Zu den in Medienberichten erhobenen Vorwürfen, die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) erkläre Flüchtlinge pauschal für volljährig, um so Kosten zu sparen und sie leichter abschieben zu können, erklärt der Sprecher des Innenministeriums Brandenburg, Ingo Decker:
„Innenminister Ralf Holzschuher hat eine umfassende Überprüfung des Sachverhaltes angeordnet, um die erhobenen Vorwürfe vollständig und transparent aufzuklären. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird Holzschuher im Landtag in Beantwortung einer entsprechenden Dringlichen Anfrage vorstellen. Dies wird voraussichtlich am Freitag erfolgen.
Nach erster Einschätzung hält das Innenministerium die Vorwürfe gegen das Land Brandenburg jedoch für unzutreffend. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt stellt keine Personaldokumente aus und nimmt auch keine Altersfeststellungen von Asylbewerbern vor. Eine amtliche Altersbestimmung wird in Brandenburg durch die Bundespolizei oder das Jugendamt veranlasst, wenn Zweifel an den Angaben des Flüchtlings zu seinem Alter bestehen. Eine Aufenthaltsgestattung, die den Aufenthaltsstatus während des Asylverfahrens absichert, wird durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BAMF) ausgestellt. Die ZABH stellt lediglich einen so genannten Heimausweis aus, der den Inhaber als Bewohner der Einrichtung identifiziert.
Bei den in Medienberichten genannten Fällen handelt es sich offenbar, bis auf eine Person, sämtlich um Asylbewerber, die aus anderen Ländern, nämlich Hamburg und Bayern, nach Brandenburg verteilt wurden. In diesen Fällen lagen bereits von den dortigen Behörden ermittelte Altersangaben vor, die von der ZABH für die Heimausweise übernommen wurden. In einem weiteren Fall kam ein Asylbewerber direkt nach Eisenhüttenstadt, also nicht aus anderen Ländern. In diesem Fall wurde von der ZABH das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree eingeschaltet, das die weiteren Festlegungen zu treffen hat. Ein Ergebnis der Altersbestimmung liegt in diesem Fall noch nicht vor.“
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Zu den in Medienberichten erhobenen Vorwürfen, die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) erkläre Flüchtlinge pauschal für volljährig, um so Kosten zu sparen und sie leichter abschieben zu können, erklärt der Sprecher des Innenministeriums Brandenburg, Ingo Decker:
„Innenminister Ralf Holzschuher hat eine umfassende Überprüfung des Sachverhaltes angeordnet, um die erhobenen Vorwürfe vollständig und transparent aufzuklären. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird Holzschuher im Landtag in Beantwortung einer entsprechenden Dringlichen Anfrage vorstellen. Dies wird voraussichtlich am Freitag erfolgen.
Nach erster Einschätzung hält das Innenministerium die Vorwürfe gegen das Land Brandenburg jedoch für unzutreffend. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt stellt keine Personaldokumente aus und nimmt auch keine Altersfeststellungen von Asylbewerbern vor. Eine amtliche Altersbestimmung wird in Brandenburg durch die Bundespolizei oder das Jugendamt veranlasst, wenn Zweifel an den Angaben des Flüchtlings zu seinem Alter bestehen. Eine Aufenthaltsgestattung, die den Aufenthaltsstatus während des Asylverfahrens absichert, wird durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BAMF) ausgestellt. Die ZABH stellt lediglich einen so genannten Heimausweis aus, der den Inhaber als Bewohner der Einrichtung identifiziert.
Bei den in Medienberichten genannten Fällen handelt es sich offenbar, bis auf eine Person, sämtlich um Asylbewerber, die aus anderen Ländern, nämlich Hamburg und Bayern, nach Brandenburg verteilt wurden. In diesen Fällen lagen bereits von den dortigen Behörden ermittelte Altersangaben vor, die von der ZABH für die Heimausweise übernommen wurden. In einem weiteren Fall kam ein Asylbewerber direkt nach Eisenhüttenstadt, also nicht aus anderen Ländern. In diesem Fall wurde von der ZABH das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree eingeschaltet, das die weiteren Festlegungen zu treffen hat. Ein Ergebnis der Altersbestimmung liegt in diesem Fall noch nicht vor.“
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Zu den in Medienberichten erhobenen Vorwürfen, die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) erkläre Flüchtlinge pauschal für volljährig, um so Kosten zu sparen und sie leichter abschieben zu können, erklärt der Sprecher des Innenministeriums Brandenburg, Ingo Decker:
„Innenminister Ralf Holzschuher hat eine umfassende Überprüfung des Sachverhaltes angeordnet, um die erhobenen Vorwürfe vollständig und transparent aufzuklären. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird Holzschuher im Landtag in Beantwortung einer entsprechenden Dringlichen Anfrage vorstellen. Dies wird voraussichtlich am Freitag erfolgen.
Nach erster Einschätzung hält das Innenministerium die Vorwürfe gegen das Land Brandenburg jedoch für unzutreffend. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt stellt keine Personaldokumente aus und nimmt auch keine Altersfeststellungen von Asylbewerbern vor. Eine amtliche Altersbestimmung wird in Brandenburg durch die Bundespolizei oder das Jugendamt veranlasst, wenn Zweifel an den Angaben des Flüchtlings zu seinem Alter bestehen. Eine Aufenthaltsgestattung, die den Aufenthaltsstatus während des Asylverfahrens absichert, wird durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BAMF) ausgestellt. Die ZABH stellt lediglich einen so genannten Heimausweis aus, der den Inhaber als Bewohner der Einrichtung identifiziert.
Bei den in Medienberichten genannten Fällen handelt es sich offenbar, bis auf eine Person, sämtlich um Asylbewerber, die aus anderen Ländern, nämlich Hamburg und Bayern, nach Brandenburg verteilt wurden. In diesen Fällen lagen bereits von den dortigen Behörden ermittelte Altersangaben vor, die von der ZABH für die Heimausweise übernommen wurden. In einem weiteren Fall kam ein Asylbewerber direkt nach Eisenhüttenstadt, also nicht aus anderen Ländern. In diesem Fall wurde von der ZABH das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree eingeschaltet, das die weiteren Festlegungen zu treffen hat. Ein Ergebnis der Altersbestimmung liegt in diesem Fall noch nicht vor.“
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Zu den in Medienberichten erhobenen Vorwürfen, die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) erkläre Flüchtlinge pauschal für volljährig, um so Kosten zu sparen und sie leichter abschieben zu können, erklärt der Sprecher des Innenministeriums Brandenburg, Ingo Decker:
„Innenminister Ralf Holzschuher hat eine umfassende Überprüfung des Sachverhaltes angeordnet, um die erhobenen Vorwürfe vollständig und transparent aufzuklären. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird Holzschuher im Landtag in Beantwortung einer entsprechenden Dringlichen Anfrage vorstellen. Dies wird voraussichtlich am Freitag erfolgen.
Nach erster Einschätzung hält das Innenministerium die Vorwürfe gegen das Land Brandenburg jedoch für unzutreffend. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt stellt keine Personaldokumente aus und nimmt auch keine Altersfeststellungen von Asylbewerbern vor. Eine amtliche Altersbestimmung wird in Brandenburg durch die Bundespolizei oder das Jugendamt veranlasst, wenn Zweifel an den Angaben des Flüchtlings zu seinem Alter bestehen. Eine Aufenthaltsgestattung, die den Aufenthaltsstatus während des Asylverfahrens absichert, wird durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BAMF) ausgestellt. Die ZABH stellt lediglich einen so genannten Heimausweis aus, der den Inhaber als Bewohner der Einrichtung identifiziert.
Bei den in Medienberichten genannten Fällen handelt es sich offenbar, bis auf eine Person, sämtlich um Asylbewerber, die aus anderen Ländern, nämlich Hamburg und Bayern, nach Brandenburg verteilt wurden. In diesen Fällen lagen bereits von den dortigen Behörden ermittelte Altersangaben vor, die von der ZABH für die Heimausweise übernommen wurden. In einem weiteren Fall kam ein Asylbewerber direkt nach Eisenhüttenstadt, also nicht aus anderen Ländern. In diesem Fall wurde von der ZABH das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree eingeschaltet, das die weiteren Festlegungen zu treffen hat. Ein Ergebnis der Altersbestimmung liegt in diesem Fall noch nicht vor.“
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg