Das Landesverfassungsgericht hat das milliardenschwere Brandenburg-Paket für verfassungswidrig erklärt. Die rot-schwarz-grüne Koalition hatte das Paket im Dezember 2022 verabschiedet, um durch die Bereitstellung von bis zu zwei Milliarden Euro die Folgen der Energiekrise und des Ukraine-Kriegs abzumildern. Die Verfassungsrichter sahen diese Begründung aber als unzureichend dargestellt. Die AfD-Landtagsfraktion hatte gegen das Paket geklagt und somit teilweise Erfolg. Das Gericht entschied jedoch, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen und Projekte nicht zurückgenommen werden müssen. Empfänger der Hilfen müssen keine Rückzahlungen leisten. Welche Konsequenzen aus dem Urteil gezogen werden, will die Regierungskoalition jetzt prüfen. Das sagte Finanzministerin Katrin Lange (SPD) heute nach dem Urteil.
Unzureichende Begründung
Das Hilfspaket, finanziert durch neue Kredite und zuletzt mit einem Volumen von rund 1,8 Milliarden Euro, umfasst Unterstützung für Kommunen, Unternehmen, Familien, Krankenhäuser und Vereine. Diese sollten so die Folgen der Krisen besser bewältigen können. Der Landtag hatte das Paket 2022 beschlossen. Das Gericht hat vor allem die unzureichende Begründung der Maßnahmen kritisiert. Obwohl der Ukraine-Krieg eine außergewöhnliche Notsituation in Brandenburg verursacht habe, so der Präsident des Brandenburger Verfassungsgerichts Markus Möller, habe der Haushaltsgesetzgeber es versäumt, den erforderlichen Zusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den damit verbundenen Kreditermächtigungen “in verfassungsrechtlich angemessenem Umfang” zu erläutern. Demnach habe sich das Gericht an den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts orientiert, das 2023 den 60 Milliarden Euro umfassenden Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt hatte. In der nächsten Woche soll nun nochmal auf Antrag der Regierungsfraktionen bei einer Sondersitzung im Landtag das Urteil debattiert werden.
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