Markov: Projekte jetzt konzipieren und vorbereiten
Grenzüberschreitende Projekte zwischen Brandenburg und Polen sollen auch in der neuen EU-Förderperiode Gelder aus Brüssel erhalten. Erste Voraussetzungen dafür sind nun geschaffen worden. Brandenburgs Europaminister Dr. Helmuth Markov reichte heute das fertige INTERREG V A Kooperationsprogramm Brandenburg-Polen 2014-2020 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung ein. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Programmpartner aus Polen ist es gelungen, die notwendigen formalen Gremienabstimmungen zur Zukunft der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 2014-2020 des Landes Brandenburg mit dem polnischen Fördergebiet Lubuskie abzuschließen.
Helmuth Markov betonte aus diesem Anlass: „Mit dem Kooperationsprogramm wollen wir der Gesamtregion das Trennende einer Grenze nehmen und damit die Chance zu einem „Zusammen wachsen“ erhöhen. Dabei soll die regionale Identität und Verschiedenheit keinesfalls aufgegeben werden.“
Das Förderprogramm setzt vier so genannte Investitionsprioritäten
- Integration der Bevölkerung und Zusammenarbeit der Verwaltungen (einschließlich Kleinprojektefonds für die Finanzierung von u.a. Begegnungen),
- Stärkung der grenzübergreifenden Fähigkeiten und Kompetenzen,
- Gemeinsamer Erhalt des Natur- und Kulturerbes sowie
- Anbindung an die Transeuropäischen Netze und nachhaltiger Verkehr.
Die Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission soll voraussichtlich Mitte des kommenden Jahres vorliegen. Markov appellierte an Bürgerinnen und Bürger insbesondere in der Grenzregion: „Machen Sie sich diese EU-Fördergelder zu nutze. Bis zur Genehmigung des Kooperationsprogramms ist nun Zeit, gute und nachhaltige Projektideen vorzubereiten. Lassen Sie uns in den nächsten Jahren die Grenzregion gemeinsam fit für den Wettbewerb unter den Regionen Europas machen.“
Hintergrund:
INTERREG, oder wie es offiziell heißt, die “europäische territoriale Zusammenarbeit”, ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union. Seit mehr als 20 Jahren werden damit grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten unterstützt. INTERREG wird in drei Schwerpunkten (sogenannten Ausrichtungen) umgesetzt.
- grenzübergreifende Zusammenarbeit (Ausrichtung A): Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen
- transnationale Zusammenarbeit (Ausrichtung B): Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und kommunalen Partnern in transnationalen Kooperationsräumen
- interregionale Zusammenarbeit (Ausrichtung C): Kooperationsnetze und Erfahrungsaustausch, um die Wirksamkeit bestehender Instrumente für Regionalentwicklung und Kohäsion zu verbessern.
INTERREG wird nicht zentral durch die Europäische Kommission verwaltet. Vielmehr setzen sich vor Ort in jedem Grenzraum, in jedem transnationalen Kooperationsraum Vertreter der nationalen und regionalen Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten zusammen und definieren gemeinsam, unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen, die Entwicklungsprioritäten des jeweiligen Programms. Die Umsetzung erfolgt dann in konkreten Projekten, zu denen sich Partner von beiden Seiten der Grenze oder im Fall von transnationalen Programmen sogar aus mehreren Staaten zusammenfinden müssen. Auch in den Projekten erfolgt die Zielfindung, Umsetzung und Erfolgskontrolle wieder gemeinsam.
Das Land Brandenburg koordiniert in dieser EU-Förderperiode das Gesamtbudget des 100 Mio. € starken Kooperationsprogramms Brandenburg-Polen mit einem eigenen EU-Förderanteil in Höhe von 55 Mio. €.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.mwe.brandenburg.de/media_fast/5671/16122014_ETZ_Infobroschuere_FINAL.pdf