„Ehrenamtliche Richter leisten unverzichtbaren Beitrag für Rechtsprechung“
Justizministerin Beate Blechinger und Innenminister Jörg Schönbohm haben Kommunen und Bürger zu einer engagierten Vorbereitung und Mitarbeit bei der diesjährigen Schöffenwahl in Brandenburg aufgerufen. Das Wirken der ehrenamtlichen Richter sei ein wichtiger Bestandteil rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit und unverzichtbar für eine unabhängige Rechtsprechung. „Bürger, die hierbei mitwirken, leisten einen bedeutenden Beitrag für den Rechtsfrieden in unserem Land. Dafür gilt ihnen öffentlicher Dank und Anerkennung”, betonten die Ministerin und der Minister am Freitag in Potsdam.
Zwischen August und Oktober 2008 finden die Wahlen der ehrenamtlichen Richter für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. Den zahlenmäßig größten Anteil bilden dabei die Schöffen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit in den Verhandlungen bei den Amts- und Landgerichten mitwirken. Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Strafkammern und Schöffengerichte im Land Brandenburg werden für die nächste Amtszeit, die fünf Jahre dauert, über 2200 Haupt- und Hilfsschöffen benötigt.
Die jeweils zuständigen Präsidenten des Landgerichts teilen den Gemeinden die unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl auf die jeweilige Gemeinde entfallende Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen mit.
Die Aufgabe der Gemeinden besteht darin, für die Wahl der Schöffen durch den Wahlausschuss die Vorschlagslisten mit den Kandidaten aufzustellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Fragen des Parteienproporzes spielen keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrungen in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement steht im Vordergrund.
Die Aufstellung der Vorschlagslisten, die bis zum 31. Mai 2008 abgeschlossen werden muss, erfordert ein hohes Engagement der Gemeinden. Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Kirchen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt können auch die bereits tätigen Schöffen angesprochen werden, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Hier ist aber zu beachten, dass sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, um die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode zu gewährleisten. Nur so kann die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2009 gesichert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Schöffenamt haben, werden aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen.
Quelle: Ministerium des Innern
„Ehrenamtliche Richter leisten unverzichtbaren Beitrag für Rechtsprechung“
Justizministerin Beate Blechinger und Innenminister Jörg Schönbohm haben Kommunen und Bürger zu einer engagierten Vorbereitung und Mitarbeit bei der diesjährigen Schöffenwahl in Brandenburg aufgerufen. Das Wirken der ehrenamtlichen Richter sei ein wichtiger Bestandteil rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit und unverzichtbar für eine unabhängige Rechtsprechung. „Bürger, die hierbei mitwirken, leisten einen bedeutenden Beitrag für den Rechtsfrieden in unserem Land. Dafür gilt ihnen öffentlicher Dank und Anerkennung”, betonten die Ministerin und der Minister am Freitag in Potsdam.
Zwischen August und Oktober 2008 finden die Wahlen der ehrenamtlichen Richter für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. Den zahlenmäßig größten Anteil bilden dabei die Schöffen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit in den Verhandlungen bei den Amts- und Landgerichten mitwirken. Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Strafkammern und Schöffengerichte im Land Brandenburg werden für die nächste Amtszeit, die fünf Jahre dauert, über 2200 Haupt- und Hilfsschöffen benötigt.
Die jeweils zuständigen Präsidenten des Landgerichts teilen den Gemeinden die unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl auf die jeweilige Gemeinde entfallende Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen mit.
Die Aufgabe der Gemeinden besteht darin, für die Wahl der Schöffen durch den Wahlausschuss die Vorschlagslisten mit den Kandidaten aufzustellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Fragen des Parteienproporzes spielen keine Rolle. In die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen, die von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt werden, sollen insbesondere Personen aufgenommen werden, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrungen in der Jugenderziehung haben.
Um die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Richter für die kommende Amtsperiode wählen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Vorbereitung durch die Gemeinden und auch der Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Werbung für ein ehrenamtliches Engagement steht im Vordergrund.
Die Aufstellung der Vorschlagslisten, die bis zum 31. Mai 2008 abgeschlossen werden muss, erfordert ein hohes Engagement der Gemeinden. Für die Suche nach geeigneten Kandidaten können von den Gemeinden Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Kirchen und andere aktiv tätige gesellschaftliche Gruppen und Vereinigungen angesprochen werden. Auch Veröffentlichungen in der Presse oder Informationsveranstaltungen sind geeignet, engagierte Bürger zu erreichen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben und sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt können auch die bereits tätigen Schöffen angesprochen werden, ob sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. Hier ist aber zu beachten, dass sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder vorgeschlagen werden sollen, wenn sie bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden als Schöffe tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Die Gemeinden sind aufgerufen, rechtzeitig mit der Gewinnung geeigneter Kandidaten für die Vorschlagslisten zu beginnen, um die termingerechte Neuwahl der Schöffen für die nächste Wahlperiode zu gewährleisten. Nur so kann die ordnungsgemäße Besetzung der Gerichte ab 1. Januar 2009 gesichert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Schöffenamt haben, werden aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen.
Quelle: Ministerium des Innern