Vor Zahlungsaufforderungen einer „Control Inkasso“ aus Polen warnt Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Machen Sie sich ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk und zahlen Sie auf keinen Fall die geforderten Beträge.“
Viele Verbraucher bekommen zurzeit Schreiben einer Control Inkasso aus Polen, welche offensichtlich ohne Berechtigung als Inkassounternehmen in Deutschland auftritt. Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist jedenfalls nicht vorhanden.
Aus dem Forderungsschreiben ergibt sich, dass ein angebliches Vertragsverhältnis der Verbraucher mit einer „AS Marketing“ bestehen soll. Inhalt dieses Vertrages soll ein „Gewinnspiel Eintrag Service (Top 200)“ sein. Die Hauptforderung betrage 149,70 Euro. Dazu werden noch Mahnkosten gerechnet, so dass sich die Gesamtforderung auf 189,70 Euro beläuft. Weitere Informationen enthält das Schreiben nicht. Jurist Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: „Wer Gelder auf solche unberechtigten und nicht existierenden Forderungen bezahlt, füllt nur die Konten der Abzocker. Hier sollen nur gutgläubige Verbraucher abkassiert werden. Betroffene sollten keinesfalls die geforderten Beträge bezahlen.“
Da das Vorgehen Straftatbestände erfülle, rät der Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen:
– Terminvereinbarung per Mail auf www.vzb.de/beratung-vor-ort (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Vor Zahlungsaufforderungen einer „Control Inkasso“ aus Polen warnt Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Machen Sie sich ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk und zahlen Sie auf keinen Fall die geforderten Beträge.“
Viele Verbraucher bekommen zurzeit Schreiben einer Control Inkasso aus Polen, welche offensichtlich ohne Berechtigung als Inkassounternehmen in Deutschland auftritt. Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist jedenfalls nicht vorhanden.
Aus dem Forderungsschreiben ergibt sich, dass ein angebliches Vertragsverhältnis der Verbraucher mit einer „AS Marketing“ bestehen soll. Inhalt dieses Vertrages soll ein „Gewinnspiel Eintrag Service (Top 200)“ sein. Die Hauptforderung betrage 149,70 Euro. Dazu werden noch Mahnkosten gerechnet, so dass sich die Gesamtforderung auf 189,70 Euro beläuft. Weitere Informationen enthält das Schreiben nicht. Jurist Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: „Wer Gelder auf solche unberechtigten und nicht existierenden Forderungen bezahlt, füllt nur die Konten der Abzocker. Hier sollen nur gutgläubige Verbraucher abkassiert werden. Betroffene sollten keinesfalls die geforderten Beträge bezahlen.“
Da das Vorgehen Straftatbestände erfülle, rät der Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen:
– Terminvereinbarung per Mail auf www.vzb.de/beratung-vor-ort (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Vor Zahlungsaufforderungen einer „Control Inkasso“ aus Polen warnt Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Machen Sie sich ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk und zahlen Sie auf keinen Fall die geforderten Beträge.“
Viele Verbraucher bekommen zurzeit Schreiben einer Control Inkasso aus Polen, welche offensichtlich ohne Berechtigung als Inkassounternehmen in Deutschland auftritt. Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist jedenfalls nicht vorhanden.
Aus dem Forderungsschreiben ergibt sich, dass ein angebliches Vertragsverhältnis der Verbraucher mit einer „AS Marketing“ bestehen soll. Inhalt dieses Vertrages soll ein „Gewinnspiel Eintrag Service (Top 200)“ sein. Die Hauptforderung betrage 149,70 Euro. Dazu werden noch Mahnkosten gerechnet, so dass sich die Gesamtforderung auf 189,70 Euro beläuft. Weitere Informationen enthält das Schreiben nicht. Jurist Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: „Wer Gelder auf solche unberechtigten und nicht existierenden Forderungen bezahlt, füllt nur die Konten der Abzocker. Hier sollen nur gutgläubige Verbraucher abkassiert werden. Betroffene sollten keinesfalls die geforderten Beträge bezahlen.“
Da das Vorgehen Straftatbestände erfülle, rät der Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen:
– Terminvereinbarung per Mail auf www.vzb.de/beratung-vor-ort (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
– per persönlicher E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Vor Zahlungsaufforderungen einer „Control Inkasso“ aus Polen warnt Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Machen Sie sich ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk und zahlen Sie auf keinen Fall die geforderten Beträge.“
Viele Verbraucher bekommen zurzeit Schreiben einer Control Inkasso aus Polen, welche offensichtlich ohne Berechtigung als Inkassounternehmen in Deutschland auftritt. Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist jedenfalls nicht vorhanden.
Aus dem Forderungsschreiben ergibt sich, dass ein angebliches Vertragsverhältnis der Verbraucher mit einer „AS Marketing“ bestehen soll. Inhalt dieses Vertrages soll ein „Gewinnspiel Eintrag Service (Top 200)“ sein. Die Hauptforderung betrage 149,70 Euro. Dazu werden noch Mahnkosten gerechnet, so dass sich die Gesamtforderung auf 189,70 Euro beläuft. Weitere Informationen enthält das Schreiben nicht. Jurist Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: „Wer Gelder auf solche unberechtigten und nicht existierenden Forderungen bezahlt, füllt nur die Konten der Abzocker. Hier sollen nur gutgläubige Verbraucher abkassiert werden. Betroffene sollten keinesfalls die geforderten Beträge bezahlen.“
Da das Vorgehen Straftatbestände erfülle, rät der Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
– in den Verbraucherberatungsstellen:
– Terminvereinbarung per Mail auf www.vzb.de/beratung-vor-ort (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
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