Wer als Unternehmer einen Nebenjob zur Haupteinnahmequelle macht, kommt für eine private Krankenversicherung oft nicht mehr in Frage. Daher gibt es für Versicherte einige Punkte zu beachten.
Julia K. ist freiberufliche Grafikerin und privat versichert. Leider laufen die Geschäfte seit geraumer Zeit nicht mehr so gut. Als die 35-Jährige das Angebot für einen Nebenjob in einer Werbeagentur bekommt, greift sie zu. Steht nun auch der Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse an?
„Wenn die Teilzeitstelle finanziell und zeitlich zum Hauptjob wird, haben Selbstständige unter 55 Jahre oft wieder eine gesetzliche Versicherungspflicht”, sagt Andrea Fabris von der Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Das sollte man von einer Krankenkasse prüfen lassen.” Kriterien für eine Versicherungspflicht können sein, dass man mehr als 20 Stunden angestellt arbeitet und als Selbstständiger keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter hat.
Wichtig ist auch, dass man im Angestelltenverhältnis mehr verdient als durch die Selbstständigkeit. „Dabei gilt eine Unter- und Obergrenze, die in der Regel jedes Jahr neu festgelegt wird”, erklärt Patientenberaterin Fabris. Zurzeit muss das Einkommen als Angestellter mehr als 450 Euro im Monat betragen, höchstens dürfen es 54.900 Euro im Jahr sein.
„Wenn die Kasse dann feststellt, dass eine Versicherungspflicht vorliegt, ist der Versicherungswechsel selbst unkompliziert”, sagt Fabris. Dazu sucht man sich eine gesetzliche Krankenkasse aus, stellt dort einen Mitgliedsantrag und informiert den Arbeitgeber darüber. Von der neuen Kasse erhält man im nächsten Schritt eine Zusage und leitet diese zügig an die alte Versicherung weiter. Fabris: „Dort wird die Mitgliedschaft dann rückwirkend zum Beginn des Angestelltenverhältnisses beendet.”
UPD-Tipp:
Weitere Informationen zum Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung bietet www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv.
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Quelle: Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD