Zur Änderung des Telemediengesetzes sagt die medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Saskia Ludwig:
„Es ist sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung einen neuen Entwurf vorgelegt hat, welcher darauf abzielt die sogenannte Störerhaftung zu beseitigen. Fraglich ist allerdings, ob die vorgesehene Änderung diesem Ziel auch gerecht wird. Die allgemeinen Haftungsfreistellungen für Provider müssen auch für Hotspot-Anbieter, welche Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen, gelten. Die Freistellung von WLAN-Anbietern von möglichen Abmahnungs- und Gerichtskosten darf dabei nicht nur in der Begründung des Gesetzes erwähnt werden, sondern gehört in den Text des Gesetzes. Neben der Bundesregierung muss allerdings auch das Land Brandenburg seiner Verantwortung für die Digitale Agenda gerecht werden und die Verbreitung von freien WLAN-Hotspots stärker fördern.“
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dierk Homeyer, ergänzt:
„Die Abschaffung der Störerhaftung ist der einzig richtige Weg. Eine rechtssichere Regelung muss dabei straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Aspekte genauso wie Handlungen Dritter umfassen. Gerade für Selbstständige und mittelständische Unternehmer, die beispielsweise ein Hotel oder ein Café betreiben, ist eine praxisorientierte Regelung wichtig. Kostenpflichtige Abmahnungen können hier schnell existenzgefährdend sein, dies wäre ein untragbares Risiko. Wer ein freies WLAN für seine Kunden oder Gäste anbietet, darf nicht für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern verantwortlich gemacht werden, diese Vorgabe gilt es umzusetzen.“
Quelle: CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg