewinns werden den Verbrauchern bei einem Rückruf meist nur Produkte verkauft oder die Anrufer versuchen, an noch mehr Daten zu gelangen“, warnt Scherer.
Gerichtsbeschluss mit eingefrorenem Gewinn
Besonders dubios – ein Brandenburger bekommt nach telefonischer Drohung einen authentisch wirkenden Gerichtsbeschluss inklusive eines „Zahlungsbefehls“ ins Haus. Darin heißt es, dass sein Konto gesperrt oder gepfändet wird, sofern er nicht umgehend einen bestimmten Betrag an eine Bank in Spanien überweist.
„In einem ähnlichen Fall wurde ein Verbraucher am Telefon darauf aufmerksam gemacht, dass ein Gerichtsbeschluss vorläge. Es wurde um Rückruf bei einem Staatsanwalt gebeten. Dieser angebliche Staatsanwalt erklärte dem Betroffenen dann, dass ein eingefrorener Gewinn über 54.000 Euro für ihn vorläge. Würde er 4.800 Euro bezahlen, könne anschließend der Gewinn an ihn ausgezahlt werden“, schildert Scherer. „Spätestens hier sollten Verbraucher dringend hellhörig werden. Wer sich bei einem ‚offiziell‘ wirkenden Schreiben unsicher ist, sollte sich zunächst bei der Verbraucherzentrale Rat einholen.“
Geldtransport kommt mit Notar direkt nach Hause
Ebenso per Post wurde eine Brandenburgerin über einen vermeintlichen Gewinn in Höhe von 49.500 Euro informiert. Damit sie den Gewinn zeitnahe in Empfang nehmen könne, wurde ihr mitgeteilt, dass sie für dessen Beförderung nur die Kosten des Geldtransporters zahlen müsse. Nach Bezahlung der Transportgebühren würde das Geld samt Notar bei ihr vor der Haustür eintreffen. „Natürlich wollen die Verfasser solcher Briefe lediglich an das Geld der Verbraucher. Auch hier gilt: Solche Post gehört in den Papierkorb“, so Scherer.
Verbraucher, die dubiose Anrufe oder fragwürdige Postsendungen bekommen, können sich persönlich, telefonisch und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
– telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr,
1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
pm/red
Foto: Symbolbild; Andreas Hermsdorf, www.pixelio.de