Schönbohm:. Brandenburg weiter aktivstes Land
Das Landeskriminalamt Brandenburg hat in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Indizierung von insgesamt 35 Tonträgern und einer Internetseite wegen rechtsextremistischer und/oder gewaltverherrlichender Inhalte angeregt. Davon wurde bereits in 26 Fällen seitens der Prüfstelle positiv entschieden.
„Die rechtsextremistische Szene bedient sich skrupellos jugendgemäßer Musik als Transportmittel ihrer nationalistischen, gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Botschaften”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm. „Deshalb müssen wir auch die Instrumente des Jugendschutzes konsequent im Kampf gegen den Rechtsextremisten einsetzen. Unser Landeskriminalamt widmet sich seit Jahren mit hoher Intensität dieser Aufgabe.”
Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Frühjahr 2003 kann das LKA die Indizierungsanregungen direkt an die Bundesprüfstelle leiten. Das LKA Brandenburg machte davon seither mehr als 250 Mal Gebrauch. In 234 Fällen entsprach die Prüfstelle den Anregungen. Das LKA Brandenburg ist damit die bundesweit aktivste Polizeibehörde im Bereich der Indizierung jugendgefährdender Tonträger.
Indizierte Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen weder angeboten noch überlassen oder zugänglich gemacht werden (Vertriebsverbot). Darunter fällt auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk.
Quelle: Ministerium des Innern
Schönbohm:. Brandenburg weiter aktivstes Land
Das Landeskriminalamt Brandenburg hat in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Indizierung von insgesamt 35 Tonträgern und einer Internetseite wegen rechtsextremistischer und/oder gewaltverherrlichender Inhalte angeregt. Davon wurde bereits in 26 Fällen seitens der Prüfstelle positiv entschieden.
„Die rechtsextremistische Szene bedient sich skrupellos jugendgemäßer Musik als Transportmittel ihrer nationalistischen, gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Botschaften”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm. „Deshalb müssen wir auch die Instrumente des Jugendschutzes konsequent im Kampf gegen den Rechtsextremisten einsetzen. Unser Landeskriminalamt widmet sich seit Jahren mit hoher Intensität dieser Aufgabe.”
Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Frühjahr 2003 kann das LKA die Indizierungsanregungen direkt an die Bundesprüfstelle leiten. Das LKA Brandenburg machte davon seither mehr als 250 Mal Gebrauch. In 234 Fällen entsprach die Prüfstelle den Anregungen. Das LKA Brandenburg ist damit die bundesweit aktivste Polizeibehörde im Bereich der Indizierung jugendgefährdender Tonträger.
Indizierte Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen weder angeboten noch überlassen oder zugänglich gemacht werden (Vertriebsverbot). Darunter fällt auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk.
Quelle: Ministerium des Innern