Die Welt der Arzneimittelrezepte hat ihre eigene Farbenlehre. Doch wann nutzt der Arzt welches Formular? Was bedeuten rosa, blau, gelb oder grün für den Patienten? Mit der Farbe ändern sich die Abrechnungsart und
die Gültigkeitsdauer eines Rezeptes. Die Landesapothekerkammer Brandenburg gibt einen Überblick, was bei der jeweiligen Farbkennzeichnung von Rezeptformularen zu beachten ist.
Das Kassenrezept: Die Mehrheit der Deutschen ist gesetzlich krankenversichert, sodass die Kosten für verschriebene Medikamente in der Regel von der Krankenkasse des Patienten übernommen werden. Wer nicht
befreit ist, muss für Fertigarzneimittel, individuelle Rezepturen und Medizinprodukte eine Zuzahlung von mindestens fünf bis maximal zehn Euro leisten. Auch wenn die Preise eines Herstellers über dem sogenannten,
von der Krankenkasse bestimmten Festbetrag für ein Arzneimittel liegen, fallen Mehrkosten für die Patienten an. Das Kassenrezept in rosa ist bis auf wenige Ausnahmen besonderer Therapierichtungen vier Wochen
nach Ausstellungsdatum gültig, auch quartalsüberschreitend. Das Privatrezept ist meist blau oder weiß und für privat versicherte Patienten gedacht. Doch auch gesetzlich Versicherte können ein solches Rezept bekommen: Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht im
Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind, wie etwa die Anti-Baby-Pille für Frauen über 20 Jahre, werden darüber verordnet. Das Rezept hat drei Monate Gültigkeit, wobei der Patient den vollen Preis für das
verschriebene Medikament selbst tragen muss. Rezepte für Betäubungsmittel (BtM-Rezepte) haben eine gelbe Farbe. Über sie werden unter anderem starke Schmerzmittel wie Morphin verschrieben. Sie unterliegen strengen Auflagen und werden daher in dreifacher
Ausfertigung ausgegeben: Das Original erhält die Krankenkasse, Arzt und Apotheker behalten jeweils einen Durchschlag. Die Kosten für das Medikament trägt die Krankenkasse, der Patient muss jedoch seine
Zuzahlung leisten. Betäubungsmittel dürfen auf ein BtM-Rezept, das vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, nicht mehr abgegeben werden. Die Empfehlung des Arztes: Seit 2004 gibt es das sogenannte grüne Rezept. Darüber verschreibt der Arzt apothekenpflichtige Medikamente, die wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Therapie sein können, deren
Kosten jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Sie sind frei verkäuflich, hochwertig und sicher wirksam. Daher sollten grüne Rezepte – auch wenn sie unbegrenzt gültig sind – unmittelbar nach
Verordnung eingelöst werden, um die Beschwerden zu lindern. Zusätzlich zu den Farbbestimmungen gilt: Pro Rezept darf der Arzt maximal drei Arzneimittel verschreiben – außer auf dem grünen Formular.
Wie Lasergravur Ihrem E-Commerce-Produkt einen echten Mehrwert verleiht
Im heutigen, hart umkämpften E-Commerce-Umfeld ist es wichtiger denn je, einzigartige Möglichkeiten zur Differenzierung Ihrer Produkte zu finden. Eine immer...