Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium hat heute auch die Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten aufgehoben. Die Tierseuchenlage hat sich mit Blick auf die Geflügelpest weiter entspannt. Neue Ausbrüche wurden nicht gemeldet. Auch für eine erhöhte Gefährdung von Hausgeflügelbeständen durch infizierte Wildvögel bestehen derzeit keine konkreten Anhaltspunkte mehr. Des-halb wird nun auch die bestehende Aufstallungsanordnung für Hausgeflügel in RAMSAR-Gebieten aufgehoben.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz