Eine weitere Weiche für gemeinsame Erziehungsverantwortung von jungen Eltern wurde heute auf der 19. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister und –senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) gestellt. Brandenburg und Rheinland-Pfalz konnten sich mit ihrem Vorstoß durchsetzen, dass die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in entscheidenden Punkten zu ändern. „Ein Anspruch auf Elterngeld muss auch dann bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bestehen, wenn sich beide Elternteile die Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen und dafür zeitgleich ihre Arbeitszeit reduzieren und Teilelterngeld beanspruchen“, sagte Brandenburgs Familienministerin Dagmar Ziegler am Rande der Tagung in Nettetal.
Die aktuelle Regelung bedarf nach Aussage der Ministerin in diesem Fall der Nachbesserung: „Alle Länder waren sich einig, dass die Einführung der Partnermonate zwar ein erster wichtiger Schritt war, die Erziehungsverantwortung von Vätern zu stärken. Jedoch wollen wir auch die Familie als Ganzes stärken – dies geschieht am ehesten, wenn Eltern sich nicht für entweder-oder entscheiden müssen, sondern zeitgleich gemeinsam arbeiten und Kinderbetreuung übernehmen können.“
Dieser entscheidende Punkt wird in der aktuellen Diskussion vom Bundesfamilienministerium vernachlässigt. „Wir hingegen wollen deutlich machen, dass Fürsorge und Kinderbetreuung von Anfang an Sache von Müttern und Vätern ist. Eine Änderung bei der Teilzeitregelung hätte deutliche Auswirkungen auch auf die Berufswelt. Neue flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Personalentwicklungskonzepte werden die Folge sein müssen. Damit können traditionelle Rollenmuster überwunden und die Arbeitsmarktchancen von Frauen und Männern gerechter verteilt werden“, so die Ministerin. „Bei Einstellungs- und Karriereplanung könnten Personalverantwortliche dann nicht mehr darauf bauen, dass es voraussichtlich die Frauen sein werden, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen.“
Wichtig war den Ländern auch, dass die Antragsstellung für Elterngeld vereinfacht und damit beschleunigt wird. „Damit fordern wir die Bundesministerin auf, endlich Beschlüsse des Bundesrates umzusetzen“, erläutert Dagmar Ziegler.
Quelle und © Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Eine weitere Weiche für gemeinsame Erziehungsverantwortung von jungen Eltern wurde heute auf der 19. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister und –senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) gestellt. Brandenburg und Rheinland-Pfalz konnten sich mit ihrem Vorstoß durchsetzen, dass die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in entscheidenden Punkten zu ändern. „Ein Anspruch auf Elterngeld muss auch dann bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bestehen, wenn sich beide Elternteile die Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen und dafür zeitgleich ihre Arbeitszeit reduzieren und Teilelterngeld beanspruchen“, sagte Brandenburgs Familienministerin Dagmar Ziegler am Rande der Tagung in Nettetal.
Die aktuelle Regelung bedarf nach Aussage der Ministerin in diesem Fall der Nachbesserung: „Alle Länder waren sich einig, dass die Einführung der Partnermonate zwar ein erster wichtiger Schritt war, die Erziehungsverantwortung von Vätern zu stärken. Jedoch wollen wir auch die Familie als Ganzes stärken – dies geschieht am ehesten, wenn Eltern sich nicht für entweder-oder entscheiden müssen, sondern zeitgleich gemeinsam arbeiten und Kinderbetreuung übernehmen können.“
Dieser entscheidende Punkt wird in der aktuellen Diskussion vom Bundesfamilienministerium vernachlässigt. „Wir hingegen wollen deutlich machen, dass Fürsorge und Kinderbetreuung von Anfang an Sache von Müttern und Vätern ist. Eine Änderung bei der Teilzeitregelung hätte deutliche Auswirkungen auch auf die Berufswelt. Neue flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Personalentwicklungskonzepte werden die Folge sein müssen. Damit können traditionelle Rollenmuster überwunden und die Arbeitsmarktchancen von Frauen und Männern gerechter verteilt werden“, so die Ministerin. „Bei Einstellungs- und Karriereplanung könnten Personalverantwortliche dann nicht mehr darauf bauen, dass es voraussichtlich die Frauen sein werden, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen.“
Wichtig war den Ländern auch, dass die Antragsstellung für Elterngeld vereinfacht und damit beschleunigt wird. „Damit fordern wir die Bundesministerin auf, endlich Beschlüsse des Bundesrates umzusetzen“, erläutert Dagmar Ziegler.
Quelle und © Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Eine weitere Weiche für gemeinsame Erziehungsverantwortung von jungen Eltern wurde heute auf der 19. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister und –senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) gestellt. Brandenburg und Rheinland-Pfalz konnten sich mit ihrem Vorstoß durchsetzen, dass die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in entscheidenden Punkten zu ändern. „Ein Anspruch auf Elterngeld muss auch dann bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bestehen, wenn sich beide Elternteile die Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen und dafür zeitgleich ihre Arbeitszeit reduzieren und Teilelterngeld beanspruchen“, sagte Brandenburgs Familienministerin Dagmar Ziegler am Rande der Tagung in Nettetal.
Die aktuelle Regelung bedarf nach Aussage der Ministerin in diesem Fall der Nachbesserung: „Alle Länder waren sich einig, dass die Einführung der Partnermonate zwar ein erster wichtiger Schritt war, die Erziehungsverantwortung von Vätern zu stärken. Jedoch wollen wir auch die Familie als Ganzes stärken – dies geschieht am ehesten, wenn Eltern sich nicht für entweder-oder entscheiden müssen, sondern zeitgleich gemeinsam arbeiten und Kinderbetreuung übernehmen können.“
Dieser entscheidende Punkt wird in der aktuellen Diskussion vom Bundesfamilienministerium vernachlässigt. „Wir hingegen wollen deutlich machen, dass Fürsorge und Kinderbetreuung von Anfang an Sache von Müttern und Vätern ist. Eine Änderung bei der Teilzeitregelung hätte deutliche Auswirkungen auch auf die Berufswelt. Neue flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Personalentwicklungskonzepte werden die Folge sein müssen. Damit können traditionelle Rollenmuster überwunden und die Arbeitsmarktchancen von Frauen und Männern gerechter verteilt werden“, so die Ministerin. „Bei Einstellungs- und Karriereplanung könnten Personalverantwortliche dann nicht mehr darauf bauen, dass es voraussichtlich die Frauen sein werden, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen.“
Wichtig war den Ländern auch, dass die Antragsstellung für Elterngeld vereinfacht und damit beschleunigt wird. „Damit fordern wir die Bundesministerin auf, endlich Beschlüsse des Bundesrates umzusetzen“, erläutert Dagmar Ziegler.
Quelle und © Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Eine weitere Weiche für gemeinsame Erziehungsverantwortung von jungen Eltern wurde heute auf der 19. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister und –senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) gestellt. Brandenburg und Rheinland-Pfalz konnten sich mit ihrem Vorstoß durchsetzen, dass die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in entscheidenden Punkten zu ändern. „Ein Anspruch auf Elterngeld muss auch dann bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bestehen, wenn sich beide Elternteile die Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen und dafür zeitgleich ihre Arbeitszeit reduzieren und Teilelterngeld beanspruchen“, sagte Brandenburgs Familienministerin Dagmar Ziegler am Rande der Tagung in Nettetal.
Die aktuelle Regelung bedarf nach Aussage der Ministerin in diesem Fall der Nachbesserung: „Alle Länder waren sich einig, dass die Einführung der Partnermonate zwar ein erster wichtiger Schritt war, die Erziehungsverantwortung von Vätern zu stärken. Jedoch wollen wir auch die Familie als Ganzes stärken – dies geschieht am ehesten, wenn Eltern sich nicht für entweder-oder entscheiden müssen, sondern zeitgleich gemeinsam arbeiten und Kinderbetreuung übernehmen können.“
Dieser entscheidende Punkt wird in der aktuellen Diskussion vom Bundesfamilienministerium vernachlässigt. „Wir hingegen wollen deutlich machen, dass Fürsorge und Kinderbetreuung von Anfang an Sache von Müttern und Vätern ist. Eine Änderung bei der Teilzeitregelung hätte deutliche Auswirkungen auch auf die Berufswelt. Neue flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Personalentwicklungskonzepte werden die Folge sein müssen. Damit können traditionelle Rollenmuster überwunden und die Arbeitsmarktchancen von Frauen und Männern gerechter verteilt werden“, so die Ministerin. „Bei Einstellungs- und Karriereplanung könnten Personalverantwortliche dann nicht mehr darauf bauen, dass es voraussichtlich die Frauen sein werden, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen.“
Wichtig war den Ländern auch, dass die Antragsstellung für Elterngeld vereinfacht und damit beschleunigt wird. „Damit fordern wir die Bundesministerin auf, endlich Beschlüsse des Bundesrates umzusetzen“, erläutert Dagmar Ziegler.
Quelle und © Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie