Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat zum Entwurf des Bundesverkehrswegplans eine Stellungnahme abgegeben. In dem Papier, das dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zugeleitet wurde, wird dafür geworben, mehrere Infrastrukturprojekte einer höheren Bedarfskategorie zu zuordnen, als dies im Entwurf des Plans der Fall ist.
„Wir werben beim Bund für den Ausbau von Bahnstrecken und Wasserstraßen, mit dem Ziel, mehr Kapazitäten für den Personen- und Güterverkehr zu schaffen. Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans sind viele Projekte berücksichtigt worden, die wir angemeldet hatten. Aber wir sehen noch Nachbesserungsbedarf. Um so früh wie möglich mit den Vorbereitungen für die Projekte zu beginnen, brauchen wir Planungsrecht, das in dem vorliegenden Entwurf für mehrere wichtige Vorhaben nicht vorgesehen ist.“, sagte Verkehrsministerin Kathrin Schneider.
Gelegen an der Schnittstelle von drei transeuropäischen Korridoren ist die Hauptstadtregion ein wichtiger Knoten, für den für die kommenden Jahre wachsender Verkehr vorhergesagt wird. Vor diesem Hintergrund sollten die Strecken Berlin-Cottbus-Görlitz und Cottbus- Forst modernisiert und ausgebaut werden. Ausbaubedarf gibt es auch auf der Strecke Berlin-Stettin, die unbedingt in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden muss. Um den Güterverkehr auf den Wasserstraßen voran zu bringen, ist unter anderem der Ausbau der Schleusen Fürstenwalde und Kleinmachnow notwendig.
Zu den Straßenbauprojekten, die in die Kategorien Vordringlicher Bedarf oder Weiterer Bedarf mit Planungsrecht aufgenommen werden sollten, zählt der Ausbau der A 10 des Westlicher Berliner Ring und die Autobahnen A 12 und A 13. Außerdem sollte der Ausbau der B 87 in der Lausitz mit in den Plan aufgenommen werden.
Die Stellungnahme ist unter http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/754665 nachzulesen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg