Am Abend des 1. Oktober 2015 ist der Präsident des Verwaltungsgerichts Cottbus, Andreas Knuth, im Alter von 59 Jahren verstorben. Das Land Brandenburg verliert mit seinem Ableben einen hervorragenden Juristen und eine bedeutende Persönlichkeit, die die Brandenburgische Justiz über viele Jahre bereichert hat. Herr Knuth hat als langjähriger Gerichtspräsident das Verwaltungsgericht Cottbus maßgebend geprägt und damit einen wichtigen Beitrag für die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in der Region geleistet. Er war ein anerkannter Spezialist auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts und wirkte insbesondere auf diesem Gebiet nachhaltig an der Rechtsfortbildung im Rahmen von juristischen Fachpublikationen und Vorträgen mit. Unter anderem war er Mitautor eines Kommentars zur Bauordnung für Berlin. Seine außergewöhnlichen Fähigkeiten und sein Engagement spiegelten sich zudem in seiner Tätigkeit als Richter des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin wider.
Herr Knuth wurde am 12. März 1956 in Berlin geboren. Bereits während seines Studiums der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin galt sein besonderes Interesse dem Staats- und Verwaltungsrecht. Nachdem er die beiden juristischen Staatsexamina exzellent absolviert hatte, begann er 1987 beim Verwaltungsgericht Berlin seine Richterlaufbahn. Nach der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit am Verwaltungsgericht Berlin im Jahr 1990 wechselte er im Jahr 1995 zum Bundesverwaltungsgericht, an dem er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten und seiner glänzenden Rechtskenntnisse wurde er im Oktober 1996 zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Potsdam ernannt, bevor er dann im Februar 1999 die Funktion des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) übernahm. Seit dem 1. Januar 2005 übte Herr Knuth das Amt des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Cottbus aus.
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Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz