Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April 2024 legal – vorausgesetzt, dass bestimmte Bedingungen von den Konsumenten eingehalten werden. Wer sich also beim Konsumieren von Cannabis auf unkomplizierte Regeln und völlige Freiheit gefreut hat, wird schnell merken: Ganz so einfach ist es nicht. Seit der Gesetzesänderung 2024 gibt es klare Grenzen, strikte Auflagen und einige überraschende juristische Hürden. Was erlaubt ist und was nach wie vor Ärger einbringt, hängt von vielen Details ab – und genau da liegt das Problem. Wer die neuen Regeln nicht kennt, riskiert schneller einen Verstoß, als ihm lieb ist. Also, was ist beim Konsum von Cannabis legal, was nicht – und wo bleibt es kompliziert?
Wie viel Cannabis ist beim Besitz und Konsum gesetzlich erlaubt?
Beim Besitz von Cannabis gibt es klare Grenzen – aber leider auch einige Stolperfallen. 25 Gramm sind in der Öffentlichkeit erlaubt, doch das bedeutet nicht, dass Cannabis überall mitgeführt werden darf. Wer sich darauf verlässt, jederzeit und überall mit maximal 25 Gramm Cannabis in der Tasche legal unterwegs sein zu dürfen, der könnte eine böse Überraschung erleben.
Denn es gibt Orte, an denen Cannabis überhaupt nicht mitgeführt werden darf, zum Beispiel in einem 100-Meter-Radius um Schulen, Kitas oder Sportplätze. Auch Bahnhöfe sind problematisch.
Zuhause sieht es mit Besitz und Konsum deutlich entspannter aus. Dort dürfen bis zu 50 Gramm legal gelagert – und auch konsumiert werden. Wer also in seinem Heim ganz in Ruhe mit seinen Long Papers einen Joint drehen möchte, kann es unbesorgt tun.
Doch Vorsicht: Der Begriff „zuhause“ bezieht sich ausschließlich auf die eigenen vier Wände. Nach dem deutschen Gesetz ist es also nicht legal – zum Beispiel in seinem Handschuhfach im Auto – mehr als 25 Gramm Gras mitzuführen.
Anbau für den Eigenbedarf: Was ist erlaubt, was bleibt verboten?
Wer keinen Cannabis-Club in der Nähe hat oder sich nicht auf das Gras von Anderen verlassen möchte, kann seinen Grünen Daumen aktiv werden lassen. Der Anbau von drei Pflanzen für den eigenen Bedarf ist erlaubt – jedoch ausschließlich für den eigenen Bedarf!
Seine Cannabis-Ernte mit dem Nachbarn zu teilen oder an Freunde weiterverschenken, ist mit großer Vorsicht zu genießen. Denn diese Großzügigkeit könnte als Ordnungswidrigkeit oder Straftat eingestuft und verurteilt werden.
Und wo darf angebaut werden? Einfach ein paar Pflanzen auf den Balkon zu stellen, ist nicht unbedingt die beste Idee. Der Anbau muss privat bleiben. Das bedeutet: nicht für jedermann sichtbar – und schon gar nicht für Minderjährige zugänglich.
Spannend wird es bei Wohngemeinschaften. Die Rechnung: Drei Erwachsene in einem gemeinsamen Haushalt dürfen gemeinsam neun Pflanzen anbauen, geht nicht auf. Denn gemeinschaftlicher Anbau ist nur in den offiziellen Cannabis-Clubs erlaubt. Also besser nicht auf die Idee kommen, ohne Genehmigung eine Indoor-Farm mit Freunden zu gründen.
Cannabis-Clubs als legale Bezugsquelle
Wer nicht selbst anbauen will oder kann, hat eine andere Möglichkeit: Mitglied in einem Cannabis-Club werden. Diese Clubs sind keine Coffeeshops im Amsterdam-Style, sondern sogenannte nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen. Mitglieder dürfen dort bis zu 50 Gramm pro Monat beziehen, aber auch hier gibt es klare Regeln, die eingehalten werden müssen.
Kein Verkauf, kein Konsum in den Räumen – und vor allem keine Werbung. Das Ganze soll als geschlossene Gemeinschaft funktionieren, nicht als Verkaufsplattform. Zudem ist die Anmeldung eines offiziellen Cannabis-Clubs mit sehr hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Laut offiziellen Zahlen wird aktuell nur jeder achte Cannabis-Club genehmigt.
Außerdem bleibt für viele Konsumenten eine unkomplizierte Handhabung wie in Amsterdam immer noch ein Wunschdenken. Während in der niederländischen Hauptstadt Coffeeshops an jeder Ecke locken, ist an eine Straße voller Läden mit hübsch sortierten Cannabisprodukten in Berlin oder an anderen Orten in Deutschland nicht zu denken. Denn hier schiebt die deutsche Gesetzgebung einen klaren Riegel vor.
Öffentlicher Konsum: Wo darf gekifft werden – und wo nicht?
Ein Joint in der Fußgängerzone? Zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Im Park? Hängt von der Kommune ab. An der Bushaltestelle? Besser nicht. Die Regeln für den öffentlichen Konsum sind äußerst knifflig.
Wie bereits erwähnt, gibt es Orte, an denen Cannabis völlig tabu bleibt – beispielsweise Schulen, Kitas, Sportplätze und öffentliche Verkehrsmittel. Wer dort raucht, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen.
In Parks oder am See kann es erlaubt sein, aber die Kommunen dürfen eigene Regeln festlegen. Es ist also durchaus möglich, dass von der Politik in Stadt A der Konsum in Grünanlagen geduldet wird, während es in Stadt B verboten bleibt.
Kiffen und Autofahren: Welche Regeln gelten im Straßenverkehr?
Wie sieht es mit Cannabis am Steuer aus? Darf nach dem Kiffen noch gefahren werden? Jein. Der neue THC-Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Das klingt erst mal nach einer klaren Grenze, aber in der Praxis wird es kompliziert.
THC hält sich deutlich länger im Körper als Alkohol. Ein Joint am Abend sorgt möglicherweise noch am nächsten Morgen für einen Wert über dem Grenzwert – selbst wenn sich der Fahrer völlig fit fühlt. Fahrfehler sind nicht nötig, um Konsequenzen zu riskieren. Denn ein zu hoher THC-Wert allein kann bereits Fahrverbot oder Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
Wenn tatsächlich ein Unfall passiert, dann hilft auch kein legaler Besitz mehr. Wer unter THC-Einfluss in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, muss mit harten Konsequenzen rechnen – von saftigen Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Jugendschutz und Prävention in Bezug auf Cannabis
Für unter 18-Jährige bleibt Cannabis tabu. Wenn ein Jugendlicher beim Kiffen erwischt wird, muss er zwar keine Strafanzeige fürchten, sollte allerdings damit rechnen, dass er bei einer Jugendbehörde gemeldet und ggf. zu einer Beratung verdonnert wird.
Erwachsene haben ebenfalls Verantwortung. Wer einem Minderjährigen Cannabis weitergibt, begeht eine Straftat, auch wenn es nur „zum Probieren“ war. Eltern müssen außerdem sicherstellen, dass ihre Pflanzen oder Vorräte nicht zugänglich sind.
Strafen und rechtliche Grauzonen: Wann wird es problematisch?
Auch wenn in puncto Cannabis einiges gelockert wurde, gibt es nach wie vor genug Möglichkeiten, rechtlichen Ärger zu bekommen. Zu große Mengen, gemeinschaftlicher Anbau oder Konsum an verbotenen Orten – all das kann teuer werden oder sogar strafrechtliche Folgen haben.
Besonders heikel wird es beim Reisen. Innerhalb Deutschlands gelten die neuen Regeln, aber außerhalb? Viele Nachbarländer verstehen beim Thema Cannabis absolut keinen Spaß. Selbst eine geringe Menge im Gepäck kann beim Grenzübertritt zum Problem werden.
Ein weiteres Risiko: Unterschiedliche Auslegung der Gesetze. Während manche Städte bei kleineren Verstößen ein Auge zudrücken, kann es in anderen Regionen strenger zugehen. Wer Pech hat, bekommt für dasselbe Vergehen in Stadt A nur eine Verwarnung, während es in Stadt B direkt zur Anzeige kommt.
Ja, Cannabis ist legal, aber …
Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April 2024 zwar legal, aber eben nicht so legal, wie manche Konsumenten glauben. Die neuen Regeln sind komplex und voller Einschränkungen. Wer sich rechtlich nicht auskennt, bewegt sich schnell in einer juristischen Grauzone, die Konsequenzen mit sich bringen kann.
Deutschland setzt auf eine vorsichtige Öffnung statt auf eine radikale Liberalisierung. Zweifelsohne, das neue Gesetz schafft mehr Freiheit und reduziert die Kriminalisierung, solange die Regeln eingehalten werden.
Ein Freifahrtschein für uneingeschränkten Konsum ist die Legalisierung von Cannabis jedoch nicht. Ohne ein Gespür für die Grenzen kann es schnell zu unangenehmen Begegnungen mit dem Gesetz kommen.