Die Landesregierung will die Eigenverantwortung der Hochschulen in Brandenburg und deren Flexibilität bei der Personalplanung stärken. Die Hochschulen erhalten ab 2014 im Rahmen der Hochschulverträge zusätzliche Möglichkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet als Tarifangestellte einzustellen. Dazu werden die Stellenpläne aller Hochschulen sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch hinsichtlich der Wertigkeit teilweise flexibilisiert. Durch diese Maßnahme werden die Hochschulen unterstützt, neue und zukunftsweisende Aufgaben zu verstetigen, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Hochschulentwicklungsplanung der Landesregierung in eine hochschulinterne Perspektivplanung umzusetzen.
Dazu Wissenschaftsministerin Sabine Kunst: „Das fördert die Autonomie der Hochschulen bei ihrer Personalplanung. So können die Hochschulen ihre Angebote erweitern oder ausdifferenzieren. Außerdem wird sich die Planbarkeit von Beschäftigungsverhältnissen und für viele Mitarbeiter die Beschäftigungsperspektive verbessern lassen. Die Stellenplanflexibilisierung führt mit Sicherheit zu einer höheren Qualität in Forschung und Lehre an brandenburgischen Hochschulen.
Damit haben Ministerin Kunst und der für die Aufstellung der Personalbedarfsplanung der Landesverwaltung zuständige Finanzminister Markov eine innovative und zukunftsorientierte Lösung für alle Hochschulen beschlossen, die auch den Erfordernissen der Hochschulverträge 2014 bis 2018 und darüber hinaus ausreichend Rechnung trägt.
Dazu Finanzminister Helmuth Markov: „Bereits heute werden die Hochschulen über sogenannte Globalhaushalte finanziert. Darüber, was mit den Mittelzuweisungen passiert, entscheiden die Hochschulen. Der nun gegangene Schritt ist ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zur Globalsteuerung der Hochschulen. Wichtig ist, dass diese im Rahmen ihrer verfügbaren Budgets zukünftig bessere Beschäftigungsperspektiven bieten und unangemessen kurze Befristungen vermeiden können. Damit kann noch mehr ‚Gute Arbeit in der Wissenschaft‘ geschaffen werden.“
Bereits im Oktober 2009 wurde dazu ein Pilotprojekt gestartet. Die Universität Potsdam und die TH Wildau waren daher die ersten, die die Stellenplanflexibilisierung einführen konnten. Eine erste Zwischenauswertung im Jahr 2012 zeigte, dass positive Effekte bei der Verbesserung individueller Arbeitsverhältnisse erzielt wurden und damit qualifizierte Kräfte an die Hochschulen gebunden werden konnten.
Quelle: MWFK Brandenburg
Die Landesregierung will die Eigenverantwortung der Hochschulen in Brandenburg und deren Flexibilität bei der Personalplanung stärken. Die Hochschulen erhalten ab 2014 im Rahmen der Hochschulverträge zusätzliche Möglichkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet als Tarifangestellte einzustellen. Dazu werden die Stellenpläne aller Hochschulen sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch hinsichtlich der Wertigkeit teilweise flexibilisiert. Durch diese Maßnahme werden die Hochschulen unterstützt, neue und zukunftsweisende Aufgaben zu verstetigen, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Hochschulentwicklungsplanung der Landesregierung in eine hochschulinterne Perspektivplanung umzusetzen.
Dazu Wissenschaftsministerin Sabine Kunst: „Das fördert die Autonomie der Hochschulen bei ihrer Personalplanung. So können die Hochschulen ihre Angebote erweitern oder ausdifferenzieren. Außerdem wird sich die Planbarkeit von Beschäftigungsverhältnissen und für viele Mitarbeiter die Beschäftigungsperspektive verbessern lassen. Die Stellenplanflexibilisierung führt mit Sicherheit zu einer höheren Qualität in Forschung und Lehre an brandenburgischen Hochschulen.
Damit haben Ministerin Kunst und der für die Aufstellung der Personalbedarfsplanung der Landesverwaltung zuständige Finanzminister Markov eine innovative und zukunftsorientierte Lösung für alle Hochschulen beschlossen, die auch den Erfordernissen der Hochschulverträge 2014 bis 2018 und darüber hinaus ausreichend Rechnung trägt.
Dazu Finanzminister Helmuth Markov: „Bereits heute werden die Hochschulen über sogenannte Globalhaushalte finanziert. Darüber, was mit den Mittelzuweisungen passiert, entscheiden die Hochschulen. Der nun gegangene Schritt ist ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zur Globalsteuerung der Hochschulen. Wichtig ist, dass diese im Rahmen ihrer verfügbaren Budgets zukünftig bessere Beschäftigungsperspektiven bieten und unangemessen kurze Befristungen vermeiden können. Damit kann noch mehr ‚Gute Arbeit in der Wissenschaft‘ geschaffen werden.“
Bereits im Oktober 2009 wurde dazu ein Pilotprojekt gestartet. Die Universität Potsdam und die TH Wildau waren daher die ersten, die die Stellenplanflexibilisierung einführen konnten. Eine erste Zwischenauswertung im Jahr 2012 zeigte, dass positive Effekte bei der Verbesserung individueller Arbeitsverhältnisse erzielt wurden und damit qualifizierte Kräfte an die Hochschulen gebunden werden konnten.
Quelle: MWFK Brandenburg
Die Landesregierung will die Eigenverantwortung der Hochschulen in Brandenburg und deren Flexibilität bei der Personalplanung stärken. Die Hochschulen erhalten ab 2014 im Rahmen der Hochschulverträge zusätzliche Möglichkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet als Tarifangestellte einzustellen. Dazu werden die Stellenpläne aller Hochschulen sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch hinsichtlich der Wertigkeit teilweise flexibilisiert. Durch diese Maßnahme werden die Hochschulen unterstützt, neue und zukunftsweisende Aufgaben zu verstetigen, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Hochschulentwicklungsplanung der Landesregierung in eine hochschulinterne Perspektivplanung umzusetzen.
Dazu Wissenschaftsministerin Sabine Kunst: „Das fördert die Autonomie der Hochschulen bei ihrer Personalplanung. So können die Hochschulen ihre Angebote erweitern oder ausdifferenzieren. Außerdem wird sich die Planbarkeit von Beschäftigungsverhältnissen und für viele Mitarbeiter die Beschäftigungsperspektive verbessern lassen. Die Stellenplanflexibilisierung führt mit Sicherheit zu einer höheren Qualität in Forschung und Lehre an brandenburgischen Hochschulen.
Damit haben Ministerin Kunst und der für die Aufstellung der Personalbedarfsplanung der Landesverwaltung zuständige Finanzminister Markov eine innovative und zukunftsorientierte Lösung für alle Hochschulen beschlossen, die auch den Erfordernissen der Hochschulverträge 2014 bis 2018 und darüber hinaus ausreichend Rechnung trägt.
Dazu Finanzminister Helmuth Markov: „Bereits heute werden die Hochschulen über sogenannte Globalhaushalte finanziert. Darüber, was mit den Mittelzuweisungen passiert, entscheiden die Hochschulen. Der nun gegangene Schritt ist ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zur Globalsteuerung der Hochschulen. Wichtig ist, dass diese im Rahmen ihrer verfügbaren Budgets zukünftig bessere Beschäftigungsperspektiven bieten und unangemessen kurze Befristungen vermeiden können. Damit kann noch mehr ‚Gute Arbeit in der Wissenschaft‘ geschaffen werden.“
Bereits im Oktober 2009 wurde dazu ein Pilotprojekt gestartet. Die Universität Potsdam und die TH Wildau waren daher die ersten, die die Stellenplanflexibilisierung einführen konnten. Eine erste Zwischenauswertung im Jahr 2012 zeigte, dass positive Effekte bei der Verbesserung individueller Arbeitsverhältnisse erzielt wurden und damit qualifizierte Kräfte an die Hochschulen gebunden werden konnten.
Quelle: MWFK Brandenburg
Die Landesregierung will die Eigenverantwortung der Hochschulen in Brandenburg und deren Flexibilität bei der Personalplanung stärken. Die Hochschulen erhalten ab 2014 im Rahmen der Hochschulverträge zusätzliche Möglichkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet als Tarifangestellte einzustellen. Dazu werden die Stellenpläne aller Hochschulen sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch hinsichtlich der Wertigkeit teilweise flexibilisiert. Durch diese Maßnahme werden die Hochschulen unterstützt, neue und zukunftsweisende Aufgaben zu verstetigen, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Hochschulentwicklungsplanung der Landesregierung in eine hochschulinterne Perspektivplanung umzusetzen.
Dazu Wissenschaftsministerin Sabine Kunst: „Das fördert die Autonomie der Hochschulen bei ihrer Personalplanung. So können die Hochschulen ihre Angebote erweitern oder ausdifferenzieren. Außerdem wird sich die Planbarkeit von Beschäftigungsverhältnissen und für viele Mitarbeiter die Beschäftigungsperspektive verbessern lassen. Die Stellenplanflexibilisierung führt mit Sicherheit zu einer höheren Qualität in Forschung und Lehre an brandenburgischen Hochschulen.
Damit haben Ministerin Kunst und der für die Aufstellung der Personalbedarfsplanung der Landesverwaltung zuständige Finanzminister Markov eine innovative und zukunftsorientierte Lösung für alle Hochschulen beschlossen, die auch den Erfordernissen der Hochschulverträge 2014 bis 2018 und darüber hinaus ausreichend Rechnung trägt.
Dazu Finanzminister Helmuth Markov: „Bereits heute werden die Hochschulen über sogenannte Globalhaushalte finanziert. Darüber, was mit den Mittelzuweisungen passiert, entscheiden die Hochschulen. Der nun gegangene Schritt ist ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zur Globalsteuerung der Hochschulen. Wichtig ist, dass diese im Rahmen ihrer verfügbaren Budgets zukünftig bessere Beschäftigungsperspektiven bieten und unangemessen kurze Befristungen vermeiden können. Damit kann noch mehr ‚Gute Arbeit in der Wissenschaft‘ geschaffen werden.“
Bereits im Oktober 2009 wurde dazu ein Pilotprojekt gestartet. Die Universität Potsdam und die TH Wildau waren daher die ersten, die die Stellenplanflexibilisierung einführen konnten. Eine erste Zwischenauswertung im Jahr 2012 zeigte, dass positive Effekte bei der Verbesserung individueller Arbeitsverhältnisse erzielt wurden und damit qualifizierte Kräfte an die Hochschulen gebunden werden konnten.
Quelle: MWFK Brandenburg