Heute startete das Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums eine Fachtagung zum Thema „Fledermausschutz im Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen“ in der Brandenburger Landesvertretung in Berlin.
Der Klimawandel erfordert immense Anstrengungen beim Ausbau der regenerativen Energien. Brandenburg hat sich als Binnenland innerhalb von wenigen Jahren mit 3.527 Megawatt installierter elektrischer Leistung auf Platz zwei bei der Windenergienutzung in Deutschland vorgeschoben. Vor dem Hintergrund anspruchsvoller Pläne Brandenburgs, bis zum Jahr 2020 die CO2 Emissionen um 40 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 zu senken und den Anteil der erneuerbaren Energien auf 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs zu steigern, wird eine Verdoppelung der jetzigen Erzeugungskapazität auf 7.500 Megawatt und eine Ausweitung der Windeignungsgebiete um 50 Prozent auf 1,5 bis 2,5 Prozent der Landesfläche Brandenburgs erforderlich sein. Künftig sollen hierzu auch Flächen innerhalb von Waldbereichen in Anspruch genommen werden.
Beim Ausbau regenerativer Energien dürfen jedoch die Lebensraumansprüche einheimischer Tierarten nicht vernachlässigt werden. Dies betrifft bei der Windenergie insbesondere Fledermäuse und Vögel. Insbesondere bei den Fledermäusen, allesamt streng geschützte Arten, bestehen noch erhebliche Wissensdefizite.
Ein weiterer Ausbau der Windenergie in Brandenburg muss soweit wie möglich mit den Lebensraumansprüchen von europäisch geschützten Tierarten in Einklang gebracht werden.
Im Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen sind daher die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Tagung in der Landesvertretung Brandenburgs in Berlin, zu der sich 135 Teilnehmer aus Behörden, Planungsbüros und der Industrie angemeldet haben, soll den an der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen Beteiligten einen Überblick über den derzeitigen Erkenntnisstand verschaffen sowie Anforderungen an erforderliche Untersuchungen, an das Monitoring und weiteren Forschungsbedarf aufzeigen. Namhafte Referenten werden die rechtlichen Aspekte, den aktuellen Forschungsstand und den Beitrag der Windindustrie in dem Spannungsfeld Fledermausschutz-Ausbau der Windenergienutzung erörtern.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Heute startete das Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums eine Fachtagung zum Thema „Fledermausschutz im Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen“ in der Brandenburger Landesvertretung in Berlin.
Der Klimawandel erfordert immense Anstrengungen beim Ausbau der regenerativen Energien. Brandenburg hat sich als Binnenland innerhalb von wenigen Jahren mit 3.527 Megawatt installierter elektrischer Leistung auf Platz zwei bei der Windenergienutzung in Deutschland vorgeschoben. Vor dem Hintergrund anspruchsvoller Pläne Brandenburgs, bis zum Jahr 2020 die CO2 Emissionen um 40 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 zu senken und den Anteil der erneuerbaren Energien auf 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs zu steigern, wird eine Verdoppelung der jetzigen Erzeugungskapazität auf 7.500 Megawatt und eine Ausweitung der Windeignungsgebiete um 50 Prozent auf 1,5 bis 2,5 Prozent der Landesfläche Brandenburgs erforderlich sein. Künftig sollen hierzu auch Flächen innerhalb von Waldbereichen in Anspruch genommen werden.
Beim Ausbau regenerativer Energien dürfen jedoch die Lebensraumansprüche einheimischer Tierarten nicht vernachlässigt werden. Dies betrifft bei der Windenergie insbesondere Fledermäuse und Vögel. Insbesondere bei den Fledermäusen, allesamt streng geschützte Arten, bestehen noch erhebliche Wissensdefizite.
Ein weiterer Ausbau der Windenergie in Brandenburg muss soweit wie möglich mit den Lebensraumansprüchen von europäisch geschützten Tierarten in Einklang gebracht werden.
Im Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen sind daher die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Tagung in der Landesvertretung Brandenburgs in Berlin, zu der sich 135 Teilnehmer aus Behörden, Planungsbüros und der Industrie angemeldet haben, soll den an der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen Beteiligten einen Überblick über den derzeitigen Erkenntnisstand verschaffen sowie Anforderungen an erforderliche Untersuchungen, an das Monitoring und weiteren Forschungsbedarf aufzeigen. Namhafte Referenten werden die rechtlichen Aspekte, den aktuellen Forschungsstand und den Beitrag der Windindustrie in dem Spannungsfeld Fledermausschutz-Ausbau der Windenergienutzung erörtern.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Heute startete das Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums eine Fachtagung zum Thema „Fledermausschutz im Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen“ in der Brandenburger Landesvertretung in Berlin.
Der Klimawandel erfordert immense Anstrengungen beim Ausbau der regenerativen Energien. Brandenburg hat sich als Binnenland innerhalb von wenigen Jahren mit 3.527 Megawatt installierter elektrischer Leistung auf Platz zwei bei der Windenergienutzung in Deutschland vorgeschoben. Vor dem Hintergrund anspruchsvoller Pläne Brandenburgs, bis zum Jahr 2020 die CO2 Emissionen um 40 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 zu senken und den Anteil der erneuerbaren Energien auf 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs zu steigern, wird eine Verdoppelung der jetzigen Erzeugungskapazität auf 7.500 Megawatt und eine Ausweitung der Windeignungsgebiete um 50 Prozent auf 1,5 bis 2,5 Prozent der Landesfläche Brandenburgs erforderlich sein. Künftig sollen hierzu auch Flächen innerhalb von Waldbereichen in Anspruch genommen werden.
Beim Ausbau regenerativer Energien dürfen jedoch die Lebensraumansprüche einheimischer Tierarten nicht vernachlässigt werden. Dies betrifft bei der Windenergie insbesondere Fledermäuse und Vögel. Insbesondere bei den Fledermäusen, allesamt streng geschützte Arten, bestehen noch erhebliche Wissensdefizite.
Ein weiterer Ausbau der Windenergie in Brandenburg muss soweit wie möglich mit den Lebensraumansprüchen von europäisch geschützten Tierarten in Einklang gebracht werden.
Im Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen sind daher die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Tagung in der Landesvertretung Brandenburgs in Berlin, zu der sich 135 Teilnehmer aus Behörden, Planungsbüros und der Industrie angemeldet haben, soll den an der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen Beteiligten einen Überblick über den derzeitigen Erkenntnisstand verschaffen sowie Anforderungen an erforderliche Untersuchungen, an das Monitoring und weiteren Forschungsbedarf aufzeigen. Namhafte Referenten werden die rechtlichen Aspekte, den aktuellen Forschungsstand und den Beitrag der Windindustrie in dem Spannungsfeld Fledermausschutz-Ausbau der Windenergienutzung erörtern.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Heute startete das Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums eine Fachtagung zum Thema „Fledermausschutz im Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen“ in der Brandenburger Landesvertretung in Berlin.
Der Klimawandel erfordert immense Anstrengungen beim Ausbau der regenerativen Energien. Brandenburg hat sich als Binnenland innerhalb von wenigen Jahren mit 3.527 Megawatt installierter elektrischer Leistung auf Platz zwei bei der Windenergienutzung in Deutschland vorgeschoben. Vor dem Hintergrund anspruchsvoller Pläne Brandenburgs, bis zum Jahr 2020 die CO2 Emissionen um 40 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 zu senken und den Anteil der erneuerbaren Energien auf 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs zu steigern, wird eine Verdoppelung der jetzigen Erzeugungskapazität auf 7.500 Megawatt und eine Ausweitung der Windeignungsgebiete um 50 Prozent auf 1,5 bis 2,5 Prozent der Landesfläche Brandenburgs erforderlich sein. Künftig sollen hierzu auch Flächen innerhalb von Waldbereichen in Anspruch genommen werden.
Beim Ausbau regenerativer Energien dürfen jedoch die Lebensraumansprüche einheimischer Tierarten nicht vernachlässigt werden. Dies betrifft bei der Windenergie insbesondere Fledermäuse und Vögel. Insbesondere bei den Fledermäusen, allesamt streng geschützte Arten, bestehen noch erhebliche Wissensdefizite.
Ein weiterer Ausbau der Windenergie in Brandenburg muss soweit wie möglich mit den Lebensraumansprüchen von europäisch geschützten Tierarten in Einklang gebracht werden.
Im Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen sind daher die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Tagung in der Landesvertretung Brandenburgs in Berlin, zu der sich 135 Teilnehmer aus Behörden, Planungsbüros und der Industrie angemeldet haben, soll den an der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen Beteiligten einen Überblick über den derzeitigen Erkenntnisstand verschaffen sowie Anforderungen an erforderliche Untersuchungen, an das Monitoring und weiteren Forschungsbedarf aufzeigen. Namhafte Referenten werden die rechtlichen Aspekte, den aktuellen Forschungsstand und den Beitrag der Windindustrie in dem Spannungsfeld Fledermausschutz-Ausbau der Windenergienutzung erörtern.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz