Die Innenminister und -senatoren der Länder haben unter Vorsitz von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm am 20. und 21. November 2008 in Potsdam getagt. An der Beratung nahm auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble teil.
„Die Ergebnisse unserer zweitägigen Beratungen können sich sehen lassen. Sie unterstreichen, dass sich Länder und Bund ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Sicherheit in unserem Lande bewusst sind”, sagte Schönbohm zum Abschluss der Beratungen heute in Potsdam.
Zu den zentralen Themen der Beratungen zählten die Fortschreibung des Programms Innere Sicherheit, die Vorbereitungen der Volkszählung 2011, die weitere Unterstützung des Polizeiaufbaus in Afghanistan und die Eindämmung der Jugendkriminalität.
Die Konferenz unterstützt die Initiative von Bundesinnenminister Schäuble für eine europäische Lösung für verfolgte Christen aus dem Irak. „Europa muss den Christen, denen eine Rückkehr in den Irak auf keinen Fall zugemutet werden kann, helfen. Diese Hilfe darf nicht von der Haltung der irakischen Regierung abhängig gemacht werden”, sagte der IMK-Vorsitzende. Die EU-Innenminister befassen sich in der nächsten Woche in Brüssel erneut mit dem Thema. Schönbohm betonte zudem: „Zunächst müssen die Entscheidungen in Brüssel fallen. Im Rahmen einer europäischen Lösung wird sich Deutschland beteiligen.”
Die Innenressortchefs nahmen ferner den Sachstandbericht zur Fortschreibung des Programms Innere Sicherheit zustimmend zur Kenntnis. Die Arbeitgruppe unter Leitung Brandenburgs wurde gebeten, auf der Basis des Berichtes bis Anfang 2009 einen Entwurf für die Fortschreibung des Programms vorzulegen. Schönbohm sagte, in der Arbeitsgruppe herrsche weitgehend Einvernehmen.
Das Programm soll an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Dabei geht es unter anderem um die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, den Schutz kritischer Infrastrukturen, die Bedeutung der Sicherheitsforschung, die Konsequenzen aus der demographischen Entwicklung sowie Strukturen der Internetkriminalität und der Verkehrs- und Kriminalitätsentwicklung insgesamt.
„Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit zählt zu den staatlichen Kernaufgaben, die auch in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage nicht vernachlässigt werden dürfen”, betonte Schönbohm. Dabei sei die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus die wohl größte Herausforderung. „Deshalb müssen wir die personellen, technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen so weiterentwickeln, dass Polizeien und Nachrichtendienste auch künftig effektiv gegen die international agierenden Terrornetzwerke vergehen können”, so der IMK-Vorsitzende. Zugleich müssten Bund und Länder ihre Ressourcen unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes noch besser nutzen.
Schönbohm unterstrich zudem, eine erfolgreiche Integration sei ebenso wie die Steuerung und Lenkung von Migration von zentraler Bedeutung für die Zukunft des Landes. In diesem Zusammenhang werde für die Sicherheitsbehörden die Frage der Personalgewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund in Zukunft noch wichtiger werden.
Mit Blick auf den EU-weit verbindlich durchzuführenden Zensus 2011 forderten die Ressortchefs den Bund auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zensusanordnungsgesetz baldmöglichst vorzulegen, um das Gesetzgebungsverfahren förmlich einzuleiten. „Jede weitere Verzögerung der Gesetzgebung auf Bundesebene droht die Durchführung des Zensus in Frage zu stellen”, mahnte Schönbohm. Erst wenn das Bundesgesetz vorliege, könnten auch die notwendigen Landesregelungen beschlossen werden. „Sachsen, Saarland, Thüringen und Brandenburg, wo im nächsten Jahr neben den EU- und den Bundestagswahlen auch Landtagswahlen anstehen, kommen sonst in schwieriges Fahrwasser”, sagte Schönbohm.
Die Ressortchefs unterstrichen, es müsse eine angemessene Kostenerstattung des Bundes erreicht werden. Zur Kalkulation der Kosten habe die IMK den Bundesinnenminister und den IMK-Vorsitzenden gebeten, möglichst rasch eine unabhängige Kostenkalkulation durch die Rechnungshöfe von Bund und Ländern zu veranlassen.
Bislang will sich der Bund mit lediglich zehn Prozent an den Gesamtkosten von rund 500 Millionen Euro beteiligen. „Außerdem müssen in dem Gesetz Verfahrensregelungen verankert werden, die wie bei den vorangegangen Zensen die Einheitlichkeit des Verfahrens sicherstellen, um einheitlich ermittelte und somit vergleichbare Einwohnerzahlen zu gewinnen,” sagte der IMK-Vorsitzende.
Im Unterschied zur herkömmlichen Volkszählung, wie sie 1987 in der Bundesrepublik und 1981 in der DDR durchgeführt wurde, werden für den registergestützten Zensus 2011 überwiegend die Verwaltungsdaten der rund 82 Millionen Bundesbürger genutzt. Dazu gehören die Daten der Landesvermessungsämter, der kommunalen Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus werden im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe bei rund acht Millionen Einwohnern direkte Befragungen durchgeführt. Zusätzlich findet eine Gebäude- und Wohnungszählung statt, um u.a. die Zahl der Wohnungen in Deutschland zu ermitteln. Dazu werden bundesweit alle rund 17,5 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt.
Die Länder werden weiter nach Kräften den Aufbau einer rechtsstaatlichen Polizei in Afghanistan unterstützen. Die Innenminister und -senatoren begrüßten den Bericht von Bundesinnenminister Schäuble, der Fortschritte in vielen Bereichen der europäischen und deutschen Zusammenarbeit mit Afghanistan bei Aufbau und Ausbildung von örtlichen Polizeikräften aufzeigt.
Der IMK-Vorsitzende Schönbohm verwies vor allem auf die Verbesserung der Schutzausstattung der deutschen Polizisten in Afghanistan sowie die Ausweitung der Aktivitäten im Rahmen des bilateralen deutschen Polizeiprojektes und der EUPOL-Mission. Als Beispiel nannte er die Einrichtung eines Trainingscamps mit deutscher Unterstützung im nordafghanischen Mazar-e Sharif für maximal 200 Auszubildende. Dort können jährlich bei voller Auslastung bis zu 1.000 Polizisten aus- und fortgebildet werden. Insgesamt wurden seit 2002 unter deutscher Verantwortung bislang rund 24.000 afghanische Polizisten aus- und fortgebildet. Zur Durchführung der Projekte des bilateralen Projektteams in Afghanistan werden bis zum Jahresende mehr als 100 deutsche Experten zur Verfügung stehen.
Die Verdreifachung der deutschen Finanzmittel für den Polizeiaufbau in Afghanistan auf 35,7 Millionen Euro in diesem Jahr ermögliche auch die Finanzierung mehrerer Großprojekte. Schönbohm nannte den Neubau der Grenzpolizeifakultät in Kabul mit einer Ausbildungskapazität von bis zu 500 Anwärtern und den Neubau einer Außenstelle der Polizeiakademie in Mazar-e Sharif mit der gleichen Kapazität. Beide Projekte sollen nach der Fertigstellung im nächsten Jahr in afghanische Verantwortung übergehen. Ferner sollen aus deutschen Mitteln weitere deutsche Trainingscamps in Kunduz und Kabul sowie der Neubau eines Hauptquartiers der Bereitschaftspolizei und der Neubau eines Polizeihauptquartiers in Feyzabad finanziert werden.
Die Länder werden nach den Worten Schönbohms auch ihren Beitrag zur Personalaufstockung der EUPOL-Mission leisten. EUPOL soll bis Ende 2009 die Zielstärke von 400 Experten erreichen. Deutschland hat angeboten, bis zu 120 Experten dafür bereitzustellen. Deutschland würde damit, wie bislang schon, das größte Kontingent der EUPOL-Mission stellen.
„Der Aufbau der Polizei ist ein außerordentlich wichtiger Beitrag zum zivilen Wiederaufbau Afghanistans. Je weiter dieser Prozess voranschreitet, desto stärker wird es der afghanischen Regierung möglich, Sicherheit für ihre Bürger mit eigenen Kräften zu garantieren und so das Vertrauen in die Polizei und in den Staat zu stärken. Wir wissen aber auch, dass dies nicht von heute auf morgen geht. Wir brauchen weiter einen langen Atem”, betonte der IMK-Vorsitzende.
Zur besseren Bekämpfung der Jugendkriminalität verabschiedete die IMK länderübergreifende Handlungsempfehlungen. Grundlage war ein Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Jugendgewalt, der in der Frühjahrskonferenz beraten worden ist. Die Innenminister und -senatoren unterstreichen die Bedeutung der Früherkennung kriminalitäts- und kindeswohlriskanter Entwicklungen bei Kindern und Jugendlichen. Sie empfehlen eine Überprüfung der entsprechenden Aus- und Fortbildungskonzeptionen. Die IMK bekräftigte die Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen verstärkt zu evaluieren und hält eine Verstärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen sowie der an ihrer Erziehung Beteiligten für erforderlich.
Die Innenminister und -senatoren sehen außerdem die Notwendigkeit ausreichender rechtlicher Grundlagen für den ressortübergreifenden Austausch von Daten, wenn Erkenntnisse zu gefährdeten Kindern vorliegen. Die IMK verweist auf den gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder zum Kindesschutz vom 12.06.2008, wonach in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Befugnisnorm verwiesen wird. Die IMK beauftragte ihren Vorsitzenden, ressortbereichsübergreifend eine Prüfung und gegebenenfalls erforderliche Änderungen relevanter bundesrechtlicher Regelungen anzuregen.
Die IMK hält es für wünschenswert, auch die Wirksamkeit von Verfügungen und Rahmenbedingungen des jugendstrafrechtlichen Verfahrens und der Jugendhilfe, insbesondere für junge Mehrfachtäter zu überprüfen.
Die Konferenz begrüßte die Erfassung und Auswertbarkeit der Gruppe der Mehrfachtäter sowie die Erfassung von weiteren Tatmitteln, insbesondere Messern, in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Sofern Länder die Erprobung der Praxistauglichkeit der Erfassung des Migrationshintergrundes planen, ist laut Beschluss auf eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu achten.
Die IMK unterstützte ferner die beabsichtigte Initiierung einer Studie zu möglichen Entwicklungen im Bereich der Jugendkriminalität, insbesondere der Jugendgewaltkriminalität und bittet ihren Arbeitskreis Innere Sicherheit, diese der IMK bis zur Herbstsitzung 2009 vorzulegen.
Der IMK-Vorsitzende unterstrich: „Die anhaltend hohe Kriminalitätsbelastung durch Straftaten junger Menschen, insbesondere die Jugendgewaltkriminalität bleibt weiterhin eine gesellschaftliche Herausforderung. Für gefährdete Kinder und Jugendliche muss ein gesellschaftlicher Schutzschirm gegen kriminelles Abgleiten gespannt sein, der Prävention sowie Fürsorge mit schnellem Einschreiten und konsequenter Strafverfolgung verbindet. Das ist gleichzeitig die beste Hilfe, wenn Familien in ihrer Verantwortung für Heranwachsende überfordert sind.”
Besorgt zeigten sich die Konferenzteilnehmer angesichts der Zunahme der Manipulationen an Geldautomaten. Sie verwiesen darauf, dass bereits seit längerem Hard- und Software verfügbar sind, mit deren Hilfe den so genannten Skimming-Attacken auf Geldautomaten und andere elektronische Kartenlesesysteme wirksam entgegen gewirkt werden kann. Die vorhandene Technik zur Erhöhung der Sicherheit von Geldautomaten müsse in ganz Deutschland flächendeckend eingesetzt werden. Auch seien weitere Präventionsmaßnahmen erforderlich, in die auch die Überweisungsterminals einbezogen werden müssten. Die IMK bat ihren Vorsitzenden, die Bundesverbände der Kreditinstitute und Banken zu bitten, in geeigneter Weise für einen Einsatz der am Markt verfügbaren ‚Anti-Skimming-Module’ zu sorgen.
Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei mit insgesamt 1.349 Skimming-Angriffen auf 459 Geldausgabeautomaten eine Steigerungsrate dieser Fälle um fast 50 Prozent. Im Ergebnis dieser illegalen Datenabgriffe kam es im vergangenen Jahr zu rund 70.000 unberechtigten Abhebungen mit einem Schaden von etwa 21 Mio. Euro. „Die Schäden steigen auch in diesem Jahr bundesweit weiter stark an. Neben hohem materiellem Schaden sorgen diese Straftaten verständlicherweise für große Unsicherheit bei vielen Karteninhabern”, begründete Schönbohm den Handlungsbedarf.
Ferner betonte die Innenministerkonferenz, dass auch künftig Teile des Steueraufkommens zweckgebunden für die Finanzierung des Feuerschutzes bereitgestellt und verwendet werden müssten. Die IMK begrüßte die Zusammenführung von Ertragshoheit und Verwaltungskompetenz im Rahmen der Neuordnung des Steuersystems. Unter Berücksichtigung der auch durch die Kommission aufgezeigten Sonderrolle der Feuerschutzsteuer sprechen sich die Minister für den Erhalt dieser Steuer als Ländersteuer zur zweckgebundenen Finanzierung des Brandschutzes aus.
Die Konferenz nahm den Prüfbericht zur Möglichkeit eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Scientology Organisation zur Kenntnis. Sie ist der Auffassung, dass die verfassungsfeindliche Zielrichtung der SO eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Deutschland – zumindest in deren Zentren – erforderlich macht.
Die IMK befasste sich zudem mit verschiedenen Verkehrsfragen. So sprachen sich die Ressortchefs für ein schärferes Vorgehen gegen Drogen am Steuer aus. Dazu soll auch die Möglichkeit einer sofortigen Beschlagnahme des Führerscheins beim Verdacht einer Fahrt unter Einfluss so genannter ‚harter Drogen’ geschaffen werden, wie der IMK-Vorsitzende erläuterte. Die Innenministerkonferenz empfiehlt daher, eine Rechtsgrundlage zur sofortigen Beschlagnahme des Führerscheins zu schaffen. Sie bittet den Vorsitzenden, an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung heranzutreten, um ein entsprechendes Gesetzesvorhaben zu initiieren.
Mit einer Reihe von Maßnahmen wollen die Innenressortchefs dem steigenden Anteil von Motorradfahrern an den Verkehrstoten entgegenwirken. Dazu wurde eine bundesweit abgestimmte Informationskampagne über besondere Gefahren für Kradfahrer zum Start der Motorradsaison 2009 verabredet. Mehr Sicherheit sollen auch eine europaweit verpflichtende serienmäßige Ausstattung von Motorrädern mit Anti-Blockiersystemen bringen sowie eine Änderung bei der Helmpflicht, die das Tragen von Helmen nach der europäischen ECE-Norm vorschreibt. Gleichzeitig sprach sich die Konferenz für eine deutliche Erhöhung der Bußgelder bei unerlaubten technischen Veränderungen an Motorrädern aus. Ferner sollen die Voraussetzungen für einen polizeilichen Zugriff auf die Flensburger Verkehrsünderkartei geschaffen werden, um Motorradfahrer frühzeitig zu verkehrserzieherischen Gesprächen laden zu können. „Fast jedes sechste Todesopfer auf unseren Straßen ist ein Motorradfahrer. Dieser Anteil hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. So kann und darf es nicht weitergehen”, betonte Schönbohm.
Dringenden Handlungsbedarf sehen die Innenressortchefs zur Entlastung der Polizei bei technischen Abfahrtkontrollen und erforderlichen Begleitmaßnahmen zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten. Hierbei handele es sich nicht um originäre polizeiliche Aufgaben, betonte Schönbohm. Eine Entlastungsmöglichkeit könne beispielsweise der Einsatz von Privaten als Verwaltungshelfer bei der Begleitung solcher Transporte sein. „Allein im vergangenen Jahr ist die Zahl der von Polizeikräften begleiteten Transporte um gut ein Fünftel gestiegen. Eine solche Entwicklung kann die Polizei selbst bei intelligenter Zusammenlegung von Transporten auf Dauer nicht verkraften. Viele Aufgaben können auch von amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern erfüllt werden. Dieses Potenzial müssen wir für die Entlastung unserer Polizeien nutzen”, sagte Schönbohm. Der IMK-Vorsitzende wurde gebeten, die Beschlüsse und Entlastungsvorschläge der Verkehrsministerkonferenz zuzuleiten.
Die IMK nahm ferner das Fakultativabkommen zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes zur Kenntnis, das sich auch mit Fragen der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten befasst, Die Länder wollen das Bewusstsein für das Schicksal solcher Kinder, die als Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland kommen, weiter stärken. Sie bitten den Bund, dies mit den Ausländerrechtsreferenten zu erörtern.
Im Streit um wettbewerbsrechtliche Kontrollkompetenzen des Bundeskartellamtes bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen in Folge von Gebietsreformen wurde der Bundesinnenminister gebeten, in der Bundesregierung auf eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen hinzuwirken. Das Bundeskartellamt vertritt die Auffassung, dass derartige Zusammenlegungen einer wettbewerbsrechtlichen Zusammenschlusskontrolle unterliegen. Die Länder betrachten dies als Eingriff in ihre Gesetzgebungskompetenz. Ihrer Auffassung nach sind derartige Zusammenlegungen lediglich die zwangsläufige Auswirkung kommunaler Neugliederungen.
Die Innenminister und -senatoren sprachen sich weiterhin dafür aus, die pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger vom 1. Januar 2009 an um 25 Prozent anzuheben.
Zur schnellen Warnung und Information der Bevölkerung bei vorliegenden oder drohenden Katastrophenfällen, im Verteidigungsfall sowie für den Fall anderer erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit sollen mit Hilfe des Satellitengestützten Warnsystems des Bundes (SatWas) amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgestrahlt werden. Die Innenministerkonferenz stimmte einem entsprechenden Vereinbarungsentwurf des Bundesinnenministeriums mit den in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und dem Deutschlandradio zu.
Zudem machte sich die IMK den Bericht ihres zuständigen Arbeitskreises zur Fortbildung im öffentlichen Dienst als Positionspapier zu Eigen. Die Ressortchefs betonten dabei die Notwendigkeit der Einbindung der dienstlichen Fortbildung in die Verwaltungsmodernisierungsprozesse der Länder sowie der Begleitung von Umstrukturierungsprozessen durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen. Sie sprachen sich ferner dafür aus, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine moderne und effiziente dienstliche Fortbildung herbeizuführen.
Der Bundesinnenminister wurde ferner gebeten, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die auf der Grundlage einer Evaluierung der bestehenden Vorschriften einen Bericht über mögliche praxisgerechte Optionen zur Fortentwicklung und Vereinfachung des Ausweisungsrechts erarbeiten soll. Fast vier Jahre nach dem In-Krafttreten des Aufenthaltsgesetzes sei eine eingehende Prüfung des Ausweisungsrechts unter Würdigung der mittlerweile aus der Anwendungspraxis gewonnenen Erkenntnis sinnvoll, hieß es.
Die Konferenz nahm den Abschlussbericht der so genannten ‚Zukunftsgruppe’ zur künftigen europäischen Innenpolitik vom Sommer dieses Jahres zur Kenntnis. Sie unterstrich, dass die Stärkung vorhandener Einrichtungen und die Ausschöpfung bestehender Rechtsakte Vorrang haben müsse vor der Schaffung neuer Strukturen und Instrumente. Die EU solle nur dort tätig werden, wo ein Mehrwert im Vergleich zu nationalen Maßnahmen zu erzielen ist. „Die in den Empfehlungen der Zukunftsgruppe vorgesehene Intensivierung der operativen polizeilichen Zusammenarbeit muss nach Auffassung der IMK auch zu einer weiteren Stärkung von Europol als Kompetenzzentrum für technische und koordinatorischen Unterstützung und operative Informationsplattform genutzt werden”, sagte Schönbohm.
Die IMK nahm ferner das Konzept zur Erhöhung des deutschen Personalanteils bei Europol zustimmend zu Kenntnis. „Wir sehen darin ein geeignetes Instrument zur Stärkung der Rolle Deutschlands bei der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU”, sagte der IMK-Vorsitzende.
Quelle: Ministerium des Innern
Die Innenminister und -senatoren der Länder haben unter Vorsitz von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm am 20. und 21. November 2008 in Potsdam getagt. An der Beratung nahm auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble teil.
„Die Ergebnisse unserer zweitägigen Beratungen können sich sehen lassen. Sie unterstreichen, dass sich Länder und Bund ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Sicherheit in unserem Lande bewusst sind”, sagte Schönbohm zum Abschluss der Beratungen heute in Potsdam.
Zu den zentralen Themen der Beratungen zählten die Fortschreibung des Programms Innere Sicherheit, die Vorbereitungen der Volkszählung 2011, die weitere Unterstützung des Polizeiaufbaus in Afghanistan und die Eindämmung der Jugendkriminalität.
Die Konferenz unterstützt die Initiative von Bundesinnenminister Schäuble für eine europäische Lösung für verfolgte Christen aus dem Irak. „Europa muss den Christen, denen eine Rückkehr in den Irak auf keinen Fall zugemutet werden kann, helfen. Diese Hilfe darf nicht von der Haltung der irakischen Regierung abhängig gemacht werden”, sagte der IMK-Vorsitzende. Die EU-Innenminister befassen sich in der nächsten Woche in Brüssel erneut mit dem Thema. Schönbohm betonte zudem: „Zunächst müssen die Entscheidungen in Brüssel fallen. Im Rahmen einer europäischen Lösung wird sich Deutschland beteiligen.”
Die Innenressortchefs nahmen ferner den Sachstandbericht zur Fortschreibung des Programms Innere Sicherheit zustimmend zur Kenntnis. Die Arbeitgruppe unter Leitung Brandenburgs wurde gebeten, auf der Basis des Berichtes bis Anfang 2009 einen Entwurf für die Fortschreibung des Programms vorzulegen. Schönbohm sagte, in der Arbeitsgruppe herrsche weitgehend Einvernehmen.
Das Programm soll an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Dabei geht es unter anderem um die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, den Schutz kritischer Infrastrukturen, die Bedeutung der Sicherheitsforschung, die Konsequenzen aus der demographischen Entwicklung sowie Strukturen der Internetkriminalität und der Verkehrs- und Kriminalitätsentwicklung insgesamt.
„Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit zählt zu den staatlichen Kernaufgaben, die auch in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage nicht vernachlässigt werden dürfen”, betonte Schönbohm. Dabei sei die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus die wohl größte Herausforderung. „Deshalb müssen wir die personellen, technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen so weiterentwickeln, dass Polizeien und Nachrichtendienste auch künftig effektiv gegen die international agierenden Terrornetzwerke vergehen können”, so der IMK-Vorsitzende. Zugleich müssten Bund und Länder ihre Ressourcen unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes noch besser nutzen.
Schönbohm unterstrich zudem, eine erfolgreiche Integration sei ebenso wie die Steuerung und Lenkung von Migration von zentraler Bedeutung für die Zukunft des Landes. In diesem Zusammenhang werde für die Sicherheitsbehörden die Frage der Personalgewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund in Zukunft noch wichtiger werden.
Mit Blick auf den EU-weit verbindlich durchzuführenden Zensus 2011 forderten die Ressortchefs den Bund auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zensusanordnungsgesetz baldmöglichst vorzulegen, um das Gesetzgebungsverfahren förmlich einzuleiten. „Jede weitere Verzögerung der Gesetzgebung auf Bundesebene droht die Durchführung des Zensus in Frage zu stellen”, mahnte Schönbohm. Erst wenn das Bundesgesetz vorliege, könnten auch die notwendigen Landesregelungen beschlossen werden. „Sachsen, Saarland, Thüringen und Brandenburg, wo im nächsten Jahr neben den EU- und den Bundestagswahlen auch Landtagswahlen anstehen, kommen sonst in schwieriges Fahrwasser”, sagte Schönbohm.
Die Ressortchefs unterstrichen, es müsse eine angemessene Kostenerstattung des Bundes erreicht werden. Zur Kalkulation der Kosten habe die IMK den Bundesinnenminister und den IMK-Vorsitzenden gebeten, möglichst rasch eine unabhängige Kostenkalkulation durch die Rechnungshöfe von Bund und Ländern zu veranlassen.
Bislang will sich der Bund mit lediglich zehn Prozent an den Gesamtkosten von rund 500 Millionen Euro beteiligen. „Außerdem müssen in dem Gesetz Verfahrensregelungen verankert werden, die wie bei den vorangegangen Zensen die Einheitlichkeit des Verfahrens sicherstellen, um einheitlich ermittelte und somit vergleichbare Einwohnerzahlen zu gewinnen,” sagte der IMK-Vorsitzende.
Im Unterschied zur herkömmlichen Volkszählung, wie sie 1987 in der Bundesrepublik und 1981 in der DDR durchgeführt wurde, werden für den registergestützten Zensus 2011 überwiegend die Verwaltungsdaten der rund 82 Millionen Bundesbürger genutzt. Dazu gehören die Daten der Landesvermessungsämter, der kommunalen Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus werden im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe bei rund acht Millionen Einwohnern direkte Befragungen durchgeführt. Zusätzlich findet eine Gebäude- und Wohnungszählung statt, um u.a. die Zahl der Wohnungen in Deutschland zu ermitteln. Dazu werden bundesweit alle rund 17,5 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt.
Die Länder werden weiter nach Kräften den Aufbau einer rechtsstaatlichen Polizei in Afghanistan unterstützen. Die Innenminister und -senatoren begrüßten den Bericht von Bundesinnenminister Schäuble, der Fortschritte in vielen Bereichen der europäischen und deutschen Zusammenarbeit mit Afghanistan bei Aufbau und Ausbildung von örtlichen Polizeikräften aufzeigt.
Der IMK-Vorsitzende Schönbohm verwies vor allem auf die Verbesserung der Schutzausstattung der deutschen Polizisten in Afghanistan sowie die Ausweitung der Aktivitäten im Rahmen des bilateralen deutschen Polizeiprojektes und der EUPOL-Mission. Als Beispiel nannte er die Einrichtung eines Trainingscamps mit deutscher Unterstützung im nordafghanischen Mazar-e Sharif für maximal 200 Auszubildende. Dort können jährlich bei voller Auslastung bis zu 1.000 Polizisten aus- und fortgebildet werden. Insgesamt wurden seit 2002 unter deutscher Verantwortung bislang rund 24.000 afghanische Polizisten aus- und fortgebildet. Zur Durchführung der Projekte des bilateralen Projektteams in Afghanistan werden bis zum Jahresende mehr als 100 deutsche Experten zur Verfügung stehen.
Die Verdreifachung der deutschen Finanzmittel für den Polizeiaufbau in Afghanistan auf 35,7 Millionen Euro in diesem Jahr ermögliche auch die Finanzierung mehrerer Großprojekte. Schönbohm nannte den Neubau der Grenzpolizeifakultät in Kabul mit einer Ausbildungskapazität von bis zu 500 Anwärtern und den Neubau einer Außenstelle der Polizeiakademie in Mazar-e Sharif mit der gleichen Kapazität. Beide Projekte sollen nach der Fertigstellung im nächsten Jahr in afghanische Verantwortung übergehen. Ferner sollen aus deutschen Mitteln weitere deutsche Trainingscamps in Kunduz und Kabul sowie der Neubau eines Hauptquartiers der Bereitschaftspolizei und der Neubau eines Polizeihauptquartiers in Feyzabad finanziert werden.
Die Länder werden nach den Worten Schönbohms auch ihren Beitrag zur Personalaufstockung der EUPOL-Mission leisten. EUPOL soll bis Ende 2009 die Zielstärke von 400 Experten erreichen. Deutschland hat angeboten, bis zu 120 Experten dafür bereitzustellen. Deutschland würde damit, wie bislang schon, das größte Kontingent der EUPOL-Mission stellen.
„Der Aufbau der Polizei ist ein außerordentlich wichtiger Beitrag zum zivilen Wiederaufbau Afghanistans. Je weiter dieser Prozess voranschreitet, desto stärker wird es der afghanischen Regierung möglich, Sicherheit für ihre Bürger mit eigenen Kräften zu garantieren und so das Vertrauen in die Polizei und in den Staat zu stärken. Wir wissen aber auch, dass dies nicht von heute auf morgen geht. Wir brauchen weiter einen langen Atem”, betonte der IMK-Vorsitzende.
Zur besseren Bekämpfung der Jugendkriminalität verabschiedete die IMK länderübergreifende Handlungsempfehlungen. Grundlage war ein Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Jugendgewalt, der in der Frühjahrskonferenz beraten worden ist. Die Innenminister und -senatoren unterstreichen die Bedeutung der Früherkennung kriminalitäts- und kindeswohlriskanter Entwicklungen bei Kindern und Jugendlichen. Sie empfehlen eine Überprüfung der entsprechenden Aus- und Fortbildungskonzeptionen. Die IMK bekräftigte die Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen verstärkt zu evaluieren und hält eine Verstärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen sowie der an ihrer Erziehung Beteiligten für erforderlich.
Die Innenminister und -senatoren sehen außerdem die Notwendigkeit ausreichender rechtlicher Grundlagen für den ressortübergreifenden Austausch von Daten, wenn Erkenntnisse zu gefährdeten Kindern vorliegen. Die IMK verweist auf den gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder zum Kindesschutz vom 12.06.2008, wonach in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Befugnisnorm verwiesen wird. Die IMK beauftragte ihren Vorsitzenden, ressortbereichsübergreifend eine Prüfung und gegebenenfalls erforderliche Änderungen relevanter bundesrechtlicher Regelungen anzuregen.
Die IMK hält es für wünschenswert, auch die Wirksamkeit von Verfügungen und Rahmenbedingungen des jugendstrafrechtlichen Verfahrens und der Jugendhilfe, insbesondere für junge Mehrfachtäter zu überprüfen.
Die Konferenz begrüßte die Erfassung und Auswertbarkeit der Gruppe der Mehrfachtäter sowie die Erfassung von weiteren Tatmitteln, insbesondere Messern, in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Sofern Länder die Erprobung der Praxistauglichkeit der Erfassung des Migrationshintergrundes planen, ist laut Beschluss auf eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu achten.
Die IMK unterstützte ferner die beabsichtigte Initiierung einer Studie zu möglichen Entwicklungen im Bereich der Jugendkriminalität, insbesondere der Jugendgewaltkriminalität und bittet ihren Arbeitskreis Innere Sicherheit, diese der IMK bis zur Herbstsitzung 2009 vorzulegen.
Der IMK-Vorsitzende unterstrich: „Die anhaltend hohe Kriminalitätsbelastung durch Straftaten junger Menschen, insbesondere die Jugendgewaltkriminalität bleibt weiterhin eine gesellschaftliche Herausforderung. Für gefährdete Kinder und Jugendliche muss ein gesellschaftlicher Schutzschirm gegen kriminelles Abgleiten gespannt sein, der Prävention sowie Fürsorge mit schnellem Einschreiten und konsequenter Strafverfolgung verbindet. Das ist gleichzeitig die beste Hilfe, wenn Familien in ihrer Verantwortung für Heranwachsende überfordert sind.”
Besorgt zeigten sich die Konferenzteilnehmer angesichts der Zunahme der Manipulationen an Geldautomaten. Sie verwiesen darauf, dass bereits seit längerem Hard- und Software verfügbar sind, mit deren Hilfe den so genannten Skimming-Attacken auf Geldautomaten und andere elektronische Kartenlesesysteme wirksam entgegen gewirkt werden kann. Die vorhandene Technik zur Erhöhung der Sicherheit von Geldautomaten müsse in ganz Deutschland flächendeckend eingesetzt werden. Auch seien weitere Präventionsmaßnahmen erforderlich, in die auch die Überweisungsterminals einbezogen werden müssten. Die IMK bat ihren Vorsitzenden, die Bundesverbände der Kreditinstitute und Banken zu bitten, in geeigneter Weise für einen Einsatz der am Markt verfügbaren ‚Anti-Skimming-Module’ zu sorgen.
Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei mit insgesamt 1.349 Skimming-Angriffen auf 459 Geldausgabeautomaten eine Steigerungsrate dieser Fälle um fast 50 Prozent. Im Ergebnis dieser illegalen Datenabgriffe kam es im vergangenen Jahr zu rund 70.000 unberechtigten Abhebungen mit einem Schaden von etwa 21 Mio. Euro. „Die Schäden steigen auch in diesem Jahr bundesweit weiter stark an. Neben hohem materiellem Schaden sorgen diese Straftaten verständlicherweise für große Unsicherheit bei vielen Karteninhabern”, begründete Schönbohm den Handlungsbedarf.
Ferner betonte die Innenministerkonferenz, dass auch künftig Teile des Steueraufkommens zweckgebunden für die Finanzierung des Feuerschutzes bereitgestellt und verwendet werden müssten. Die IMK begrüßte die Zusammenführung von Ertragshoheit und Verwaltungskompetenz im Rahmen der Neuordnung des Steuersystems. Unter Berücksichtigung der auch durch die Kommission aufgezeigten Sonderrolle der Feuerschutzsteuer sprechen sich die Minister für den Erhalt dieser Steuer als Ländersteuer zur zweckgebundenen Finanzierung des Brandschutzes aus.
Die Konferenz nahm den Prüfbericht zur Möglichkeit eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Scientology Organisation zur Kenntnis. Sie ist der Auffassung, dass die verfassungsfeindliche Zielrichtung der SO eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Deutschland – zumindest in deren Zentren – erforderlich macht.
Die IMK befasste sich zudem mit verschiedenen Verkehrsfragen. So sprachen sich die Ressortchefs für ein schärferes Vorgehen gegen Drogen am Steuer aus. Dazu soll auch die Möglichkeit einer sofortigen Beschlagnahme des Führerscheins beim Verdacht einer Fahrt unter Einfluss so genannter ‚harter Drogen’ geschaffen werden, wie der IMK-Vorsitzende erläuterte. Die Innenministerkonferenz empfiehlt daher, eine Rechtsgrundlage zur sofortigen Beschlagnahme des Führerscheins zu schaffen. Sie bittet den Vorsitzenden, an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung heranzutreten, um ein entsprechendes Gesetzesvorhaben zu initiieren.
Mit einer Reihe von Maßnahmen wollen die Innenressortchefs dem steigenden Anteil von Motorradfahrern an den Verkehrstoten entgegenwirken. Dazu wurde eine bundesweit abgestimmte Informationskampagne über besondere Gefahren für Kradfahrer zum Start der Motorradsaison 2009 verabredet. Mehr Sicherheit sollen auch eine europaweit verpflichtende serienmäßige Ausstattung von Motorrädern mit Anti-Blockiersystemen bringen sowie eine Änderung bei der Helmpflicht, die das Tragen von Helmen nach der europäischen ECE-Norm vorschreibt. Gleichzeitig sprach sich die Konferenz für eine deutliche Erhöhung der Bußgelder bei unerlaubten technischen Veränderungen an Motorrädern aus. Ferner sollen die Voraussetzungen für einen polizeilichen Zugriff auf die Flensburger Verkehrsünderkartei geschaffen werden, um Motorradfahrer frühzeitig zu verkehrserzieherischen Gesprächen laden zu können. „Fast jedes sechste Todesopfer auf unseren Straßen ist ein Motorradfahrer. Dieser Anteil hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. So kann und darf es nicht weitergehen”, betonte Schönbohm.
Dringenden Handlungsbedarf sehen die Innenressortchefs zur Entlastung der Polizei bei technischen Abfahrtkontrollen und erforderlichen Begleitmaßnahmen zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten. Hierbei handele es sich nicht um originäre polizeiliche Aufgaben, betonte Schönbohm. Eine Entlastungsmöglichkeit könne beispielsweise der Einsatz von Privaten als Verwaltungshelfer bei der Begleitung solcher Transporte sein. „Allein im vergangenen Jahr ist die Zahl der von Polizeikräften begleiteten Transporte um gut ein Fünftel gestiegen. Eine solche Entwicklung kann die Polizei selbst bei intelligenter Zusammenlegung von Transporten auf Dauer nicht verkraften. Viele Aufgaben können auch von amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern erfüllt werden. Dieses Potenzial müssen wir für die Entlastung unserer Polizeien nutzen”, sagte Schönbohm. Der IMK-Vorsitzende wurde gebeten, die Beschlüsse und Entlastungsvorschläge der Verkehrsministerkonferenz zuzuleiten.
Die IMK nahm ferner das Fakultativabkommen zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes zur Kenntnis, das sich auch mit Fragen der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten befasst, Die Länder wollen das Bewusstsein für das Schicksal solcher Kinder, die als Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland kommen, weiter stärken. Sie bitten den Bund, dies mit den Ausländerrechtsreferenten zu erörtern.
Im Streit um wettbewerbsrechtliche Kontrollkompetenzen des Bundeskartellamtes bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen in Folge von Gebietsreformen wurde der Bundesinnenminister gebeten, in der Bundesregierung auf eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen hinzuwirken. Das Bundeskartellamt vertritt die Auffassung, dass derartige Zusammenlegungen einer wettbewerbsrechtlichen Zusammenschlusskontrolle unterliegen. Die Länder betrachten dies als Eingriff in ihre Gesetzgebungskompetenz. Ihrer Auffassung nach sind derartige Zusammenlegungen lediglich die zwangsläufige Auswirkung kommunaler Neugliederungen.
Die Innenminister und -senatoren sprachen sich weiterhin dafür aus, die pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger vom 1. Januar 2009 an um 25 Prozent anzuheben.
Zur schnellen Warnung und Information der Bevölkerung bei vorliegenden oder drohenden Katastrophenfällen, im Verteidigungsfall sowie für den Fall anderer erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit sollen mit Hilfe des Satellitengestützten Warnsystems des Bundes (SatWas) amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgestrahlt werden. Die Innenministerkonferenz stimmte einem entsprechenden Vereinbarungsentwurf des Bundesinnenministeriums mit den in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und dem Deutschlandradio zu.
Zudem machte sich die IMK den Bericht ihres zuständigen Arbeitskreises zur Fortbildung im öffentlichen Dienst als Positionspapier zu Eigen. Die Ressortchefs betonten dabei die Notwendigkeit der Einbindung der dienstlichen Fortbildung in die Verwaltungsmodernisierungsprozesse der Länder sowie der Begleitung von Umstrukturierungsprozessen durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen. Sie sprachen sich ferner dafür aus, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine moderne und effiziente dienstliche Fortbildung herbeizuführen.
Der Bundesinnenminister wurde ferner gebeten, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die auf der Grundlage einer Evaluierung der bestehenden Vorschriften einen Bericht über mögliche praxisgerechte Optionen zur Fortentwicklung und Vereinfachung des Ausweisungsrechts erarbeiten soll. Fast vier Jahre nach dem In-Krafttreten des Aufenthaltsgesetzes sei eine eingehende Prüfung des Ausweisungsrechts unter Würdigung der mittlerweile aus der Anwendungspraxis gewonnenen Erkenntnis sinnvoll, hieß es.
Die Konferenz nahm den Abschlussbericht der so genannten ‚Zukunftsgruppe’ zur künftigen europäischen Innenpolitik vom Sommer dieses Jahres zur Kenntnis. Sie unterstrich, dass die Stärkung vorhandener Einrichtungen und die Ausschöpfung bestehender Rechtsakte Vorrang haben müsse vor der Schaffung neuer Strukturen und Instrumente. Die EU solle nur dort tätig werden, wo ein Mehrwert im Vergleich zu nationalen Maßnahmen zu erzielen ist. „Die in den Empfehlungen der Zukunftsgruppe vorgesehene Intensivierung der operativen polizeilichen Zusammenarbeit muss nach Auffassung der IMK auch zu einer weiteren Stärkung von Europol als Kompetenzzentrum für technische und koordinatorischen Unterstützung und operative Informationsplattform genutzt werden”, sagte Schönbohm.
Die IMK nahm ferner das Konzept zur Erhöhung des deutschen Personalanteils bei Europol zustimmend zu Kenntnis. „Wir sehen darin ein geeignetes Instrument zur Stärkung der Rolle Deutschlands bei der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU”, sagte der IMK-Vorsitzende.
Quelle: Ministerium des Innern
Die Innenminister und -senatoren der Länder haben unter Vorsitz von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm am 20. und 21. November 2008 in Potsdam getagt. An der Beratung nahm auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble teil.
„Die Ergebnisse unserer zweitägigen Beratungen können sich sehen lassen. Sie unterstreichen, dass sich Länder und Bund ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Sicherheit in unserem Lande bewusst sind”, sagte Schönbohm zum Abschluss der Beratungen heute in Potsdam.
Zu den zentralen Themen der Beratungen zählten die Fortschreibung des Programms Innere Sicherheit, die Vorbereitungen der Volkszählung 2011, die weitere Unterstützung des Polizeiaufbaus in Afghanistan und die Eindämmung der Jugendkriminalität.
Die Konferenz unterstützt die Initiative von Bundesinnenminister Schäuble für eine europäische Lösung für verfolgte Christen aus dem Irak. „Europa muss den Christen, denen eine Rückkehr in den Irak auf keinen Fall zugemutet werden kann, helfen. Diese Hilfe darf nicht von der Haltung der irakischen Regierung abhängig gemacht werden”, sagte der IMK-Vorsitzende. Die EU-Innenminister befassen sich in der nächsten Woche in Brüssel erneut mit dem Thema. Schönbohm betonte zudem: „Zunächst müssen die Entscheidungen in Brüssel fallen. Im Rahmen einer europäischen Lösung wird sich Deutschland beteiligen.”
Die Innenressortchefs nahmen ferner den Sachstandbericht zur Fortschreibung des Programms Innere Sicherheit zustimmend zur Kenntnis. Die Arbeitgruppe unter Leitung Brandenburgs wurde gebeten, auf der Basis des Berichtes bis Anfang 2009 einen Entwurf für die Fortschreibung des Programms vorzulegen. Schönbohm sagte, in der Arbeitsgruppe herrsche weitgehend Einvernehmen.
Das Programm soll an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Dabei geht es unter anderem um die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, den Schutz kritischer Infrastrukturen, die Bedeutung der Sicherheitsforschung, die Konsequenzen aus der demographischen Entwicklung sowie Strukturen der Internetkriminalität und der Verkehrs- und Kriminalitätsentwicklung insgesamt.
„Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit zählt zu den staatlichen Kernaufgaben, die auch in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage nicht vernachlässigt werden dürfen”, betonte Schönbohm. Dabei sei die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus die wohl größte Herausforderung. „Deshalb müssen wir die personellen, technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen so weiterentwickeln, dass Polizeien und Nachrichtendienste auch künftig effektiv gegen die international agierenden Terrornetzwerke vergehen können”, so der IMK-Vorsitzende. Zugleich müssten Bund und Länder ihre Ressourcen unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes noch besser nutzen.
Schönbohm unterstrich zudem, eine erfolgreiche Integration sei ebenso wie die Steuerung und Lenkung von Migration von zentraler Bedeutung für die Zukunft des Landes. In diesem Zusammenhang werde für die Sicherheitsbehörden die Frage der Personalgewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund in Zukunft noch wichtiger werden.
Mit Blick auf den EU-weit verbindlich durchzuführenden Zensus 2011 forderten die Ressortchefs den Bund auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zensusanordnungsgesetz baldmöglichst vorzulegen, um das Gesetzgebungsverfahren förmlich einzuleiten. „Jede weitere Verzögerung der Gesetzgebung auf Bundesebene droht die Durchführung des Zensus in Frage zu stellen”, mahnte Schönbohm. Erst wenn das Bundesgesetz vorliege, könnten auch die notwendigen Landesregelungen beschlossen werden. „Sachsen, Saarland, Thüringen und Brandenburg, wo im nächsten Jahr neben den EU- und den Bundestagswahlen auch Landtagswahlen anstehen, kommen sonst in schwieriges Fahrwasser”, sagte Schönbohm.
Die Ressortchefs unterstrichen, es müsse eine angemessene Kostenerstattung des Bundes erreicht werden. Zur Kalkulation der Kosten habe die IMK den Bundesinnenminister und den IMK-Vorsitzenden gebeten, möglichst rasch eine unabhängige Kostenkalkulation durch die Rechnungshöfe von Bund und Ländern zu veranlassen.
Bislang will sich der Bund mit lediglich zehn Prozent an den Gesamtkosten von rund 500 Millionen Euro beteiligen. „Außerdem müssen in dem Gesetz Verfahrensregelungen verankert werden, die wie bei den vorangegangen Zensen die Einheitlichkeit des Verfahrens sicherstellen, um einheitlich ermittelte und somit vergleichbare Einwohnerzahlen zu gewinnen,” sagte der IMK-Vorsitzende.
Im Unterschied zur herkömmlichen Volkszählung, wie sie 1987 in der Bundesrepublik und 1981 in der DDR durchgeführt wurde, werden für den registergestützten Zensus 2011 überwiegend die Verwaltungsdaten der rund 82 Millionen Bundesbürger genutzt. Dazu gehören die Daten der Landesvermessungsämter, der kommunalen Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus werden im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe bei rund acht Millionen Einwohnern direkte Befragungen durchgeführt. Zusätzlich findet eine Gebäude- und Wohnungszählung statt, um u.a. die Zahl der Wohnungen in Deutschland zu ermitteln. Dazu werden bundesweit alle rund 17,5 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt.
Die Länder werden weiter nach Kräften den Aufbau einer rechtsstaatlichen Polizei in Afghanistan unterstützen. Die Innenminister und -senatoren begrüßten den Bericht von Bundesinnenminister Schäuble, der Fortschritte in vielen Bereichen der europäischen und deutschen Zusammenarbeit mit Afghanistan bei Aufbau und Ausbildung von örtlichen Polizeikräften aufzeigt.
Der IMK-Vorsitzende Schönbohm verwies vor allem auf die Verbesserung der Schutzausstattung der deutschen Polizisten in Afghanistan sowie die Ausweitung der Aktivitäten im Rahmen des bilateralen deutschen Polizeiprojektes und der EUPOL-Mission. Als Beispiel nannte er die Einrichtung eines Trainingscamps mit deutscher Unterstützung im nordafghanischen Mazar-e Sharif für maximal 200 Auszubildende. Dort können jährlich bei voller Auslastung bis zu 1.000 Polizisten aus- und fortgebildet werden. Insgesamt wurden seit 2002 unter deutscher Verantwortung bislang rund 24.000 afghanische Polizisten aus- und fortgebildet. Zur Durchführung der Projekte des bilateralen Projektteams in Afghanistan werden bis zum Jahresende mehr als 100 deutsche Experten zur Verfügung stehen.
Die Verdreifachung der deutschen Finanzmittel für den Polizeiaufbau in Afghanistan auf 35,7 Millionen Euro in diesem Jahr ermögliche auch die Finanzierung mehrerer Großprojekte. Schönbohm nannte den Neubau der Grenzpolizeifakultät in Kabul mit einer Ausbildungskapazität von bis zu 500 Anwärtern und den Neubau einer Außenstelle der Polizeiakademie in Mazar-e Sharif mit der gleichen Kapazität. Beide Projekte sollen nach der Fertigstellung im nächsten Jahr in afghanische Verantwortung übergehen. Ferner sollen aus deutschen Mitteln weitere deutsche Trainingscamps in Kunduz und Kabul sowie der Neubau eines Hauptquartiers der Bereitschaftspolizei und der Neubau eines Polizeihauptquartiers in Feyzabad finanziert werden.
Die Länder werden nach den Worten Schönbohms auch ihren Beitrag zur Personalaufstockung der EUPOL-Mission leisten. EUPOL soll bis Ende 2009 die Zielstärke von 400 Experten erreichen. Deutschland hat angeboten, bis zu 120 Experten dafür bereitzustellen. Deutschland würde damit, wie bislang schon, das größte Kontingent der EUPOL-Mission stellen.
„Der Aufbau der Polizei ist ein außerordentlich wichtiger Beitrag zum zivilen Wiederaufbau Afghanistans. Je weiter dieser Prozess voranschreitet, desto stärker wird es der afghanischen Regierung möglich, Sicherheit für ihre Bürger mit eigenen Kräften zu garantieren und so das Vertrauen in die Polizei und in den Staat zu stärken. Wir wissen aber auch, dass dies nicht von heute auf morgen geht. Wir brauchen weiter einen langen Atem”, betonte der IMK-Vorsitzende.
Zur besseren Bekämpfung der Jugendkriminalität verabschiedete die IMK länderübergreifende Handlungsempfehlungen. Grundlage war ein Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Jugendgewalt, der in der Frühjahrskonferenz beraten worden ist. Die Innenminister und -senatoren unterstreichen die Bedeutung der Früherkennung kriminalitäts- und kindeswohlriskanter Entwicklungen bei Kindern und Jugendlichen. Sie empfehlen eine Überprüfung der entsprechenden Aus- und Fortbildungskonzeptionen. Die IMK bekräftigte die Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen verstärkt zu evaluieren und hält eine Verstärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen sowie der an ihrer Erziehung Beteiligten für erforderlich.
Die Innenminister und -senatoren sehen außerdem die Notwendigkeit ausreichender rechtlicher Grundlagen für den ressortübergreifenden Austausch von Daten, wenn Erkenntnisse zu gefährdeten Kindern vorliegen. Die IMK verweist auf den gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder zum Kindesschutz vom 12.06.2008, wonach in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Befugnisnorm verwiesen wird. Die IMK beauftragte ihren Vorsitzenden, ressortbereichsübergreifend eine Prüfung und gegebenenfalls erforderliche Änderungen relevanter bundesrechtlicher Regelungen anzuregen.
Die IMK hält es für wünschenswert, auch die Wirksamkeit von Verfügungen und Rahmenbedingungen des jugendstrafrechtlichen Verfahrens und der Jugendhilfe, insbesondere für junge Mehrfachtäter zu überprüfen.
Die Konferenz begrüßte die Erfassung und Auswertbarkeit der Gruppe der Mehrfachtäter sowie die Erfassung von weiteren Tatmitteln, insbesondere Messern, in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Sofern Länder die Erprobung der Praxistauglichkeit der Erfassung des Migrationshintergrundes planen, ist laut Beschluss auf eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu achten.
Die IMK unterstützte ferner die beabsichtigte Initiierung einer Studie zu möglichen Entwicklungen im Bereich der Jugendkriminalität, insbesondere der Jugendgewaltkriminalität und bittet ihren Arbeitskreis Innere Sicherheit, diese der IMK bis zur Herbstsitzung 2009 vorzulegen.
Der IMK-Vorsitzende unterstrich: „Die anhaltend hohe Kriminalitätsbelastung durch Straftaten junger Menschen, insbesondere die Jugendgewaltkriminalität bleibt weiterhin eine gesellschaftliche Herausforderung. Für gefährdete Kinder und Jugendliche muss ein gesellschaftlicher Schutzschirm gegen kriminelles Abgleiten gespannt sein, der Prävention sowie Fürsorge mit schnellem Einschreiten und konsequenter Strafverfolgung verbindet. Das ist gleichzeitig die beste Hilfe, wenn Familien in ihrer Verantwortung für Heranwachsende überfordert sind.”
Besorgt zeigten sich die Konferenzteilnehmer angesichts der Zunahme der Manipulationen an Geldautomaten. Sie verwiesen darauf, dass bereits seit längerem Hard- und Software verfügbar sind, mit deren Hilfe den so genannten Skimming-Attacken auf Geldautomaten und andere elektronische Kartenlesesysteme wirksam entgegen gewirkt werden kann. Die vorhandene Technik zur Erhöhung der Sicherheit von Geldautomaten müsse in ganz Deutschland flächendeckend eingesetzt werden. Auch seien weitere Präventionsmaßnahmen erforderlich, in die auch die Überweisungsterminals einbezogen werden müssten. Die IMK bat ihren Vorsitzenden, die Bundesverbände der Kreditinstitute und Banken zu bitten, in geeigneter Weise für einen Einsatz der am Markt verfügbaren ‚Anti-Skimming-Module’ zu sorgen.
Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei mit insgesamt 1.349 Skimming-Angriffen auf 459 Geldausgabeautomaten eine Steigerungsrate dieser Fälle um fast 50 Prozent. Im Ergebnis dieser illegalen Datenabgriffe kam es im vergangenen Jahr zu rund 70.000 unberechtigten Abhebungen mit einem Schaden von etwa 21 Mio. Euro. „Die Schäden steigen auch in diesem Jahr bundesweit weiter stark an. Neben hohem materiellem Schaden sorgen diese Straftaten verständlicherweise für große Unsicherheit bei vielen Karteninhabern”, begründete Schönbohm den Handlungsbedarf.
Ferner betonte die Innenministerkonferenz, dass auch künftig Teile des Steueraufkommens zweckgebunden für die Finanzierung des Feuerschutzes bereitgestellt und verwendet werden müssten. Die IMK begrüßte die Zusammenführung von Ertragshoheit und Verwaltungskompetenz im Rahmen der Neuordnung des Steuersystems. Unter Berücksichtigung der auch durch die Kommission aufgezeigten Sonderrolle der Feuerschutzsteuer sprechen sich die Minister für den Erhalt dieser Steuer als Ländersteuer zur zweckgebundenen Finanzierung des Brandschutzes aus.
Die Konferenz nahm den Prüfbericht zur Möglichkeit eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Scientology Organisation zur Kenntnis. Sie ist der Auffassung, dass die verfassungsfeindliche Zielrichtung der SO eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Deutschland – zumindest in deren Zentren – erforderlich macht.
Die IMK befasste sich zudem mit verschiedenen Verkehrsfragen. So sprachen sich die Ressortchefs für ein schärferes Vorgehen gegen Drogen am Steuer aus. Dazu soll auch die Möglichkeit einer sofortigen Beschlagnahme des Führerscheins beim Verdacht einer Fahrt unter Einfluss so genannter ‚harter Drogen’ geschaffen werden, wie der IMK-Vorsitzende erläuterte. Die Innenministerkonferenz empfiehlt daher, eine Rechtsgrundlage zur sofortigen Beschlagnahme des Führerscheins zu schaffen. Sie bittet den Vorsitzenden, an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung heranzutreten, um ein entsprechendes Gesetzesvorhaben zu initiieren.
Mit einer Reihe von Maßnahmen wollen die Innenressortchefs dem steigenden Anteil von Motorradfahrern an den Verkehrstoten entgegenwirken. Dazu wurde eine bundesweit abgestimmte Informationskampagne über besondere Gefahren für Kradfahrer zum Start der Motorradsaison 2009 verabredet. Mehr Sicherheit sollen auch eine europaweit verpflichtende serienmäßige Ausstattung von Motorrädern mit Anti-Blockiersystemen bringen sowie eine Änderung bei der Helmpflicht, die das Tragen von Helmen nach der europäischen ECE-Norm vorschreibt. Gleichzeitig sprach sich die Konferenz für eine deutliche Erhöhung der Bußgelder bei unerlaubten technischen Veränderungen an Motorrädern aus. Ferner sollen die Voraussetzungen für einen polizeilichen Zugriff auf die Flensburger Verkehrsünderkartei geschaffen werden, um Motorradfahrer frühzeitig zu verkehrserzieherischen Gesprächen laden zu können. „Fast jedes sechste Todesopfer auf unseren Straßen ist ein Motorradfahrer. Dieser Anteil hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. So kann und darf es nicht weitergehen”, betonte Schönbohm.
Dringenden Handlungsbedarf sehen die Innenressortchefs zur Entlastung der Polizei bei technischen Abfahrtkontrollen und erforderlichen Begleitmaßnahmen zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten. Hierbei handele es sich nicht um originäre polizeiliche Aufgaben, betonte Schönbohm. Eine Entlastungsmöglichkeit könne beispielsweise der Einsatz von Privaten als Verwaltungshelfer bei der Begleitung solcher Transporte sein. „Allein im vergangenen Jahr ist die Zahl der von Polizeikräften begleiteten Transporte um gut ein Fünftel gestiegen. Eine solche Entwicklung kann die Polizei selbst bei intelligenter Zusammenlegung von Transporten auf Dauer nicht verkraften. Viele Aufgaben können auch von amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern erfüllt werden. Dieses Potenzial müssen wir für die Entlastung unserer Polizeien nutzen”, sagte Schönbohm. Der IMK-Vorsitzende wurde gebeten, die Beschlüsse und Entlastungsvorschläge der Verkehrsministerkonferenz zuzuleiten.
Die IMK nahm ferner das Fakultativabkommen zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes zur Kenntnis, das sich auch mit Fragen der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten befasst, Die Länder wollen das Bewusstsein für das Schicksal solcher Kinder, die als Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland kommen, weiter stärken. Sie bitten den Bund, dies mit den Ausländerrechtsreferenten zu erörtern.
Im Streit um wettbewerbsrechtliche Kontrollkompetenzen des Bundeskartellamtes bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen in Folge von Gebietsreformen wurde der Bundesinnenminister gebeten, in der Bundesregierung auf eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen hinzuwirken. Das Bundeskartellamt vertritt die Auffassung, dass derartige Zusammenlegungen einer wettbewerbsrechtlichen Zusammenschlusskontrolle unterliegen. Die Länder betrachten dies als Eingriff in ihre Gesetzgebungskompetenz. Ihrer Auffassung nach sind derartige Zusammenlegungen lediglich die zwangsläufige Auswirkung kommunaler Neugliederungen.
Die Innenminister und -senatoren sprachen sich weiterhin dafür aus, die pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger vom 1. Januar 2009 an um 25 Prozent anzuheben.
Zur schnellen Warnung und Information der Bevölkerung bei vorliegenden oder drohenden Katastrophenfällen, im Verteidigungsfall sowie für den Fall anderer erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit sollen mit Hilfe des Satellitengestützten Warnsystems des Bundes (SatWas) amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgestrahlt werden. Die Innenministerkonferenz stimmte einem entsprechenden Vereinbarungsentwurf des Bundesinnenministeriums mit den in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und dem Deutschlandradio zu.
Zudem machte sich die IMK den Bericht ihres zuständigen Arbeitskreises zur Fortbildung im öffentlichen Dienst als Positionspapier zu Eigen. Die Ressortchefs betonten dabei die Notwendigkeit der Einbindung der dienstlichen Fortbildung in die Verwaltungsmodernisierungsprozesse der Länder sowie der Begleitung von Umstrukturierungsprozessen durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen. Sie sprachen sich ferner dafür aus, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine moderne und effiziente dienstliche Fortbildung herbeizuführen.
Der Bundesinnenminister wurde ferner gebeten, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die auf der Grundlage einer Evaluierung der bestehenden Vorschriften einen Bericht über mögliche praxisgerechte Optionen zur Fortentwicklung und Vereinfachung des Ausweisungsrechts erarbeiten soll. Fast vier Jahre nach dem In-Krafttreten des Aufenthaltsgesetzes sei eine eingehende Prüfung des Ausweisungsrechts unter Würdigung der mittlerweile aus der Anwendungspraxis gewonnenen Erkenntnis sinnvoll, hieß es.
Die Konferenz nahm den Abschlussbericht der so genannten ‚Zukunftsgruppe’ zur künftigen europäischen Innenpolitik vom Sommer dieses Jahres zur Kenntnis. Sie unterstrich, dass die Stärkung vorhandener Einrichtungen und die Ausschöpfung bestehender Rechtsakte Vorrang haben müsse vor der Schaffung neuer Strukturen und Instrumente. Die EU solle nur dort tätig werden, wo ein Mehrwert im Vergleich zu nationalen Maßnahmen zu erzielen ist. „Die in den Empfehlungen der Zukunftsgruppe vorgesehene Intensivierung der operativen polizeilichen Zusammenarbeit muss nach Auffassung der IMK auch zu einer weiteren Stärkung von Europol als Kompetenzzentrum für technische und koordinatorischen Unterstützung und operative Informationsplattform genutzt werden”, sagte Schönbohm.
Die IMK nahm ferner das Konzept zur Erhöhung des deutschen Personalanteils bei Europol zustimmend zu Kenntnis. „Wir sehen darin ein geeignetes Instrument zur Stärkung der Rolle Deutschlands bei der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU”, sagte der IMK-Vorsitzende.
Quelle: Ministerium des Innern
Die Innenminister und -senatoren der Länder haben unter Vorsitz von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm am 20. und 21. November 2008 in Potsdam getagt. An der Beratung nahm auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble teil.
„Die Ergebnisse unserer zweitägigen Beratungen können sich sehen lassen. Sie unterstreichen, dass sich Länder und Bund ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Sicherheit in unserem Lande bewusst sind”, sagte Schönbohm zum Abschluss der Beratungen heute in Potsdam.
Zu den zentralen Themen der Beratungen zählten die Fortschreibung des Programms Innere Sicherheit, die Vorbereitungen der Volkszählung 2011, die weitere Unterstützung des Polizeiaufbaus in Afghanistan und die Eindämmung der Jugendkriminalität.
Die Konferenz unterstützt die Initiative von Bundesinnenminister Schäuble für eine europäische Lösung für verfolgte Christen aus dem Irak. „Europa muss den Christen, denen eine Rückkehr in den Irak auf keinen Fall zugemutet werden kann, helfen. Diese Hilfe darf nicht von der Haltung der irakischen Regierung abhängig gemacht werden”, sagte der IMK-Vorsitzende. Die EU-Innenminister befassen sich in der nächsten Woche in Brüssel erneut mit dem Thema. Schönbohm betonte zudem: „Zunächst müssen die Entscheidungen in Brüssel fallen. Im Rahmen einer europäischen Lösung wird sich Deutschland beteiligen.”
Die Innenressortchefs nahmen ferner den Sachstandbericht zur Fortschreibung des Programms Innere Sicherheit zustimmend zur Kenntnis. Die Arbeitgruppe unter Leitung Brandenburgs wurde gebeten, auf der Basis des Berichtes bis Anfang 2009 einen Entwurf für die Fortschreibung des Programms vorzulegen. Schönbohm sagte, in der Arbeitsgruppe herrsche weitgehend Einvernehmen.
Das Programm soll an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Dabei geht es unter anderem um die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, den Schutz kritischer Infrastrukturen, die Bedeutung der Sicherheitsforschung, die Konsequenzen aus der demographischen Entwicklung sowie Strukturen der Internetkriminalität und der Verkehrs- und Kriminalitätsentwicklung insgesamt.
„Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit zählt zu den staatlichen Kernaufgaben, die auch in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage nicht vernachlässigt werden dürfen”, betonte Schönbohm. Dabei sei die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus die wohl größte Herausforderung. „Deshalb müssen wir die personellen, technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen so weiterentwickeln, dass Polizeien und Nachrichtendienste auch künftig effektiv gegen die international agierenden Terrornetzwerke vergehen können”, so der IMK-Vorsitzende. Zugleich müssten Bund und Länder ihre Ressourcen unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes noch besser nutzen.
Schönbohm unterstrich zudem, eine erfolgreiche Integration sei ebenso wie die Steuerung und Lenkung von Migration von zentraler Bedeutung für die Zukunft des Landes. In diesem Zusammenhang werde für die Sicherheitsbehörden die Frage der Personalgewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund in Zukunft noch wichtiger werden.
Mit Blick auf den EU-weit verbindlich durchzuführenden Zensus 2011 forderten die Ressortchefs den Bund auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zensusanordnungsgesetz baldmöglichst vorzulegen, um das Gesetzgebungsverfahren förmlich einzuleiten. „Jede weitere Verzögerung der Gesetzgebung auf Bundesebene droht die Durchführung des Zensus in Frage zu stellen”, mahnte Schönbohm. Erst wenn das Bundesgesetz vorliege, könnten auch die notwendigen Landesregelungen beschlossen werden. „Sachsen, Saarland, Thüringen und Brandenburg, wo im nächsten Jahr neben den EU- und den Bundestagswahlen auch Landtagswahlen anstehen, kommen sonst in schwieriges Fahrwasser”, sagte Schönbohm.
Die Ressortchefs unterstrichen, es müsse eine angemessene Kostenerstattung des Bundes erreicht werden. Zur Kalkulation der Kosten habe die IMK den Bundesinnenminister und den IMK-Vorsitzenden gebeten, möglichst rasch eine unabhängige Kostenkalkulation durch die Rechnungshöfe von Bund und Ländern zu veranlassen.
Bislang will sich der Bund mit lediglich zehn Prozent an den Gesamtkosten von rund 500 Millionen Euro beteiligen. „Außerdem müssen in dem Gesetz Verfahrensregelungen verankert werden, die wie bei den vorangegangen Zensen die Einheitlichkeit des Verfahrens sicherstellen, um einheitlich ermittelte und somit vergleichbare Einwohnerzahlen zu gewinnen,” sagte der IMK-Vorsitzende.
Im Unterschied zur herkömmlichen Volkszählung, wie sie 1987 in der Bundesrepublik und 1981 in der DDR durchgeführt wurde, werden für den registergestützten Zensus 2011 überwiegend die Verwaltungsdaten der rund 82 Millionen Bundesbürger genutzt. Dazu gehören die Daten der Landesvermessungsämter, der kommunalen Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus werden im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe bei rund acht Millionen Einwohnern direkte Befragungen durchgeführt. Zusätzlich findet eine Gebäude- und Wohnungszählung statt, um u.a. die Zahl der Wohnungen in Deutschland zu ermitteln. Dazu werden bundesweit alle rund 17,5 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt.
Die Länder werden weiter nach Kräften den Aufbau einer rechtsstaatlichen Polizei in Afghanistan unterstützen. Die Innenminister und -senatoren begrüßten den Bericht von Bundesinnenminister Schäuble, der Fortschritte in vielen Bereichen der europäischen und deutschen Zusammenarbeit mit Afghanistan bei Aufbau und Ausbildung von örtlichen Polizeikräften aufzeigt.
Der IMK-Vorsitzende Schönbohm verwies vor allem auf die Verbesserung der Schutzausstattung der deutschen Polizisten in Afghanistan sowie die Ausweitung der Aktivitäten im Rahmen des bilateralen deutschen Polizeiprojektes und der EUPOL-Mission. Als Beispiel nannte er die Einrichtung eines Trainingscamps mit deutscher Unterstützung im nordafghanischen Mazar-e Sharif für maximal 200 Auszubildende. Dort können jährlich bei voller Auslastung bis zu 1.000 Polizisten aus- und fortgebildet werden. Insgesamt wurden seit 2002 unter deutscher Verantwortung bislang rund 24.000 afghanische Polizisten aus- und fortgebildet. Zur Durchführung der Projekte des bilateralen Projektteams in Afghanistan werden bis zum Jahresende mehr als 100 deutsche Experten zur Verfügung stehen.
Die Verdreifachung der deutschen Finanzmittel für den Polizeiaufbau in Afghanistan auf 35,7 Millionen Euro in diesem Jahr ermögliche auch die Finanzierung mehrerer Großprojekte. Schönbohm nannte den Neubau der Grenzpolizeifakultät in Kabul mit einer Ausbildungskapazität von bis zu 500 Anwärtern und den Neubau einer Außenstelle der Polizeiakademie in Mazar-e Sharif mit der gleichen Kapazität. Beide Projekte sollen nach der Fertigstellung im nächsten Jahr in afghanische Verantwortung übergehen. Ferner sollen aus deutschen Mitteln weitere deutsche Trainingscamps in Kunduz und Kabul sowie der Neubau eines Hauptquartiers der Bereitschaftspolizei und der Neubau eines Polizeihauptquartiers in Feyzabad finanziert werden.
Die Länder werden nach den Worten Schönbohms auch ihren Beitrag zur Personalaufstockung der EUPOL-Mission leisten. EUPOL soll bis Ende 2009 die Zielstärke von 400 Experten erreichen. Deutschland hat angeboten, bis zu 120 Experten dafür bereitzustellen. Deutschland würde damit, wie bislang schon, das größte Kontingent der EUPOL-Mission stellen.
„Der Aufbau der Polizei ist ein außerordentlich wichtiger Beitrag zum zivilen Wiederaufbau Afghanistans. Je weiter dieser Prozess voranschreitet, desto stärker wird es der afghanischen Regierung möglich, Sicherheit für ihre Bürger mit eigenen Kräften zu garantieren und so das Vertrauen in die Polizei und in den Staat zu stärken. Wir wissen aber auch, dass dies nicht von heute auf morgen geht. Wir brauchen weiter einen langen Atem”, betonte der IMK-Vorsitzende.
Zur besseren Bekämpfung der Jugendkriminalität verabschiedete die IMK länderübergreifende Handlungsempfehlungen. Grundlage war ein Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Jugendgewalt, der in der Frühjahrskonferenz beraten worden ist. Die Innenminister und -senatoren unterstreichen die Bedeutung der Früherkennung kriminalitäts- und kindeswohlriskanter Entwicklungen bei Kindern und Jugendlichen. Sie empfehlen eine Überprüfung der entsprechenden Aus- und Fortbildungskonzeptionen. Die IMK bekräftigte die Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen verstärkt zu evaluieren und hält eine Verstärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen sowie der an ihrer Erziehung Beteiligten für erforderlich.
Die Innenminister und -senatoren sehen außerdem die Notwendigkeit ausreichender rechtlicher Grundlagen für den ressortübergreifenden Austausch von Daten, wenn Erkenntnisse zu gefährdeten Kindern vorliegen. Die IMK verweist auf den gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder zum Kindesschutz vom 12.06.2008, wonach in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Befugnisnorm verwiesen wird. Die IMK beauftragte ihren Vorsitzenden, ressortbereichsübergreifend eine Prüfung und gegebenenfalls erforderliche Änderungen relevanter bundesrechtlicher Regelungen anzuregen.
Die IMK hält es für wünschenswert, auch die Wirksamkeit von Verfügungen und Rahmenbedingungen des jugendstrafrechtlichen Verfahrens und der Jugendhilfe, insbesondere für junge Mehrfachtäter zu überprüfen.
Die Konferenz begrüßte die Erfassung und Auswertbarkeit der Gruppe der Mehrfachtäter sowie die Erfassung von weiteren Tatmitteln, insbesondere Messern, in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Sofern Länder die Erprobung der Praxistauglichkeit der Erfassung des Migrationshintergrundes planen, ist laut Beschluss auf eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu achten.
Die IMK unterstützte ferner die beabsichtigte Initiierung einer Studie zu möglichen Entwicklungen im Bereich der Jugendkriminalität, insbesondere der Jugendgewaltkriminalität und bittet ihren Arbeitskreis Innere Sicherheit, diese der IMK bis zur Herbstsitzung 2009 vorzulegen.
Der IMK-Vorsitzende unterstrich: „Die anhaltend hohe Kriminalitätsbelastung durch Straftaten junger Menschen, insbesondere die Jugendgewaltkriminalität bleibt weiterhin eine gesellschaftliche Herausforderung. Für gefährdete Kinder und Jugendliche muss ein gesellschaftlicher Schutzschirm gegen kriminelles Abgleiten gespannt sein, der Prävention sowie Fürsorge mit schnellem Einschreiten und konsequenter Strafverfolgung verbindet. Das ist gleichzeitig die beste Hilfe, wenn Familien in ihrer Verantwortung für Heranwachsende überfordert sind.”
Besorgt zeigten sich die Konferenzteilnehmer angesichts der Zunahme der Manipulationen an Geldautomaten. Sie verwiesen darauf, dass bereits seit längerem Hard- und Software verfügbar sind, mit deren Hilfe den so genannten Skimming-Attacken auf Geldautomaten und andere elektronische Kartenlesesysteme wirksam entgegen gewirkt werden kann. Die vorhandene Technik zur Erhöhung der Sicherheit von Geldautomaten müsse in ganz Deutschland flächendeckend eingesetzt werden. Auch seien weitere Präventionsmaßnahmen erforderlich, in die auch die Überweisungsterminals einbezogen werden müssten. Die IMK bat ihren Vorsitzenden, die Bundesverbände der Kreditinstitute und Banken zu bitten, in geeigneter Weise für einen Einsatz der am Markt verfügbaren ‚Anti-Skimming-Module’ zu sorgen.
Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei mit insgesamt 1.349 Skimming-Angriffen auf 459 Geldausgabeautomaten eine Steigerungsrate dieser Fälle um fast 50 Prozent. Im Ergebnis dieser illegalen Datenabgriffe kam es im vergangenen Jahr zu rund 70.000 unberechtigten Abhebungen mit einem Schaden von etwa 21 Mio. Euro. „Die Schäden steigen auch in diesem Jahr bundesweit weiter stark an. Neben hohem materiellem Schaden sorgen diese Straftaten verständlicherweise für große Unsicherheit bei vielen Karteninhabern”, begründete Schönbohm den Handlungsbedarf.
Ferner betonte die Innenministerkonferenz, dass auch künftig Teile des Steueraufkommens zweckgebunden für die Finanzierung des Feuerschutzes bereitgestellt und verwendet werden müssten. Die IMK begrüßte die Zusammenführung von Ertragshoheit und Verwaltungskompetenz im Rahmen der Neuordnung des Steuersystems. Unter Berücksichtigung der auch durch die Kommission aufgezeigten Sonderrolle der Feuerschutzsteuer sprechen sich die Minister für den Erhalt dieser Steuer als Ländersteuer zur zweckgebundenen Finanzierung des Brandschutzes aus.
Die Konferenz nahm den Prüfbericht zur Möglichkeit eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Scientology Organisation zur Kenntnis. Sie ist der Auffassung, dass die verfassungsfeindliche Zielrichtung der SO eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Deutschland – zumindest in deren Zentren – erforderlich macht.
Die IMK befasste sich zudem mit verschiedenen Verkehrsfragen. So sprachen sich die Ressortchefs für ein schärferes Vorgehen gegen Drogen am Steuer aus. Dazu soll auch die Möglichkeit einer sofortigen Beschlagnahme des Führerscheins beim Verdacht einer Fahrt unter Einfluss so genannter ‚harter Drogen’ geschaffen werden, wie der IMK-Vorsitzende erläuterte. Die Innenministerkonferenz empfiehlt daher, eine Rechtsgrundlage zur sofortigen Beschlagnahme des Führerscheins zu schaffen. Sie bittet den Vorsitzenden, an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung heranzutreten, um ein entsprechendes Gesetzesvorhaben zu initiieren.
Mit einer Reihe von Maßnahmen wollen die Innenressortchefs dem steigenden Anteil von Motorradfahrern an den Verkehrstoten entgegenwirken. Dazu wurde eine bundesweit abgestimmte Informationskampagne über besondere Gefahren für Kradfahrer zum Start der Motorradsaison 2009 verabredet. Mehr Sicherheit sollen auch eine europaweit verpflichtende serienmäßige Ausstattung von Motorrädern mit Anti-Blockiersystemen bringen sowie eine Änderung bei der Helmpflicht, die das Tragen von Helmen nach der europäischen ECE-Norm vorschreibt. Gleichzeitig sprach sich die Konferenz für eine deutliche Erhöhung der Bußgelder bei unerlaubten technischen Veränderungen an Motorrädern aus. Ferner sollen die Voraussetzungen für einen polizeilichen Zugriff auf die Flensburger Verkehrsünderkartei geschaffen werden, um Motorradfahrer frühzeitig zu verkehrserzieherischen Gesprächen laden zu können. „Fast jedes sechste Todesopfer auf unseren Straßen ist ein Motorradfahrer. Dieser Anteil hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. So kann und darf es nicht weitergehen”, betonte Schönbohm.
Dringenden Handlungsbedarf sehen die Innenressortchefs zur Entlastung der Polizei bei technischen Abfahrtkontrollen und erforderlichen Begleitmaßnahmen zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten. Hierbei handele es sich nicht um originäre polizeiliche Aufgaben, betonte Schönbohm. Eine Entlastungsmöglichkeit könne beispielsweise der Einsatz von Privaten als Verwaltungshelfer bei der Begleitung solcher Transporte sein. „Allein im vergangenen Jahr ist die Zahl der von Polizeikräften begleiteten Transporte um gut ein Fünftel gestiegen. Eine solche Entwicklung kann die Polizei selbst bei intelligenter Zusammenlegung von Transporten auf Dauer nicht verkraften. Viele Aufgaben können auch von amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern erfüllt werden. Dieses Potenzial müssen wir für die Entlastung unserer Polizeien nutzen”, sagte Schönbohm. Der IMK-Vorsitzende wurde gebeten, die Beschlüsse und Entlastungsvorschläge der Verkehrsministerkonferenz zuzuleiten.
Die IMK nahm ferner das Fakultativabkommen zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes zur Kenntnis, das sich auch mit Fragen der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten befasst, Die Länder wollen das Bewusstsein für das Schicksal solcher Kinder, die als Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland kommen, weiter stärken. Sie bitten den Bund, dies mit den Ausländerrechtsreferenten zu erörtern.
Im Streit um wettbewerbsrechtliche Kontrollkompetenzen des Bundeskartellamtes bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen in Folge von Gebietsreformen wurde der Bundesinnenminister gebeten, in der Bundesregierung auf eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen hinzuwirken. Das Bundeskartellamt vertritt die Auffassung, dass derartige Zusammenlegungen einer wettbewerbsrechtlichen Zusammenschlusskontrolle unterliegen. Die Länder betrachten dies als Eingriff in ihre Gesetzgebungskompetenz. Ihrer Auffassung nach sind derartige Zusammenlegungen lediglich die zwangsläufige Auswirkung kommunaler Neugliederungen.
Die Innenminister und -senatoren sprachen sich weiterhin dafür aus, die pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger vom 1. Januar 2009 an um 25 Prozent anzuheben.
Zur schnellen Warnung und Information der Bevölkerung bei vorliegenden oder drohenden Katastrophenfällen, im Verteidigungsfall sowie für den Fall anderer erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit sollen mit Hilfe des Satellitengestützten Warnsystems des Bundes (SatWas) amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgestrahlt werden. Die Innenministerkonferenz stimmte einem entsprechenden Vereinbarungsentwurf des Bundesinnenministeriums mit den in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und dem Deutschlandradio zu.
Zudem machte sich die IMK den Bericht ihres zuständigen Arbeitskreises zur Fortbildung im öffentlichen Dienst als Positionspapier zu Eigen. Die Ressortchefs betonten dabei die Notwendigkeit der Einbindung der dienstlichen Fortbildung in die Verwaltungsmodernisierungsprozesse der Länder sowie der Begleitung von Umstrukturierungsprozessen durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen. Sie sprachen sich ferner dafür aus, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine moderne und effiziente dienstliche Fortbildung herbeizuführen.
Der Bundesinnenminister wurde ferner gebeten, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die auf der Grundlage einer Evaluierung der bestehenden Vorschriften einen Bericht über mögliche praxisgerechte Optionen zur Fortentwicklung und Vereinfachung des Ausweisungsrechts erarbeiten soll. Fast vier Jahre nach dem In-Krafttreten des Aufenthaltsgesetzes sei eine eingehende Prüfung des Ausweisungsrechts unter Würdigung der mittlerweile aus der Anwendungspraxis gewonnenen Erkenntnis sinnvoll, hieß es.
Die Konferenz nahm den Abschlussbericht der so genannten ‚Zukunftsgruppe’ zur künftigen europäischen Innenpolitik vom Sommer dieses Jahres zur Kenntnis. Sie unterstrich, dass die Stärkung vorhandener Einrichtungen und die Ausschöpfung bestehender Rechtsakte Vorrang haben müsse vor der Schaffung neuer Strukturen und Instrumente. Die EU solle nur dort tätig werden, wo ein Mehrwert im Vergleich zu nationalen Maßnahmen zu erzielen ist. „Die in den Empfehlungen der Zukunftsgruppe vorgesehene Intensivierung der operativen polizeilichen Zusammenarbeit muss nach Auffassung der IMK auch zu einer weiteren Stärkung von Europol als Kompetenzzentrum für technische und koordinatorischen Unterstützung und operative Informationsplattform genutzt werden”, sagte Schönbohm.
Die IMK nahm ferner das Konzept zur Erhöhung des deutschen Personalanteils bei Europol zustimmend zu Kenntnis. „Wir sehen darin ein geeignetes Instrument zur Stärkung der Rolle Deutschlands bei der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU”, sagte der IMK-Vorsitzende.
Quelle: Ministerium des Innern