Zum 1. Januar 2025 traten neue Regelungen für Minijobs in Kraft. Eine zentrale Änderung betrifft die Verdienstgrenze, die von derzeit 538 Euro auf 556 Euro monatlich angehoben wird. Diese Anpassung steht in direktem Zusammenhang mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde. Doch was bedeutet das konkret für Minijobber und deren steuerliche Behandlung? Und worauf sollten Arbeitgeber besonders achten?
Erhöhung der Verdienstgrenze: Was steckt dahinter?
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist seit 2022 dynamisch an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Das heißt, steigt der Mindestlohn, erhöht sich auch die zulässige Einkommensgrenze für Minijobber. Dies soll verhindern, dass Arbeitnehmer durch eine Lohnerhöhung unbeabsichtigt aus dem Minijob-Status herausfallen und in die Sozialversicherungspflicht geraten.
Gerade in strukturschwächeren Regionen wie Südbrandenburg spielen Minijobs eine große Rolle. Für viele Menschen, darunter Studierende, Rentner und Personen, die neben einer Haupttätigkeit ein Zusatzeinkommen benötigen, sind sie eine wichtige Erwerbsquelle. Die schrittweise Anpassung der Verdienstgrenze hilft dabei, dass diese Beschäftigungsform attraktiv bleibt und keine finanziellen Nachteile mit sich bringt.
Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Niederlausitz
Besonders in ländlichen Regionen wie der Niederlausitz sind Minijobs eine wichtige Einkommensquelle, sei es im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in landwirtschaftlichen Betrieben. Die Erhöhung der Verdienstgrenze gibt Minijobbern mehr Spielraum, ohne dass sie mit steuerlichen Nachteilen rechnen müssen. Arbeitgeber müssen jedoch sicherstellen, dass sie die neuen Regelungen korrekt umsetzen, insbesondere bei der Stundenplanung.
Auch Unternehmen profitieren von der Regelung: Minijobs bieten Betrieben eine flexible Möglichkeit, Arbeitskräfte für saisonale oder unregelmäßige Arbeiten einzusetzen, ohne langfristige Verbindlichkeiten einzugehen. Durch die neue Verdienstgrenze bleibt das Modell wirtschaftlich attraktiv, da Arbeitgeber weiterhin von günstigen Abgabenregelungen profitieren.
Steuerliche Behandlung von Minijobs
Minijobs sind grundsätzlich steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 2 % abführt. Alternativ kann das Einkommen aus einem Minijob auch nach individuellen Lohnsteuermerkmalen versteuert werden, was sich jedoch meist nur in besonderen Fällen lohnt. Wichtig ist, dass Minijobber, die mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt, darauf achten, dass das Gesamteinkommen die Minijob-Grenze nicht übersteigt. Andernfalls fallen Sozialabgaben an.
Wer neben einem Hauptberuf noch einen Minijob ausübt, kann unter bestimmten Umständen steuerliche Vorteile nutzen. Es lohnt sich, die eigene Steuerklasse zu prüfen und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in der Gastronomie und im Dienstleistungssektor, wo Trinkgelder um Spiel sind, sollte die steuerliche Behandlung im Blick behalten werden.
Arbeitsvertrag für Minijobber: Worauf ist zu achten?
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist auch für Minijobber dringend zu empfehlen, um Rechte und Pflichten beider Seiten klar zu regeln. Folgende Inhalte sollten enthalten sein:
- Beginn des Arbeitsverhältnisses: Festlegung des Startdatums.
- Tätigkeitsbeschreibung: Klare Definition der Aufgaben und des Einsatzbereichs.
- Arbeitszeit: Angabe der wöchentlichen Arbeitsstunden und der Verteilung.
- Vergütung: Höhe des Stundenlohns oder des monatlichen Gehalts.
- Urlaubsanspruch: Regelung des jährlichen Erholungsurlaubs.
- Kündigungsfristen: Festlegung der Fristen für beide Vertragsparteien.
Die Minijob-Zentrale stellt hierzu Musterverträge zur Verfügung, die an individuelle Bedürfnisse angepasst werden können. Ein detaillierter Vertrag kann zudem Streitigkeiten vorbeugen und sichert sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber rechtlich ab.
Rentenversicherungspflicht und Befreiung
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie können sich jedoch auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen. Während eine Befreiung zu einer höheren Nettoauszahlung führt, sollten Arbeitnehmer bedenken, dass sie dadurch geringere Rentenanwartschaften erwerben. Vor allem jüngere Beschäftigte könnten von der Zahlung in die Rentenkasse langfristig profitieren.
Für Rentner oder Studenten kann die Rentenversicherungspflicht unterschiedlich zu bewerten sein. Während Studenten langfristig von der Einzahlung profitieren können, stellt sich für Rentner oft die Frage, ob die Beitragszahlung noch sinnvoll ist. Hier kann eine individuelle Beratung weiterhelfen.
Konsequenzen bei Überschreitung der Minijob-Grenze
Falls ein Minijobber mehr als 556 Euro im Monat verdient, wird das Beschäftigungsverhältnis automatisch zum Midijob. Das bedeutet, dass Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Allerdings profitieren Midijobber von reduzierten Beiträgen im sogenannten Übergangsbereich (556,01 bis 2.000 Euro monatlich), wodurch sich der Nettoverdienst im Vergleich zu einer regulären sozialversicherungspflichtigen Anstellung erhöht.