Bei der Beförderung von Waren aus einem Land der Europäischen Gemeinschaft in ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz wird eine Zollgrenze überschritten; dies ist z. B. der Fall, wenn eine Ladung von Deutschland, Frankreich, Italien usw. in die Schweizerische Eidgenossenschaft befördert wird. Dies ist ein sehr häufiges Ereignis, das mehrere Gründe haben kann.
Zunächst muss klargestellt werden, dass die Einfuhr in die Schweiz endgültig oder vorübergehend sein kann; dies ist eine nicht unwesentliche Unterscheidung, da sie sich auf die mögliche Zahlung von Zöllen auswirkt, die in einigen Fällen besonders hoch sein können. Der Fall der vorübergehenden Einfuhr ist besonders interessant und verdient eine eingehendere Untersuchung.
Was ist die vorübergehende Verwendung in der Schweiz?
Wie aus der Terminologie unschwer zu erkennen ist, spricht man von “vorübergehender Einfuhr“, wenn Waren aus dem Ausland, z.B. aus der Europäischen Union, zur späteren Wiederausfuhr bestimmt sind.
Dies ermöglicht es, Waren für eine bestimmte Zeit in die Schweiz einzuführen, ohne dass die bei der endgültigen Einfuhr normalerweise erhobenen Zölle entrichtet werden müssen.
Grundsätzlich gilt eine Regelung für die vorübergehende Verwendung von Waren, die sowohl in Bezug auf die Zollverfahren als auch auf die Transportanforderungen bürokratisch komplex ist.
Daher ist es notwendig, sich an spezialisierte Transportunternehmen zu wenden, die Unternehmen, die ihre Waren für einen begrenzten Zeitraum in die Schweiz ausführen müssen, einen maßgeschneiderten Service bieten können.
Wann wird die vorübergehende Verwendung in der Schweiz angewendet?
Die vorübergehende Einfuhr in die Schweiz aus einem Land der Europäischen Gemeinschaft kann verschiedene Gründe haben: Dies ist zum Beispiel der Fall bei der Verarbeitung und Umgestaltung von Waren, die andere chemische und physikalische Eigenschaften haben als die ursprünglich vorübergehend eingeführten.
Das Gleiche gilt für die Montage bestimmter Waren und Erzeugnisse, andere Fälle könnten eine Ausstellung, ein Verkaufsversuch, eine Vermietung, eine Ausstellung, eine Messe oder eine kommerzielle Veranstaltung usw. sein.
Dienstleistungskosten und erforderliche Garantien
Wie alle Dienstleistungen ist auch die vorübergehende Einfuhr von Waren mit Kosten verbunden, die je nach Einzelfall und Spediteur variieren können. Zu beachten ist auch, dass bei der Einfuhr der Waren eine Kaution verlangt wird, die dem Betrag der Zollabgaben entspricht, die bei einer endgültigen Einfuhr der Waren fällig gewesen wären.
Die geleistete Kaution wird dann in voller Höhe zurückerstattet, sobald die Waren die Schweizer Grenzen verlassen haben.
Hauptdokumentation
Für die vorübergehende Einfuhr von Waren in das schweizerische Hoheitsgebiet sind besondere Dokumente erforderlich, insbesondere die Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung (abgekürzt ZAVV) und das ATA-Heft.
Letzteres ist ein internationales Zolldokument, das sowohl für die vorübergehende Ausfuhr und Einfuhr als auch für die Durchfuhr von Waren verwendet wird. Das ATA-Heft kann auch für wiederholte Grenzübertritte verwendet werden. Das ATA-Heft kann auch für wiederholte Grenzübertritte verwendet werden; es kann auch bei den Handelskammern und Industriekammern angefordert werden. Es ist ein Jahr lang gültig.
Einzelheiten zur Einfuhr und Ausfuhr von Waren in die Schweiz können auch über das Portal des Bundesamtes für Zoll und Grenzschutz UDSC abgerufen werden.