Das Bundesministerium des Innern führt zum 1. März einen neuen Reisepass für deutsche Bürgerinnen und Bürger ein. Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den inzwischen erweiterten Ansprüchen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale bleiben auf hohem Niveau und werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.
Im elektronischen Speichermedium sind neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers in Form eines Passbildes und seiner Fingerabdrücke gespeichert.
Außerdem neu ist neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens (auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger) die Personalisierungskarte, welche bislang in etwa dem “alten Personalausweis” entsprach. Sie wird durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.
Die Gebühr für den neuen Reisepass (ePass 3.0 – 32 Seiten) beträgt 60,00 Euro. Die Gebühr für Antragssteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt weiterhin 37,50 Euro.
Es ist vorgesehen, die neue Generation der deutschen Reisepässe wie bisher in verschiedenen Varianten auszugeben: Als Reisepass für die Bürgerinnen und Bürger mit 32 oder – für Vielreisende auf Wunsch – mit 48 Seiten (81 Euro). Wird der Reisepass früher als normal benötigt, kann ein sogenannter Expresspass bestellt werden (Zustellung am dritten Werktag nach Bestelleingang bei der Bundesdruckerei). In diesem Fall kostet der „normale“ Reisepass künftig 92 Euro, und der Pass für Vielreisende weiterhin 113 Euro. Bereits ausgegebene Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Datum. Folglich ist kein Umtausch des „alten Reisepasses“ erforderlich.