Der Landtag Brandenburg hat den Antrag „Den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Brandenburg stärken“ beschlossen. In der Debatte sagte Gesundheitsministerin Diana Golze: „Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist im Gesundheitswesen unverzichtbar und muss auch künftig alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen erreichen können. Kinderarmut, sinkende Bevölkerungszahlen mit einem steigenden Anteil Älterer und aus Kriegsgebieten zu uns flüchtende Menschen stellen auch den öffentlichen Gesundheitsdienst vor große Herausforderungen. Dazu brauchen wir eine ausreichende Zahl an Fachkräften. Gerade für die Kommunen wird es immer schwieriger, freie Stellen in den Gesundheitsämtern zu besetzen. Deswegen ist es wichtig, die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst weiter zu verbessern.“
Mit dem beschlossenen Antrag fordert der Landtag die Landesregierung unter anderem auf, den Betritt zur Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf „zu prüfen, mit dem Ziel, in unserer Region ein entsprechendes Fort- und Weiterbildungsprogramm anzubieten“. Die Akademie dient der Ausbildung und Fortbildung für Berufe im öffentlichen Gesundheitswesen und betreibt außerdem angewandte Forschung (www.akademie-oegw.de). Die Akademie ist eine Bildungseinrichtung der Trägerländer Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Das Land Berlin wird im Jahr 2017 beitreten. Beschäftigte aus Brandenburg sind bislang auf externe Fort- und Weiterbildungen angewiesen und nutzen dabei insbesondere die Angebote der Akademie in Düsseldorf.
Golze betonte: „Der Beitritt Brandenburgs zur Akademie wäre eine sehr sinnvolle Maßnahme zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. So könnte eine Außenstelle der Akademie in unserer Region eingerichtet werden und für die brandenburgischen Gesundheitsämter ein gebührenfreies und vor allem ortsnahes Fort- und Weiterbildungsangebot erfolgen. Ein ortsnahes Angebot einer Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen könnte zudem einen zusätzlichen Anreiz für die Nachwuchsgewinnung von ärztlichem Personal schaffen. Das Gesundheitsministerium wird deswegen einen möglichen Beitritt zügig prüfen.“
Die Stärkung des ÖGD stand Ende Juni auch im Mittelpunkt der 89. Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK). Dort haben alle 16 Bundesländer einstimmig einen Entwurf eines neuen Leitbildes für einen starken ÖGD beschlossen. Darin wird unter anderem vom Bund gefordert, dass der Themenschwerpunkt ‚Öffentliche Gesundheit‘ noch stärker in das Medizinstudium und damit in die Ausbildung der angehenden Ärztinnen und Ärzte eingebunden wird.
Golze betonte: „Um den ÖGD zu stärken, brauchen wir deutlich mehr Ärztinnen und Ärzte, die in diesem Bereich arbeiten wollen. Die angehenden Ärztinnen und Ärzte müssen bereits in ihrer Ausbildung den Öffentlichen Gesundheitsdienst kennen und lieben lernen und in diesem spannenden und so wichtigen Tätigkeitsfeld praktische Erfahrungen sammeln. Auch in Brandenburg werden im Bereich der Amtsärztinnen und Amtsärzte Nachwuchskräfte händeringend gesucht. Die Personalausstattung in den Gesundheitsämtern fällt in den Aufgabenbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Das Land Brandenburg wird sich auch weiterhin auf Bundesebene für eine Stärkung des ÖGD einsetzen.“
Als Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz 2013 hat das Land Brandenburg, gemeinsam mit den anderen Bundesländern, die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zum Schwerpunktthema gemacht. Seither wird die Thematik kontinuierlich weiter verfolgt. So gab es u.a. zur Verbesserung der tariflichen Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Gespräche mit dem Verband der kommunalen Arbeitgeber.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Versorgung ein zentraler Bereich des Gesundheitswesens. Unter der Bezeichnung ÖGD werden alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes des Bundes, der Länder und Kommunen zusammengefasst, die sich schwerpunktmäßig mit der Gefahrenabwehr (Infektionsschutz, Hygiene, Umweltbezogener Gesundheitsschutz), dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, der Betreuung psychisch Kranker und abhängigkeitskranker Menschen, der Vermittlung und Koordinierung von gesundheitlichen Leistungen und Angeboten sowie mit der Aufsicht über die Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens befassen. Die Aufgaben des ÖGD werden vor allem von den kommunalen Gesundheitsämtern wahrgenommen.
pm/red
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