Aus gesundheitlichen Gründen, auf der Suche nach einer modernen Alternative zur herkömmlichen Zigarette oder zur Rauchentwöhnung – immer mehr Menschen nutzen E-Zigaretten. Aber was steckt hinter dem Dampfen? In unserem Überblick werfen wir einen Blick auf die Geschichte der elektronischen Zigarette, zeigen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse auf und erklären, was es rechtlich beim Konsum zu beachten gilt.
Vom Nischenprodukt zum Massenphänomen
Die E-Zigarette ist keine brandneue Erfindung. Bereits im Jahr 1963 meldete Herbert A. Gilbert ein Patent für ein elektronisches Rauchgerät an. Damals gehörten herkömmliche Zigaretten zum Alltag. Geraucht wurde nicht nur zu Hause und an öffentlichen Plätzen. Auch im Restaurant, im Flugzeug und im Büro waberte der blaue Dampf. Gilbert war sich der negativen gesundheitlichen Folgen des Rauchens bewusst und wollte eine Alternative schaffen. Allerdings wurde erst 40 Jahre später die E-Zigarette, wie wir sie heute kennen, entwickelt. Der chinesische Apotheker Hon Lik baute eine elektronische Zigarette, die es ermöglicht, Nikotin ohne Tabak zu inhalieren. Seine Motivation war groß, denn er hatte seinen Vater an Lungenkrebs verloren. In China fand die E-Zigarette schnell Anklang. 2006 wurden E-Zigaretten auch in Europa eingeführt.
Während E-Zigaretten zunächst eher ein Nischenprodukt waren, stieg ihre Beliebtheit gerade in den letzten Jahren zusammen mit einem immer größer werdenden Bewusstsein für die gesundheitlichen Risiken des Tabakrauchens. Im Jahr 2023 konsumierten 2,2 % der Deutschen E-Zigaretten. 2016 waren es noch 1,6 Prozent.
Risiken, Chancen und der Stand der Wissenschaft
E-Zigaretten werden häufig als weniger schädlich gehandelt als die herkömmlichen Tabakzigaretten. Weil kein Tabak verbrannt wird, werden beim Dampfen weniger krebserregende Stoffe frei. Doch auch der Dampf von E-Zigaretten enthält Stoffe, die als krebserregend gelten. Die Schadstoffbelastung für den Körper ist durch E-Zigaretten zwar geringer – vor allem bei sachgemäßer Anwendung – ein durch ihren Konsum erhöhtes Krebsrisiko ist jedoch nicht ausgeschlossen. Da E-Zigaretten ein relativ junges Produkt sind, mangelt es allerdings an Langzeitstudien. Ob und inwieweit Vaper ihr Krebsrisiko reduzieren, wird sich erst zeigen.
Wie hoch das Schadstoffrisiko durch E-Zigaretten ist, hängt vermutlich nicht zuletzt vom genutzten Gerät und vom Liquid ab. So stehen bestimmte Aromen im Verdacht, schädlich zu sein. Natürlich gilt auch bei E-Zigaretten: Nikotin macht abhängig. Allerdings gibt es Studien, die darauf hinweisen, dass E-Zigaretten beim Rauchstopp helfen können.
Rechtliche Aspekte des Dampfens
In der Gesellschaft ist die E-Zigarette mittlerweile in weiten Kreisen akzeptiert und die Motivation zum Konsum unterschiedlich. Viele Vaper wollen mit der E-Zigarette eine Alternative zu Tabakprodukten nutzen. Andere wollen mit dem Dampfen die Rauchentwöhnung schaffen. Für viele ist die E-Zigarette auch ein Lifestyle-Produkt. Wer E-Zigaretten und Liquids nutzen möchte, sollte in jedem Fall die rechtlichen Aspekte kennen. So fallen E-Zigaretten und ihre Nachfüllbehälter unter das Tabakerzeugnisgesetz – auch, wenn gar kein Tabak verbrannt wird. Das Tabakerzeugnisgesetz gilt selbst für nikotinfreie Liquids. Damit dürfen E-Zigaretten nicht beworben werden – einzig Informationen, die für den Verkauf wichtig sind, werden vom Gesetzgeber erlaubt. Zudem dürfen E-Zigaretten nicht an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Auch die Abfüllmenge für nikotinhaltige Vapes und ihre Nachfülltanks sind geregelt. Sie dürfen ein Volumen von 2 ml nicht überschreiten.
Die rechtlichen Regeln für das Dampfen im öffentlichen Raum sind allerdings weniger eindeutig als bei Tabakzigaretten. Im Zweifelsfall hält man sich im öffentlichen Raum an die Regeln, die auch für Zigaretten gelten oder fragt nach dem geltenden Hausrecht.