In den letzten beiden Jahren ist mit genauen rechtlichen Vorgaben für das Angeln im Nationalpark Unteres Odertal ein Ausgleich zwischen Nationalparkzielen und Anglerinteressen ermöglicht worden. Die Natur in Deutschlands einzigem Auennationalpark wird geschützt, ohne dass die Angler ihr Hobby gänzlich an den Nagel hängen müssen. Ein druckfrisches Merkblatt der Nationalparkverwaltung informiert jetzt über die zu berücksichtigenden Bestimmungen.
Rechtzeitig zur Ausgabe der diesjährigen Jahresangelkarten hat die Nationalparkverwaltung ein „Merkblatt für die Angelfischerei im Nationalpark Unteres Odertal im Jahr 2008 herausgegeben. Dieses Merkblatt enthält wichtige Hinweise für Angler, welche Einschränkungen im Nationalpark für sie zu beachten sind, damit Störungen des empfindlichen Naturhaushalts vermieden werden.
Neben den speziell für Angler bedeutsamen Vorschriften aus dem Nationalparkgesetz und der Nationalpark-Fischereiverordnung enthält die achtseitige Farbbroschüre auch eine komplette Nationalparkkarte. Darin sind die verschiedenen Angelbereiche, besondere Sperrzonen zum Schutz von Brutvögeln und Bibern sowie spezielle Anglerwege eingezeichnet. Bei den Sperrzonen ist zu beachten, dass sich im Laufe des Jahres noch Änderungen ergeben können, die dann vor Ort bekannt gemacht werden.
Das neue Merkblatt erhält jeder Angler kostenlos mit der im Nationalpark gültigen Angelkarte ausgehändigt. Außerdem kann es im Internet unter nationalpark-unteres-odertal.eu eingesehen und ausgedruckt werden, was sich besonders für vergrößerte Kartenausschnitte empfiehlt. Auf der gleichen Internetseite findet sich auch die Fangkarte für die Gewässer des Nationalparks, die ebenfalls mit den Angelkarten ausgegeben wird und ausgefüllt an die Nationalparkverwaltung zurückzugeben ist.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
In den letzten beiden Jahren ist mit genauen rechtlichen Vorgaben für das Angeln im Nationalpark Unteres Odertal ein Ausgleich zwischen Nationalparkzielen und Anglerinteressen ermöglicht worden. Die Natur in Deutschlands einzigem Auennationalpark wird geschützt, ohne dass die Angler ihr Hobby gänzlich an den Nagel hängen müssen. Ein druckfrisches Merkblatt der Nationalparkverwaltung informiert jetzt über die zu berücksichtigenden Bestimmungen.
Rechtzeitig zur Ausgabe der diesjährigen Jahresangelkarten hat die Nationalparkverwaltung ein „Merkblatt für die Angelfischerei im Nationalpark Unteres Odertal im Jahr 2008 herausgegeben. Dieses Merkblatt enthält wichtige Hinweise für Angler, welche Einschränkungen im Nationalpark für sie zu beachten sind, damit Störungen des empfindlichen Naturhaushalts vermieden werden.
Neben den speziell für Angler bedeutsamen Vorschriften aus dem Nationalparkgesetz und der Nationalpark-Fischereiverordnung enthält die achtseitige Farbbroschüre auch eine komplette Nationalparkkarte. Darin sind die verschiedenen Angelbereiche, besondere Sperrzonen zum Schutz von Brutvögeln und Bibern sowie spezielle Anglerwege eingezeichnet. Bei den Sperrzonen ist zu beachten, dass sich im Laufe des Jahres noch Änderungen ergeben können, die dann vor Ort bekannt gemacht werden.
Das neue Merkblatt erhält jeder Angler kostenlos mit der im Nationalpark gültigen Angelkarte ausgehändigt. Außerdem kann es im Internet unter nationalpark-unteres-odertal.eu eingesehen und ausgedruckt werden, was sich besonders für vergrößerte Kartenausschnitte empfiehlt. Auf der gleichen Internetseite findet sich auch die Fangkarte für die Gewässer des Nationalparks, die ebenfalls mit den Angelkarten ausgegeben wird und ausgefüllt an die Nationalparkverwaltung zurückzugeben ist.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
In den letzten beiden Jahren ist mit genauen rechtlichen Vorgaben für das Angeln im Nationalpark Unteres Odertal ein Ausgleich zwischen Nationalparkzielen und Anglerinteressen ermöglicht worden. Die Natur in Deutschlands einzigem Auennationalpark wird geschützt, ohne dass die Angler ihr Hobby gänzlich an den Nagel hängen müssen. Ein druckfrisches Merkblatt der Nationalparkverwaltung informiert jetzt über die zu berücksichtigenden Bestimmungen.
Rechtzeitig zur Ausgabe der diesjährigen Jahresangelkarten hat die Nationalparkverwaltung ein „Merkblatt für die Angelfischerei im Nationalpark Unteres Odertal im Jahr 2008 herausgegeben. Dieses Merkblatt enthält wichtige Hinweise für Angler, welche Einschränkungen im Nationalpark für sie zu beachten sind, damit Störungen des empfindlichen Naturhaushalts vermieden werden.
Neben den speziell für Angler bedeutsamen Vorschriften aus dem Nationalparkgesetz und der Nationalpark-Fischereiverordnung enthält die achtseitige Farbbroschüre auch eine komplette Nationalparkkarte. Darin sind die verschiedenen Angelbereiche, besondere Sperrzonen zum Schutz von Brutvögeln und Bibern sowie spezielle Anglerwege eingezeichnet. Bei den Sperrzonen ist zu beachten, dass sich im Laufe des Jahres noch Änderungen ergeben können, die dann vor Ort bekannt gemacht werden.
Das neue Merkblatt erhält jeder Angler kostenlos mit der im Nationalpark gültigen Angelkarte ausgehändigt. Außerdem kann es im Internet unter nationalpark-unteres-odertal.eu eingesehen und ausgedruckt werden, was sich besonders für vergrößerte Kartenausschnitte empfiehlt. Auf der gleichen Internetseite findet sich auch die Fangkarte für die Gewässer des Nationalparks, die ebenfalls mit den Angelkarten ausgegeben wird und ausgefüllt an die Nationalparkverwaltung zurückzugeben ist.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
In den letzten beiden Jahren ist mit genauen rechtlichen Vorgaben für das Angeln im Nationalpark Unteres Odertal ein Ausgleich zwischen Nationalparkzielen und Anglerinteressen ermöglicht worden. Die Natur in Deutschlands einzigem Auennationalpark wird geschützt, ohne dass die Angler ihr Hobby gänzlich an den Nagel hängen müssen. Ein druckfrisches Merkblatt der Nationalparkverwaltung informiert jetzt über die zu berücksichtigenden Bestimmungen.
Rechtzeitig zur Ausgabe der diesjährigen Jahresangelkarten hat die Nationalparkverwaltung ein „Merkblatt für die Angelfischerei im Nationalpark Unteres Odertal im Jahr 2008 herausgegeben. Dieses Merkblatt enthält wichtige Hinweise für Angler, welche Einschränkungen im Nationalpark für sie zu beachten sind, damit Störungen des empfindlichen Naturhaushalts vermieden werden.
Neben den speziell für Angler bedeutsamen Vorschriften aus dem Nationalparkgesetz und der Nationalpark-Fischereiverordnung enthält die achtseitige Farbbroschüre auch eine komplette Nationalparkkarte. Darin sind die verschiedenen Angelbereiche, besondere Sperrzonen zum Schutz von Brutvögeln und Bibern sowie spezielle Anglerwege eingezeichnet. Bei den Sperrzonen ist zu beachten, dass sich im Laufe des Jahres noch Änderungen ergeben können, die dann vor Ort bekannt gemacht werden.
Das neue Merkblatt erhält jeder Angler kostenlos mit der im Nationalpark gültigen Angelkarte ausgehändigt. Außerdem kann es im Internet unter nationalpark-unteres-odertal.eu eingesehen und ausgedruckt werden, was sich besonders für vergrößerte Kartenausschnitte empfiehlt. Auf der gleichen Internetseite findet sich auch die Fangkarte für die Gewässer des Nationalparks, die ebenfalls mit den Angelkarten ausgegeben wird und ausgefüllt an die Nationalparkverwaltung zurückzugeben ist.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz