Simona Koß zum Urteil in Sachen Betreuungsgeld
Zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Simona Koß:
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Betreuungsgeld gekippt. Wir waren von Beginn an gegen die Einführung und begrüßen die Entscheidung der Richter. Wichtig ist nun, dass die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Bundesmittel vollständig in die Stärkung der Kita-Betreuung fließen. Unabhängig von der Verfassungswidrigkeit des Bundesgesetzes wissen es die Brandenburger Eltern nämlich schon lange: In den Kitas unseres Landes erhalten ihre Kinder eine Förderung, die durch das Betreuungsgeld keinesfalls ausgeglichen werden kann. Bei Kindern im Alter bis zu drei Jahren liegt Brandenburg mit einer Betreuungsquote von mehr als 58 Prozent bundesweit an der Spitze. Im Bereich der 3-6-Jährigen besuchen sogar über 98 Prozent der Kinder eine Kita. Während Kitas und Horte in unserem Land 163.000 Kinder betreuen, nehmen nur etwa 2.500 Familien in Brandenburg das Betreuungsgeld in Anspruch.“
Quelle: SPD-Landtagsfraktion Brandenburg