286 neue Arbeitsplätze für Schwerbehinderte
Das Förderprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ wird erfolgreich umgesetzt: Von August 2014 bis Dezember 2015 wurden in Brandenburg bereits 38 neue betriebliche Ausbildungsplätze und 286 neue Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung geschaffen. Arbeitsministerin Diana Golze, Bernd Becking, Mitglied der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, und Liane Klocek, Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV), zogen heute in Cottbus eine positive Bilanz zum gemeinsamen Förderprogramm, das noch bis Ende 2016 läuft. Aufgrund der starken Nachfrage wird das Land Brandenburg die bislang für das Programm vorgesehenen 6,5 Millionen Euro um weitere 1,5 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe aufstocken. Golze, Becking und Klocek kündigten außerdem an, die gemeinsame Zusammenarbeit zur Unterstützung von schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt über das Jahr 2016 hinaus fortführen zu wollen. Dazu soll erneut eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet werden.
In Cottbus besuchten Golze, Becking und Klocek heute das Pflegeheim „An der Priormühle“, das mit Hilfe des Förderprogramms schwerbehinderte Menschen einstellte. Gemeinsam mit Maximilian Bischoff, Mitglied der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Cottbus, und Simone Wuschech, Leiterin des Integrationsamtes, sprachen sie dort mit Marion Heimann, Geschäftsführerin des Pflegeheims, und einer schwerbehinderten Beschäftigten über ihre Erfahrungen.
Sozialministerin Diana Golze: „Die enge Zusammenarbeit aller Akteure zahlt sich aus. In Brandenburg sank die Arbeitslosigkeit von Menschen mit einer Schwerbehinderung in den vergangenen vier Jahren um 18 Prozent, bundesweit nur um 0,1 Prozent. Das zeigt, dass wir in Brandenburg auf dem richtigen Weg sind. Die gute Kooperation der Arbeitsagenturen und Jobcenter, der Kommunen und des Integrationsamtes werden wir fortführen und weiter ausbauen. Denn Menschen mit einer Schwerbehinderung haben es auf dem ersten Arbeitsmarkt nach wie vor schwerer. Sie brauchen auch weiterhin eine besondere Unterstützung um in Arbeit zu kommen. Schwerpunkt der künftigen Zusammenarbeit wird die Schaffung von Arbeitsplätzen für langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen in Integrationsprojekten sein. Hier wollen wir in Brandenburg ein im Rahmen der Bund-Länder-Initiative Inklusion bereits angekündigtes neues Bundesförderprogramm gemeinsam umsetzen. Außerdem planen wir mit einem speziellen Landesprogramm, den Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.“
BA-Geschäftsführer Bernd Becking: „Uns geht es darum, jedem eine Chance einzuräumen. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nur gemeinsam lösen können, vor allem auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einem damit einhergehenden Fachkräftemangel. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können hier noch Talente finden. Ich ermuntere daher jeden Arbeitgeber, sich mit dem Thema Inklusion intensiv auseinanderzusetzen. Die Bundesagentur für Arbeit und ihre Partner bieten dazu ein breites Spektrum an attraktiven Fördermöglichkeiten. Besonders wichtig sind fundierte Informationen: Hierzu beraten unsere Experten Arbeitgeber zu allen Einstellungsfragen.“
LASV-Präsidentin Liane Klocek: „Immer mehr Arbeitgeber in Brandenburg sind bereit, Menschen mit einem Handicap auszubilden oder einzustellen. Das ist ein sehr wichtiges Signal. Durch das mit unseren Kooperationspartnern gemeinsam abgestimmte Vorgehen bei der Umsetzung des Förderprogramms ist es uns gelungen, Vorbehalte und Ängste im Zusammenhang mit einer Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen weiter abzubauen. Ein Kernelement ist dabei die gemeinsame Beratung vor Ort in den Betrieben und Dienststellen durch Beratungstandems der Kooperationspartner. Ich freue mich sehr, dass wir heute bei einer Cottbuser Arbeitgeberin zu Gast sein dürfen und sehen können, welche neuen Chancen und Perspektiven Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet.“
Die Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des Landesförderprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ wurde im August 2014 unterzeichnet, um schwerbehinderte Menschen bei der Ausbildung und bei der Arbeitssuche in Brandenburg noch stärker zu unterstützten. Danach sollten bis Ende 2016 zusätzlich über 65 neue betriebliche Ausbildungsplätze und über 200 neue Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung geschaffen werden. Golze: „Bei den neu zu schaffenden Arbeitsplätzen wurde das Ziel bereits mehr als erfüllt.“ Finanziert wird das Programm aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes.
Mit dem Landesförderprogramm erhalten Arbeitgeber für jeden neuen Ausbildungsplatz für junge schwerbehinderte Menschen bis zu 10.000 Euro. Bei einer Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung erhalten sie einen weiteren Zuschuss von 2.500 Euro bei einem befristeten oder von 20.000 Euro bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Für jeden neuen Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen erhalten Arbeitgeber bis zu 20.000 Euro. Förderanträge für neue betriebliche Ausbildungsplätze können beim Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg noch bis zum 31. Dezember 2016 gestellt werden (www.lasv.brandenburg.de).
Bereits seit Ende 2011 kooperiert das Land Brandenburg mit der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Bund-Länder-Initiative Inklusion, um zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen. So wurden bereits bis Mitte 2014 51 neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche und 226 neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen geschaffen.
Die Initiative Inklusion ist eine zentrale Maßnahme von Bund und Ländern zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen und wird von den Ländern in den Jahren 2011 bis 2018 umgesetzt. Das Programm ist in den drei Handlungsfeldern „Berufsorientierung“, „Betriebliche Ausbildung“ und „Schaffung von Arbeitsplätzen“ unterteilt.
Die Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zahlen, die nicht auf wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Ausgleichsabgabe wird nur für Zwecke der besonderen Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet. Zuständig ist das Integrationsamt.
Foto: BILDHAUS. Karoline Wolf
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg